Mit den Augen
eines Vaters

2. Teil

... wenn ein Staat zum (Mit)Täter wird...

von Gustav Ernst



Vorwort

Dies ist der zweite Teil einer langen Geschichte. Sie erzählt von einem Vater und seiner Tochter deren Kontakt von der Mutter über Jahre hinweg immer wieder vereitelt wurde. Sie beschreibt wie durch die Unfähigkeit und Untätigkeit von Amtspersonen der Umgang trotz gerichtlicher Regelung unterlaufen werden konnte. Wie sich Jugendämter und Gerichte um ihre Verantwortung drückten. Sie zeigt auf die fast immer zu Gunsten der Mütter bestehende Schieflage in der deutschen Rechtsprechung.
Sie beleuchtet Vorurteile und hinterfragt Klischees, ohne neue schaffen zu wollen.
Sie soll denen eine Mahnung sein, die ihre Kinder als Druckmittel gegenüber anderen Familienangehörigen einsetzen.
Sie soll Vätern und Müttern in ähnlichen Situationen Hilfestellung bieten, um rechtzeitig Fehler zu erkennen und entsprechend zu reagieren, bevor es für die Kinder zu spät ist.
Und sie soll denen, die sich mit ihrem Schicksal bereits abgefunden haben neuen Mut geben, denn unsere Kinder sind unsere Zukunft und dafür lohnt es sich immer zu kämpfen.

Der erste Teil dieser Buchserie trägt den Titel: "... auch Männer haben eine Seele...". Dort erfahren Sie wie alles begann. Vom kennen lernen der Mutter über die Beziehung und die Geburt bis zu der immer wiederkehrenden Umgangsvereitelung. Warum nach jahrelanger Kompromissbereitschaft nur noch der juristische Weg übrig blieb.

Diese Buchserie strebt nicht nach stilistischer Perfektion. Die Geschichte wurde von einem Vater so niedergeschrieben wie er sie selbst erlebt hat. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte - insbesondere des Kindes - sind alle Namen von Orten und Personen einschließlich des Autors geändert. Zeitangaben wurden beibehalten. Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, sind so formuliert, dass ihr Ursprung nicht zu erkennen ist.

Diese Buchserie widme ich meiner Tochter und allen anderen Kindern dieser Welt, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden.


Einleitung

Normalerweise bin ich ein eher lustiger Mensch, der für (fast) jede verrückte Idee zu haben ist und sich auch durch (fast) nichts so leicht aus der Ruhe bringen lässt. Im Frühsommer 1997 begann für mich jedoch eine Kette von Ereignissen, die wie noch nichts anderes davor mein Leben veränderten. Auf einer Party lernte ich Jane kennen. Nach einer nur wenige Monate dauernden Beziehung war sie schwanger. Als sie das wusste beendete sie die Beziehung und verschwand.

Im Juli 1998 kam Leanna zur Welt. Vom ersten Tag an suchte ich den Kontakt zu ihr. Dies wurde jedoch von Jane immer wieder erschwert. Alle gütlichen Vermittlungsversuche sowohl auf familiärer Ebene als auch unter Einbeziehung des Jugendamts und des Diakonischen Werks brachten keinen dauerhaften Erfolg.

Im Januar 2000 war Leanna eineinhalb Jahre alt. Eineinhalb Jahre in denen ich eine gütliche Einigung jederzeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgezogen hatte. Eineinhalb Jahre Kompromissbereitschaft ohne Erfolg. Dann klagte ich mein Umgangsrecht erstmals vor dem Familiengericht ein.

Bereits im Sommer 2000 hielt Jane die getroffene Regelung nicht mehr ein. Trotz gerichtlich geregeltem Umgang konnte ich meine Tochter nicht sehen. Es folgten eine zweite und eine dritte Gerichtsverhandlung. In der zweiten beantragte meine Anwältin Frau Kalinka Zwangsgeld bzw. Beugehaft bei fortgesetzter Umgangsvereitelung. In der dritten sollte Janes Erziehungsfähigkeit überprüft und ihr ggf. das Sorgerecht entzogen werden. Als daraufhin der Umgang eine Weile klappte wies das Gericht den Antrag auf Zwangsgeld bzw. Beugehaft zurück. Das Sorgerechtsverfahren sollte für 6 Monate ruhen um danach nach aktueller Sachlage entschieden zu werden. Inzwischen war es Frühjahr 2001 geworden.

Nachdem der Umgang im Sommer 2001 klappte, wurde er im Herbst 2001 von Jane erneut vereitelt. Wenn ich meine Tochter abholen wollte, waren Mutter und Kind verreist.

Es folgte ein viertes Gerichtsverfahren. Dieses und das seit 6 Monaten ruhende dritte Verfahren fasste man zusammen. Im Ergebnis wurde die von unserer Seite beantragte Erweiterung des Umgangs in vollem Umfang gewährt. Jedes zweite Wochenende sollte ich Leanna von Freitag bis Sonntag zu mir nehmen können.

Unser Antrag auf Entziehung des Sorgerechts stützte sich auf eine Äußerung Herrn Jansens vom Kreisjugendamt Königsleisern. Da er mit der Umgangsproblematik am besten vertraut war, gab er mir zu verstehen, dass er einen solchen befürworten würde, sollte ich ihn stellen In seinem Bericht an das Gericht stand jedoch genau das Gegenteil und bei der Befragung durch Richter Sauerkraut war plötzlich alles überhaupt nicht mehr so schlimm

Als mir das Ergebnis der Verhandlung Anfang Januar 2002 zugestellt wurde, hatte der neu geregelte Umgang gerade zweimal stattgefunden. Der dritte Termin wurde von Jane bereits seit einer Woche ohne ausreichende Begründung oder Nennung eines Ersatztermins verweigert. Noch am gleichen Tag, legte Frau Kalinka gegen den Beschluss Beschwerde ein.

Janes Umzug

Etwa 500 km entfernt in der Nähe von Wesnafurt wohnte Janes Lebensgefährte Herr Koy. Mitte Januar 2002 informierte er mich über ihren Umzug. Sie wäre nicht zu ihm, sondern in eine Wohnung ca.100 km von ihm entfernt gezogen. Den Umzug hätte das Sozialamt der Verbandsgemeinde Meersbank finanziert. Die neue Adresse wollte er mir auch auf Nachfrage nicht mitteilen.

Später stellte sich heraus, dass die tatsächliche Entfernung zu seiner Wohnung nur ca. 35 km betrug und sie dort erst im Februar eingezogen war. Leanna hatte sie natürlich mitgenommen. Zur Durchführung des Umgangs hatte ich nun ca. 500 km einfache Fahrtstrecke vor mir. Weit genug, dass ein Umgang mit einigem Aufwand verbunden wäre, aber nicht weit genug, dass ich darauf verzichten würde.

Einige Zeit später erfuhr ich weitere Details über Janes Auszug. Sie hatte nur die Gegenstände und Möbel die sie gebrauchen konnte mitgenommen. Alles andere, einschließlich Müll, ließ sie einfach stehen. Nach ihrem Auszug blieb ihr Vermieter auf einer zugemüllten Wohnung und mehreren Hundert Euro Schulden sitzen. Sie versprach ihm zwar noch einmal vorbei zu kommen um auch den Rest auszuräumen und ihre Schulden zu begleichen. Das war jedoch das Letzte was er von ihr hörte. Er kannte nicht einmal ihre neue Adresse. Da er wusste, dass bei Jane auch ein Gerichtsvollzieher nichts einzutreiben vermag, verzichtete er auf das Einklagen der Schulden. Für mich war dies ein klares Indiz, dass Jane auch als erwachsene Frau und Mutter an ihrem bisherigen kleinkriminellen Lebenswandel festhält.

Der telefonische Kontakt, 1. Teil

Wenige Tage vor Weihnachten 2001 rief ich Jane an und bat sie mich mit Leanna telefonieren zu lassen. Sie lehnte ab, nur wenn ich sie auf dem viel teureren Handy anrufe könne ich mit Leanna sprechen. Dann legte sie auf. Ich tat es nicht. Stattdessen begnügte ich mich einen gerichtlich geregelten Umgang zu haben. Da sollten zwei bis drei Wochen auch ohne zu telefonieren überbrückbar sein...

Nachdem Jane jedoch den Umgang im Januar 2002 erneut verweigerte, versuchte ich mehrmals Leanna über Janes Handy anzurufen. Ein Gespräch kam jedoch nie zu Stande. Entweder meldete sich überhaupt niemand oder es wurde einfach abgeschaltet. Janes Eltern widerfuhr das Gleiche. Darauf hin wandte ich mich an Herrn Koy. Ich bat ihn mir den Kontakt zu Leanna über sein Handy zu ermöglichen.

..."Da Sie aber auch IHR Interesse an einer Vater-Kind-Beziehung geäußert haben, und auch an Wochenenden eh dort sein wollen, könnte der Kontakt über IHR Handy stattfinden. Ich würde das als sehr positiven Zug Ihrerseits ansehen. Sollte ich keine anders lautende Antwort von Ihnen erhalten, werde ich es am kommenden Wochenende probieren." ...

Herr Koy antwortete mir, dass er nicht glaube, dass Jane Anrufe von mir blockiere. Er vermittelte einen Termin bei dem er dabei sein würde. Wenn Jane auch dann den Kontakt unterbinden würde, wolle er sein Handy zur Verfügung stellen. Daraufhin kam das Telefonat über Janes Handy zu Stande. Es dauerte ca.10 Minuten, danach lief alles wie zuvor. Irgendwann versuchte ich es nicht mehr. Stattdessen verließ ich mich darauf, dass der gerichtlich erstritten Umgang durchgesetzt würde. Nach den Erfahrungen in den letzten Monaten war mein Vertrauen in die Justiz zwar beschädigt aber noch immer ungebrochen.

Der Unterhalt, 1. Teil

Anfang Februar 2002 erhielt ich ein Schreiben des Kreisjugendamtes Wesnafurt. Darin warf man mir vor meinen Unterhaltsverpflichtungen nicht bzw. nicht ausreichend nachzukommen. Offensichtlich hatte Jane versucht vom Landkreis Wesnafurt Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Dabei behauptete sie wohl, dass ich meinen Verpflichtungen nicht nachkäme. Richtig ist jedoch, dass ich meinen Verpflichtungen vom ersten Tag an regelmäßig und in der vollen - vom Kreisjugendamt Königsleisern festgesetzten Höhe - nachgekommen bin. Im Einvernehmen mit diesem hatte ich meine Zahlungen per Dauerauftrag an dieses überwiesen. Eine direkte Zahlung an Jane wäre im Nachhinein über den gesamten Zeitraum umständlicher zu belegen gewesen.

Familiengericht, 5. Teil (Oberlandesgericht Einburgen)

Die Beschwerde gegen den Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts mündete im Februar 2002 in ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Einburgen. Frau Kalinka begründete die Beschwerde damit, dass das Umgangsrecht von Jane bereits wenige Wochen nach dem letzten Verfahren erneut unterlaufen wurde. Außerdem wies sie darauf hin, dass sich das erstinstanzliche Gericht nur sehr lapidar mit Janes Vorgeschichte und ihrem Lebenswandel auseinandergesetzt hatte.

Das OLG forderte nun eine Stellungnahme von Herrn Jansen. Dieser verwies auf seine bereits verfassten Berichte an das Amtsgericht und behauptete den derzeitigen Aufenthaltsort von Jane und Leanna nicht zu kennen. Als mir eine Kopie seiner Stellungnahme zugegangen war, sandte ich ihm ein Fax:

."Sehr geehrter Herr *****,
soeben erreichte mich Ihr Bericht an das OLG aus dem hervor geht, dass Sie nicht im Besitz einer aktuellen Adresse meiner Tochter wären.
Ich erlaube mir Sie darauf hin zu weisen, dass Herr ****, der ein paar Büros von Ihnen entfernt auf dem selben Flur sitzt, im Besitz der Adresse ist.
Herr **** wollte jedoch die Adresse, ohne Ihre Zustimmung nicht herausgeben.
Wie soll ich diesen Bericht nun verstehen?

Mit freundlichem Gruß ".

Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten.

Jane hatte ihren Anwalt gewechselt, Herr Violini aus Wesnafurt sollte sie nun vertreten. Herr Violini beantragte die Beschwerde zurückzuweisen. Zu keiner Zeit hätte Jane versucht das Umgangsrecht zu unterlaufen. Alle anderen Behauptungen unsererseits entbehrten jeder Grundlage, wären pauschal und unsubstantiiert.

Am 14.03.2002 erging der Beschluss des OLG ohne eine mündliche Verhandlung. Eine persönliche Anhörung hielt man für nicht erforderlich, da "keine weiteren Erkenntnisse" zu erwarten wären. Dass der Umgang erneut seit über zwei Monaten verweigert wurde, hatte nicht interessiert. Die Akten die Licht in den Lebenswandel der Kindesmutter hätten bringen können, schlummerten weiter in ihren Archiven. Unterschrieben war der Beschluss vom Vorsitzenden Richter Frühtau und den Richterinnen Kircheu und Metzger, Richtern und Richterinnen die ich noch nie zu Gesicht bekommen hatte. Für dieses Verfahren erhielt Jane wie immer Prozesskostenhilfe. Mir wurde sie versagt, da meine Beschwerde "keine Aussicht auf Erfolg" gehabt hätte.

Gegen diesen Beschluss hätte ich bis zum 18.04.2002 noch einmal Beschwerde einlegen können. Diese wäre dann vor dem Bundesgerichtshof verhandelt worden. Danach wäre der nationale Rechtsweg ausgeschöpft und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof möglich gewesen. Da wir bereits einen neuen Antrag beim Amtsgericht Meersbank - dieses Mal zur Durchsetzung des Umgangs - gestellt hatten, riet mir Frau Kalinka jedoch ab. Ein Amtsgericht könne nicht in einer Sache urteilen, die gleichzeitig vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werde. So verstrich die Frist.

Familiengericht, 6. Teil (Amtsgericht Meersbank)

Seit dem 04.01.2002 wurde der Umgang von Jane erneut verweigert. Mehrere telefonische und schriftliche Anfragen bei Herrn Jansen bzw. Janes damaligem Anwalt Herrn Lustig bezüglich eines Ersatztermins verliefen ergebnislos. Daraufhin beantragte Frau Kalinka "Zwangsgeld zur Durchsetzung des festgelegten Umgangs". Bei einem Telefonat zwischen Frau Kalinka und Richter Sauerkraut äußerte dieser, dass er mittlerweile die "Problematik dieses Falles" erkannt hätte. Er wolle in dem kommenden Verfahren dementsprechend reagieren. Auch Janes Umzug würde daran nichts ändern da dieser erst nach der erneuten Umgangsverweigerung sowie der Antragstellung erfolgte. Bei dem Versprechen blieb es jedoch.

Mehrere Wochen erfolgte seitens des Gerichts keine Reaktion. Erst nachdem Frau Kalinka mehrfach auf einen raschen Verhandlungstermin drängte erhielt ich Mitte April die Ladung. Die Verhandlung war für den 16.05.2002 terminiert. Nach über vier Monaten folgenloser Umgangsverweigerung sollte nun endlich ein wirksamer Richterspruch erfolgen.

Wenige Tage später erhielt ich erneut Post vom Gericht. Jetzt wurde der Termin wieder abgesagt. Die Begründung folgte einen weiteren Monat später, es könne nicht festgestellt werden ob Jane und Leanna zum Zeitpunkt der Antragstellung noch an ihrer ursprünglichen Adresse gelebt hätten. Somit wäre die Zuständigkeit nicht mehr gegeben, der Antrag wurde zurück gewiesen.

Für diese Erkenntnis hatte das Amtsgericht Meersbank über vier Monate gebraucht. Über vier Monate in denen alle Gegebenheiten von Anfang an bekannt waren. Über vier Monate in denen - trotz eindeutiger Rechtslage - die Umgangsvereitelung ohne Konsequenzen fortgesetzt werden konnte. Nach diesem Ergebnis waren meine Achtung und mein Respekt vor der Justiz in unserem Land auf ihrem tiefsten Punkt angelangt.

Die Frist für die Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof in dem Verfahren vor dem OLG war natürlich längst abgelaufen. Also alles noch mal von vorn, vor einem anderen Gericht in einem anderen Zuständigkeitsbereich? Dann wäre damit zu rechnen, dass Jane wieder umzieht und sich somit dem Zugriff des Gerichts erneut entzieht. Jedes Mal wenn die Zuständigen ihre Zuständigkeiten untereinander verteilt hätten, müsste Jane einfach nur umziehen und Leanna würde ihren Vater niemals wieder sehen. Diese Erkenntnis ließ im Mai 2002 in mir die Überzeugung wachsen, dass mit den regulären Mitteln des Rechtsstaates allein das Problem nicht in den Griff zu kriegen ist...

Der zivile Ungehorsam, 1. Teil

Mai 2002, meinen Verpflichtungen war ich seit Leannas Geburt regelmäßig und in voller Höhe nachgekommen. Die Zahlung des Unterhalts war für mich bis zum Mai 2002 so selbstverständlich wie das Bezahlen an der Kasse wenn ich einkaufe. Unter regulären Bedingungen wäre ich wohl nie auf die Idee gekommen daran etwas zu ändern.

Jane hingegen verstieß seit über zweieinhalb Jahren gegen sämtliche Regelungen ohne dass sich daraus irgendwelche Konsequenzen ergeben hätten. Amtspersonen verhinderten durch widersprüchliche Aussagen einen wirkungsvollen Gerichtentscheid. Gerichte interessierten sich nicht für Beweise, wurden erst gar nicht tätig, oder erklärten sich - nachdem sie Verfahren monatelang verschleppt haben - für nicht (mehr) zuständig.

Meinen Unterhalt zahlte ich noch immer an das Kreisjugendamt Königsleisern. Dort sagte man mir, dass man dies könne man so beibehalten könne, die Jugendämter würden das untereinander regeln. Mittlerweile hatte ich erfahren, dass im Falle einer Zahlungsverweigerung das zuständige Jugendamt die Zahlungen übernimmt. Meine Tochter würde dadurch keinen Nachteil erleiden. Das Jugendamt müsste dann versuchen den Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen einzutreiben. Logische Schlussfolgerung, die jenigen die sich im Falle einer Zahlungsverweigerung bei mir melden, wären auch für die Regelung des Umgangs zuständig. Egal wie oft und wohin Jane mit Leanna auch umzieht, ich müsste sie nicht suchen, ich bräuchte einfach nur abzuwarten. Abwarten bis sich ein Jugendamt wegen des Unterhalts meldet, dann hätte ich automatisch die richtigen Ansprechpartner zur Regelung des Umgangs.

Wenn ich aber keinen Unterhalt zahle, könnte man das als Selbstjustiz auslegen. Ich würde mich selbst ins Unrecht setzen, bzw. mit Jane auf eine Stufe stellen. Man könnte den Unterhalt einklagen, ohne dass ein Umgang zu Stande käme. Wenn ich den regulären Weg einhalte sehe ich vielleicht Leanna nie wieder. Zu den Unterhaltszahlungen kämen bei jedem weiteren Verfahren die Anwalts- und Gerichtskosten, ohne dass jemals etwas Brauchbares dabei herauskäme. Was tun?

Zugegeben, es gab viele Argumente dagegen und nur wenige dafür. Bisher hatte ich mich fast pedantisch an Regelungen und Gesetze gehalten. Nach der in den letzten drei Jahren selbst erlebten Praxis mit der Rechtsprechung sah ich jedoch keine Alternative mehr. Schließlich geht es nicht darum Akten anzuhäufen um irgendwann ein "Alibi" zu haben. Ich wollte etwas bewirken bevor es für meine Tochter zu spät ist. Es nützt nichts wenn ich in 10 oder 15 Jahren einen Zentner Akten anschleppe und sage: "Da schau, im Gegensatz zu deiner Mutter habe ich mich immer schön brav an die Regeln gehalten." Wenn ich wirklich etwas für meine Tochter erreichen wollte - bevor sie vielleicht wie ihre Mutter auch auf dem Strich gelandet ist - konnte ich mich nicht vor persönlichen Risiken drücken. So entschied ich mich für eine Kombination aus Provokation und Information. Im Mai 2002 stellte ich meine Unterhaltszahlungen ein. Gleichzeitig und schickte einen Brief an alle Amtspersonen und Richter, die bisher an diesem Fall mitwirkten. Es ging nicht darum Geld zu sparen, sondern ein deutliches Zeichen gegen das hier geschehende Unrecht zu setzen. Für mich eine von vielen Möglichkeiten zivilen Ungehorsam zu praktizieren.

Der Unterhalt, 2. Teil

Nach Einstellung meiner Unterhaltszahlungen am 27.05.2002 schickte ich diesen Brief an alle Amtspersonen und Richter, die bisher an diesem Fall mitgewirkten:

." ich teile Ihnen mit, dass ich mit sofortiger Wirkung die Unterhaltszahlungen für meine Tochter ****-**** *******, letzter bekannter Aufenthaltsort ************ * in ***** **********, einstellen werde. Eine evtl. noch bestehende Einverständniserklärung wonach Zahlungsrückstände ohne den Gerichtsweg vollstreckbar sind, widerrufe ich hiermit ebenfalls.

Ich sehe mich zu diesem Schritt genötigt, da nun bereits seit Monaten mein Umgangsrecht mit Duldung von Jugendämtern und Gerichten verweigert wird.

Ich lege größten Wert auf die Feststellung, dass ich seit Geburt meiner Tochter meinen Unterhaltsverpflichtungen regelmäßig und in der vollen gesetzlich festgesetzten Höhe nachgekommen bin. Dies kann Ihnen der Sachbearbeiter beim Kreisjugendamt **************, Herr **** bestätigen. Darüber hinaus kann er bestätigen, dass ich zu den wenigen Vätern gehöre, die auch schon einmal von sich aus dem Jugendamt mitgeteilt haben, dass sich ihr Einkommen erhöht hat und somit auch ihre Zahlungsverpflichtung. Das war im Sommer 1999. Damals war ich von der Richtigkeit meines Tuns überzeugt. Damals glaubte ich auch noch, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Ich bin in dem Glauben erzogen worden, wonach man für sein Tun auch die Konsequenzen zu tragen hat. Ebenfalls war ich davon überzeugt, dass die, die gegen die Regeln unserer Gesellschaft verstoßen, bestraft werden.

Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2002. Was ich in den letzten drei Jahren im Zusammenhang mit Jugendamt und Gerichten an Unfähigkeiten und Lächerlichkeiten erlebt habe, lässt in mir die Überzeugung wachsen, dass wir hier in einer Bananenrepublik leben. Ich habe Gerichtsbeschlüsse erhalten, die nicht das Papier wert sind auf das sie geschrieben wurden. Ich habe gesehen wie Gerichte sich um ihre Verantwortung drücken und dabei ihre eigenen Beschlüsse nicht durchzusetzen vermögen, bzw. gar nicht erst einen Verhandlungstermin bestimmen wollen oder sich nach monatelangem Nichtstun für nicht zuständig erklären.

Ich weiß, dass ich einen großen Fehler begangen habe, als ich mich vor einigen Jahren mit der jetzigen Mutter meiner Tochter auf eine Beziehung eingelassen habe. Für mich war es dennoch selbstverständlich auch für die Folgen gerade zustehen. Ich habe für mein Kind Unterhalt bezahlt und alle sich mir bietenden Gelegenheiten genutzt um den Umgang mit meiner Tochter wahrzunehmen. Leider wurde dieser immer wieder von der Kindesmutter erschwert, bzw. komplett verwehrt. Unter Mitwirkung von Jugendamt und Gericht sind mehrere Vereinbarungen entstanden, die allesamt von der Mutter meiner Tochter gebrochen wurden." .

."Vor gar nicht all zu langer Zeit glaubte ich noch, dass die, die gegen die Regeln in unserer Gesellschaft verstoßen von unserer Justiz zur Rechenschaft gezogen würden. Schließlich ist die Gesetzeslage eindeutig. Mittlerweile habe ich gesehen, dass unrechtes Tun belohnt wird und dass dabei sogar Richter und Mitarbeiter von Jugendämtern zu Mittätern werden. Zu nennen wären hier:

Herr ***** hatte im Oktober/November 2001 sowohl mir als meiner Anwältin gegenüber geäußert, dass er aus bestimmten Gründen das Kindeswohl bei einem Verbleib des Kindes bei der Mutter gefährdet sähe. Deswegen wurde er auch in der nachfolgenden Gerichtsverhandlung von unserer Seite als Hauptzeuge benannt. In seinem Bericht an das Gericht stand jedoch genau das Gegenteil.

Richter **********, Richterin ********** und Richterin ********** hätten im März 2002 ein wirkungsvolles Urteil fällen können. Zu der Zeit wurde der erst im November zuvor vereinbarte Umgang bereits wieder seit zwei Monaten verweigert. Stattdessen hielt man es überhaupt nicht für nötig eine mündliche Verhandlung einzuberufen. Die Umgangsverweigerung konnte ungestraft fortgesetzt werden.

Richter ************ wurde unmittelbar nach Beginn der erneuten Umgangsverweigerung Anfang 2002 in Kenntnis gesetzt. Fast vier Monate lang kam überhaupt keine Reaktion, dann bestimmte man einen Verhandlungstermin. Kurze Zeit danach wurde der Termin wieder aufgehoben; nach insgesamt fünf Monaten erklärte sich Richter ************ als nicht zuständig.

Da zu befürchten ist, dass sich die Kindesmutter einem erneuten Umgangsverfahren wieder durch Umzug entzieht, mögen nun die jenigen, die Zuständigkeiten unter sich ausmachen, die auch die Unterhaltszahlungen von mir haben wollen. Dabei möge man bitte unverzüglich und ohne Umwege den Gerichtsweg beschreiten. Ich gehe davon aus, dass das Gericht, das sich dann bei mir meldet auch für die Regelung des Umgangs zuständig ist. Ich bin selbstverständlich jederzeit bereit die Unterhaltszahlungen wieder aufzunehmen, sobald eine funktionierende Umgangsregelung sichergestellt ist. Auch bin ich nach wie vor bereit das Sorgerecht für meine Tochter zu übernehmen, in diesem Fall würde sich die Problematik mit Unterhalt und Umgang ohnehin nicht mehr stellen. Ich habe diese Entscheidung treffen können, weil ich mittlerweile weiß, dass durch mein Nichtbezahlen keine Nachteile für meine Tochter entstehen.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit den Unterhalt bei mir einzutreiben, ohne dass eine funktionierende Umgangsregelung zustande käme. Ich erlaube mir jedoch Sie bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass ich dann keinen Grund mehr sähe nicht auch zu den gleichen Methoden wie die Kindesmutter zu greifen. Mittelfristig würden diese und auch eventuelle Folgekosten auf jeden Fall der Staatskasse zur Last fallen. ".

Anfang Juli 2002 erhielt ich die erste Antwort. Frau Otto vom Landkreis Wesnafurt hatte sich gemeldet. Ich wurde aufgefordert meine Zahlungen wieder aufzunehmen und meine Einkommensverhältnisse offen zulegen. Ende Juli folgte ein zweites Schreiben mit ähnlichem Wortlaut und Angaben über die Zahlungsmodalitäten. Absender war dieses Mal Frau Hoch. Alle anderen Empfänger hatten sich nicht gemeldet. Am 15.08.2002 beantwortete ich die beiden Briefe:

..."Wie ich Ihnen Frau ***** bereits am 27.05. dieses Jahres mitgeteilt habe, bin ich selbstverständlich auch in Zukunft bereit den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber meiner Tochter wieder regelmäßig nachzukommen.

Ich mache die Wiederaufnahme meiner Zahlungen Einzig und Allein von dem Zustandekommen einer funktionierenden Umgangsregelung zu den allgemein üblichen Konditionen, wie Umgang jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag, hälftige Ferien und Feiertage etc. abhängig. Alternativ dazu bin ich nach wie vor bereit auch das Sorgerecht für meine Tochter zu übernehmen.

Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass meine Zahlungsverpflichtung auch dann besteht, wenn der Umgang nicht zustande kommt. Ich weiß aber auch, dass sowohl meiner Tochter als auch mir ein Umgangsrecht unabhängig von Unterhaltszahlungen zusteht. Meinen Verpflichtungen bin ich von der Geburt meiner Tochter bis zum Mai dieses Jahres regelmäßig und in voller Höhe nachgekommen. Sämtliche Umgangsvereinbarungen wurden jedoch von der Kindesmutter seit Jahren immer wieder unterlaufen. So fand der letzte planmäßige Umgang im November 2001, also vor rund neun Monaten statt, obwohl die Umgangsvereitelung dem Gericht von Anfang an bekannt war. Dies konnte nach meiner Meinung nur deshalb geschehen, weil einige der in der Vergangenheit mit diesem Fall betrauten Amtspersonen vor allem durch ihre Unfähigkeit und Untätigkeit aufgefallen sind.

Namentlich möchte ich hier erwähnen:"...

Wie im ersten Brief nannte ich auch hier noch einmal alle Verantwortlichen beim Namen.

..."Wie wichtig für ein Kind der regelmäßige und geordnete Umgang mit seinem Vater ist, dürfte heute außer Zweifel stehen und auch Ihnen bekannt sein. Somit stellt das bewusste Vereiteln des Umgangs für mich eine schwere Form der Kindesmisshandlung dar, die von Richtern und Richterinnen wissentlich durch Untätigkeit auch noch gefördert wird. Wenn ich unter den derzeit gegebenen Voraussetzungen meinen Unterhalt weiterhin leiste, würde ich dieses staatlich gebilligte Unrecht auch noch unterstützen. Kein Mensch auf dieser Erde kann mich zwingen die Misshandlung meiner eigenen Tochter freiwillig zu finanzieren.

Nicht ohne Grund ist die Bundesrepublik Deutschland in den letzten zwei Jahren sechs mal vom Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte in Familiensachen verurteilt worden.

Nachdem zwischenzeitlich sechs von mir angestoßene Gerichtsverfahren innerhalb von drei Jahren - trotz eindeutiger Rechtslage - weder meiner Tochter noch mir zu einem ihrer fundamentalsten Rechte verhelfen konnten, habe ich nun als ersten Schritt meine Zahlungen gestoppt, was hätte ich sonst tun sollen, etwa Amok laufen? Nur so sehe ich im Moment eine Möglichkeit vielleicht einige der Amtspersonen, die bisher mit diesem Fall betraut waren - bzw. es noch sind - zu animieren zu retten was noch zu retten ist. Meine Tochter ist mittlerweile vier Jahre alt, noch ist es nicht zu spät. Nach Lage der Dinge muss ich davon ausgehen, dass, wenn niemand etwas unternimmt, meiner Tochter ein ähnlicher Lebenswandel wie ihrer Mutter - mit Prostitution, Drogen und allem was damit einhergeht - bevorsteht.".

."Wenn die, die über Jahre hinweg sämtliche Regelungen und Vereinbarungen brechen und dabei das Kindeswohl mit Füßen treten belohnt werden, während gleichzeitig die, denen das Wohl und die Zukunft ihrer Kinder wirklich am Herzen liegt bestraft werden, ist es nicht verwunderlich, wenn sich die Zuletztgenannten irgendwann genötigt sehen, sich die Methoden der Zuerstgenannten zu Eigen zu machen. Ich bin nun fast 40 Jahre alt, habe über 23 Jahre in einem anständigen Beruf gearbeitet und bin bisher nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten; eigentlich möchte ich daran ungern etwas ändern. Was aber soll ich tun, wenn ich nur bezahlen und dabei auch noch zusehen muss wie meine Tochter systematisch "versaut" wird?

Mittlerweile habe ich das siebte Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht in ********* angestoßen. Vielleicht ist man ja in Niedersachsen etwas weitsichtiger als in Rheinland-Pfalz. Vom Ausgang dieses Verfahrens wird es unter anderem abhängen wie ich in Zukunft mit meinen Unterhaltsverpflichtungen umgehe. Im Falle des Zustandekommens einer funktionierenden Umgangsregelung werde ich selbstverständlich meine Zahlungen wieder aufnehmen. Zur Erstattung Ihnen evtl. darüber hinaus entstehender Unkosten folgen Sie bitte dem Verursacherprinzip und wenden sich bitte an die Kindesmutter bzw. die o. g. namentlich erwähnten Amtspersonen, eine Übernahme meinerseits ist ausgeschlossen.

Ich erlaube mir den o. g. namentlich erwähnten Amtspersonen eine Kopie dieses Schreibens zukommen zu lassen." ...

Ende August erhielt ich das nächste Schreiben, dieses Mal von Frau Schütte. Sie teilte mir mit, dass sich meine Zahlungsverpflichtungen erhöht hätten, da meine Tochter jetzt älter geworden ist. Von allen anderen Amtspersonen erfolgte noch immer keine Reaktion. Da der Umgang von Jane nun bereits seit neun Monaten verweigert wurde war meine Antwort klar:

."wie ich Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt habe, bin ich selbstverständlich bereit den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber meiner Tochter nachzukommen. Ich mache die Wiederaufnahme meiner Zahlungen Einzig und Allein von dem Zustandekommen einer funktionierenden Umgangsregelung ab.

Wie Sie meinen vorhergehenden Schreiben entnehmen konnten, kämpfe ich bereits seit drei Jahren für einen funktionierenden Umgang mit meiner Tochter. Trotz eindeutiger Rechtslage und mittlerweile sechs von mir angeregten Gerichtsverfahren, konnte dieser bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt werden.

Mittlerweile hat sich bei mir die Erkenntnis durchgesetzt, dass mit den Mitteln unseres Rechtsstaats allein, die Umsetzung wohl kaum in einem angemessenen Zeitraum zu erreichen ist.

Sie, bzw. die dafür in Ihrer Behörde zuständigen Mitarbeiter haben nun die Wahl, drei Fliegen mit einer Klappe schlagen oder einen Vater der lediglich für seine ureigensten Rechte kämpft zu kriminalisieren.

Sorgen Sie mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür, dass der Umgang funktioniert. Damit machen Sie ein Kind froh, einen Vater ebenso und das Thema Unterhalt erledigt sich von selbst. Letzteres verspreche ich Ihnen. Oder klagen Sie den Unterhalt ein.

Egal wie Sie sich entscheiden, ich sehe derzeit zu meiner Vorgehensweise keine Alternative. Ich bin nicht bereit tatenlos zuzusehen, wie meine Tochter systematisch versaut wird. Deswegen werde ich diesen Weg genauso aufrecht und konsequent beschreiten wie ich auch bisher durch mein Leben gegangen bin." ...

Eine Antwort erhielt ich nicht.

Der telefonische Kontakt, 2. Teil

Frühjahr 2002, mittlerweile waren mehrere Monate vergangen in denen kein telefonischer Kontakt mit Leanna stattgefunden hatte. Auch die Ergebnisse der letzten Gerichtsverfahren ließen keine rasche Lösung des Problems erwarten.

Von Herrn Koy erfuhr ich, dass Leanna inzwischen den Kindergarten besucht. Daraufhin beschaffte ich mir die Adressen und Telefonnummern aller in Frage kommenden Kindergärten. Nach einigen Telefonaten hatte ich den richtigen Kindergarten ausfindig gemacht. Ich rief dort an, gab mich als Vater von Leanna zu erkennen und bat meine Gesprächspartnerin Frau Meier mich mit Leanna sprechen zu lassen. Dies lehnte Frau Meier jedoch ab. Da sie mich nicht kenne wolle sie ein solches Telefonat erst nach Rücksprache mit Jane ermöglichen. Ich solle es am nächsten Tag noch einmal versuchen; eine pflichtbewusste Frau.

Selbstverständlich rief ich auch am folgenden Tag an. Frau Meier hatte mittlerweile Rücksprache mit Jane gehalten. Wie nicht anders zu erwarten, war Jane nicht einverstanden. Dies hatte sie Frau Meier sowohl mündlich, als auch schriftlich über ihren Anwalt mitgeteilt.

Umso überraschter war ich einige Wochen danach. Ende Mai informierte mich Herr Koy, dass sich Jane und Leanna für einige Tage bei ihm aufhalten. Während dieser Zeit könne ich Leanna bei ihm anrufen. Selbstverständlich nutzte ich diese Gelegenheit. Auch dieses Mal dauerte das Gespräch ca.10 Minuten.

Außerplanmäßiger Kontakt

Nachdem mir Herr Koy im Mai den telefonischen Kontakt zu Leanna ermöglicht hatte, bedankte ich mich und fragte ihn ob er auch einen Umgang vermitteln würde.

..."ich finde es nach wie vor positiv, dass SIE sich für etwas einsetzen was SIE eigentlich nicht müssten. ICH habe damit nicht das geringste Problem. Für mich zählt einzig und allein, was für meine Tochter gut ist.

Wenn Sie noch mehr Gutes tun wollen, könnten Sie vielleicht einen Umgang vermitteln. Die Woche vom Januar und die abwechselnden Wochenenden in den Folgemonaten stehen nach wie vor offen. Mittlerweile dürften grob geschätzt 3 Wochen Rückstand zusammengekommen sein.

Es würde sich z. B. anbieten, dass ich ****-**** irgendwann zwischen dem 22.05. und dem 24.05. bei Ihnen abhole und am Samstag, dem 01.06. vormittags wieder zurückbringe.

Eine erfolgreiche Vermittlung würde Ich als außerordentlich positiven Zug Ihrerseits ansehen. Den größten Nutzen hätte davon freilich ****-****.

Mir ist es sogar sch... egal ob ich dadurch beim nächsten Prozess einen juristischen Nachteil davontragen würde, weil die "Gegenseite" den Umgang freiwillig gewährt. Für mich zählt nur was für meine Tochter gut ist und die hat seit einem halben Jahr ihren Papa nicht mehr sehen dürfen." ...

Leider erhielt ich auf diese E-Mail keine Antwort.

Nach über 23 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in einem Handwerksberuf und einer mehrmonatigen, viel zu langen Zwangspause begann im Juni 2002 meine Umschulung. Durch eine "Verkettung glücklicher Umstände" fand diese in Ratteln statt. Das bedeutete für mich zuerst mal "Leben aus dem Koffer" in einem möblierten Apartment ca. 500 km von zu Hause entfernt. Die Entfernung zum neuen Wohnsitz meiner Tochter betrug aber nur ca. 90 km. Nah genug um im Falle eines Falles präsent sein zu können und weit genug um etwaige ungebetene Gäste auf Distanz zu halten.

Mitte Juni erhielt ich frühmorgens einen Anruf von Janes Mutter Olivia. Sie und Janosch würden Leanna abholen. Sie könne in den Sommerferien für einige Wochen bei ihnen bleiben. Nun boten sie mir an mitzufahren. Ich hatte sie über den Beginn meiner Umschulung noch nicht informiert. Da ihre Fahrt bis zum Nachmittag dauern würde, schlug ich ihnen ein Treffen in der Nähe von Janes Wohnung vor. Ihre Fahrt dauerte jedoch länger als geplant, sodass dieses nicht zu Stande kam.

Als sie mit Leanna zu Hause waren konnte ich regelmäßig mit ihr telefonieren. Am Telefon klang sie sehr verunsichert. Wie würde sie reagieren wenn sie mich sieht? Das letzte Zusammentreffen lag immerhin schon sechs Monate zurück. Auch meine Eltern und meine Schwester mit ihren Kindern konnten sie nun besuchen. Ich fuhr am Wochenende nach Hause.

Samstag, 22. Juni 2002, der große Moment. Um das Zusammentreffen möglichst ungezwungen zu gestalten lud ich Olivia und Janosch zum Grillen ein. Ich hoffte, dass Leanna sich an die Örtlichkeiten erinnern und sie mit mir und meiner Familie in Zusammenhang bringen würde. Nach anfänglichem Zögern waren sie einverstanden. Jane hatte sie ausdrücklich angewiesen, mir auf keinen Fall den Kontakt mit Leanna zu ermöglichen. Dies ging sogar soweit, dass sie Leanna bei den Nachbarn abgeben sollten falls ich sie besuchen wolle. Sie kamen dennoch, nicht pünktlich, aber sie kamen.

Nach ihrem Eintreffen gingen sie gleich in den Garten. Meine Schwester und ihre Kinder waren auch gekommen. Sie warteten schon ganz ungeduldig auf ihre Cousine. Dann kam ich aus dem Haus.

Als Leanna mich erblickte lief sie spontan auf mich zu und umarmte mich mit den Worten: "Hallo Papa". Das war einfach nur schön. Wir aßen zusammen, danach malte ich mit ihr Bilder. Fast die ganze Zeit wollte sie dabei auf meinem Schoß sitzen. Zwischendurch vergnügte sie sich mit den Kindern meiner Schwester im Planschbecken. Natürlich inspizierte sie auch meine Wohnung und vergewisserte sich, dass ihr Zimmerchen und ihre Spielsachen noch da sind.

Später verhielt sie sich jedoch merkwürdig. Da sagte sie wieder: "Der Papa ist doch böse" oder "Ich habe vorm Papa Angst". Ich kann nur vermuten, dass sie gegenüber ihrer Mutter so etwas wie ein schlechtes Gewissen empfand. Schließlich hatte die ihr diese Sprüche eingeimpft. Dennoch denke ich, dass gerade dieser Kontakt besonders wichtig für Leanna war. Die Realität hat ihr ein weiteres Mal gezeigt, dass sie vor ihrem Papa keine Angst zu haben braucht und dass nicht alles was ihr ihre Mutter erzählt den Tatsachen entspricht.

Sonntags besuchte ich sie nach dem Mittagessen noch einmal bei Olivia und Janosch. Jetzt verhielt sie sich wieder distanzierter und wollte auch nicht mit mir spielen. Nun wusste ich, dass sie gerne zu McDonalds geht. Als ich zu ihr sagte: "Der Papa fährt jetzt zu McDonalds", wollte sie natürlich mit. Da ich mein Auto schon für die Rückfahrt nach Ratteln gepackt hatte, war der Rücksitz belegt. Daraufhin bot Janosch an zu fahren. Als ich auf dem Beifahrersitz Platz nehmen wollte, rief Leanna von hinten: "Nein Papa, du sollst hier sitzen, hier bei mir". Selbstverständlich erfüllte ich ihr diesen Wunsch.

Nachmittags musste ich mich jedoch verabschieden, immerhin hatte ich noch 500 km vor mir. Wenn auch meine Tochter das Wichtigste in meinem Leben ist, konnte ich aber auch nicht eben mal so meiner Umschulung fern bleiben. Schließlich wartete ich lange genug auf deren Beginn. Trotz allem musste ich auch an meine berufliche Zukunft denken. Eine paradoxe Situation, ich ging in die Ferne um in der Nähe meiner Tochter zu sein, nun ist meine Tochter zu Hause.

Ursprünglich wollte Jane ihre Eltern einige Wochen später besuchen und danach Leanna wieder mitnehmen. Als sie von dem Kontakt erfuhr verlangte sie von ihren Eltern dass sie Leanna sofort zurück bringen. Diese lehnten jedoch ab. Stattdessen teilten sie ihr mit, dass sie Leanna jederzeit wie besprochen abholen könne. Nun behauptete Jane die Fahrt nicht finanzieren zu können und bestand weiterhin auf das Zurückbringen. Um dies zu erreichen behauptete sie, dass Leanna ihren Kindergartenplatz verliere, wenn sie nicht unverzüglich dort erschiene. Das Interessante daran, der Kindergarten war wegen Schulferien geschlossen... Das Ergebnis, bevor ich Leanna ein weiteres Mal besuchen konnte, war Jane angereist und am Tag darauf mit ihr zurück gefahren.

Familiengericht, 7. Teil (Amtsgericht Wesnafurt)

Im Mai 2002 waren meine Achtung und mein Respekt vor der Justiz in unserem Land auf ihrem tiefsten Punkt angelangt. Dennoch war ich mir bewusst, dass nur ein Gericht den Umgang verbindlich regeln kann.

Unmittelbar nach der Terminabsage des Amtsgerichts Meersbank kontaktierte ich im Mai 2002 noch vor Beginn meiner Umschulung die Anwaltskanzlei Fulden & Partner in Wesnafurt. Mein Ansprechpartner war Rechtsanwalt Baumann.

Nachdem ich mit Herrn Baumann die Situation erörtert hatte, stellte er beim Amtsgericht Wesnafurt einen Antrag auf Zwangsgeld zur Durchsetzung des im Oktober 2001 vom Amtsgericht Meersbank geregelten Umgangs.

Auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellte ich. Diesen lehnte man jedoch ab. Als Begründung wurde genannt, dass der Antrag auf Durchsetzung des Umgangs keinen Erfolg hätte da die Fahrt zu meinem Wohnort dem Kindeswohl widerspräche.

Zwischenzeitlich hatte jedoch meine Umschulung in Ratteln begonnen. Anstatt 500 km betrug die Entfernung nur noch 90 km. Ich beauftragte Herrn Baumann den Antrag auf Zwangsgeld aufrecht zu erhalten und verzichtete auf die Prozesskostenhilfe. Erst kurz vor der Verhandlung wollte ich dem Gericht meine Adresse in Ratteln bekannt geben. Damit sollte Jane die Möglichkeit genommen werden die Entfernung zwischen mir und Leanna erneut durch Umzug zu vergrößern. Ich hatte zwar durchsickern lassen, dass ich mich in Norddeutschland aufhalte, aber nicht wo.

Diese Vorgehensweise war dem Gericht offenbar etwas suspekt. Man wollte den Mietvertrag und einen Grundrissplan meines Apartments in Ratteln sehen - Frist zwei Wochen. Obwohl ich beides sofort lieferte, wurde die Verhandlung erst auf den 17.10.2002 terminiert. Wieder wurden Monate verschwendet. Monate in denen die Umgangsvereitelung mit Wissen des Gerichts ohne Konsequenzen fortgesetzt werden konnte.

Vor dem Termin lud das Kreisjugendamt Wesnafurt Jane und mich zu einem gemeinsamen Gespräch. Hier sollten die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Umgangsregelung erörtert werden. Ansprechpartnerin war Frau Rühmann. Jane erschien zu diesem Termin mit einer mir unbekannten Frau. An dem Gespräch nahm diese jedoch nicht teil.

Frau Rühmann unterbreitete einige Vorschläge, die von freiwilliger Elternvereinbarung bis zu betreutem Umgang reichten. Ich sagte ihr, dass all ihre Vorschläge schon mehrfach versucht und jegliche Regelungen von Jane unterlaufen wurden. Ich sah zu einer gerichtlichen Regelung keine Alternative, alles andere wäre Zeitverschwendung. Seltsamerweise war Jane der gleichen Meinung. Nach wenigen Minuten war das Gespräch beendet.

Oktober 2002, erster Gerichtstermin in Wesnafurt. Den Vorsitz hatte Richter Hutauf. Er befragte Jane wie sie sich denn den Umgang vorstelle. Sie sagte, dass sie nicht wolle, dass Leanna Kontakt zu ihrem Vater habe. Das war neu und vereinfachte die Sache. In der Vergangenheit hatte sie immer behauptet den Umgang nicht zu blockieren. Angeblich könne ich Leanna jederzeit besuchen und sie wisse überhaupt nicht warum sie vor Gericht stehe. Nun zum ersten Mal eine klare Aussage.

Auch die Existenz dieser Geschichte im Internet wurde erstmals vor einem Gericht angesprochen. Ich würde sie darin verleumden und als Prostituierte bezeichnen. Dies entspräche keinesfalls den Tatsachen. Richter Hutauf wollte nun von mir wissen was ich mir denn dabei gedacht hätte. Schließlich müsse ich doch an einem guten Verhältnis zu Jane interessiert sein, wenn ich von ihr einen Umgang mit meiner Tochter haben wolle. Ich erklärte ihm, dass diese Geschichte erst seit Anfang 2002 existiert und als meine Antwort auf die ständige Vereitelung des Umgangs durch Jane zu betrachten sei. Dass ich es vorher jahrelang mit gutem Willen versucht habe, dies aber nicht honoriert wurde. Ich wies darauf hin, dass alle Namen geändert sind. Wenn Jane sich angesprochen fühlt ist das nicht mein Problem. Was die angeblich nicht den Tatsachen entsprechenden Vorwürfe betraf, hatte ich die wichtigsten Unterlagen mitgebracht. Ich hätte sie nur heraussuchen müssen, Richter Hutauf verzichtete jedoch darauf.

Richter Hutauf erklärte Jane, dass ein Vater ein Grundrecht auf Umgang mit seinen Kindern hat. Darauf sagte sie, dass sie ja nichts dafür könne, dass Leanna den Umgang mit ihrem Vater nicht wolle. Richter Hutauf belehrte sie, dass es ihre Pflicht sei, dafür zu sorgen, dass Leanna den Kontakt zu ihrem Vater wolle. Andernfalls müsse er davon ausgehen, dass sie nicht in der Lage sei ihr Kind zu erziehen. Daraufhin wollte sie einen begleiteten Umgang zulassen.

Soweit sah das eigentlich ganz gut aus. Richter Hutauf vertrat jedoch die Auffassung, dass man den ein Jahr zuvor beim Amtsgericht Meersbank beschlossenen Umgang hier in Wesnafurt nicht durchsetzen könne. Als Begründung nannte er, dass als Übergabeort die damalige Adresse der Kindesmutter angegeben sei, diese aber mittlerweile 500 km davon entfernt wohne. Auf unseren Vorschlag, einfach die alte gegen die neue Adresse auszutauschen und den Umgang wie damals geregelt durchzusetzen ging er nicht ein. Vielmehr wollte in einem neuen Verfahren dem Umgang komplett neu regeln. Daraufhin nahm Herr Baumann den Zwangsgeldantrag zurück.

Zur Finanzierung dieses Verfahrens verwendete ich den seit Juni einbehalten Kindesunterhalt. Jane erhielt wie immer Prozesskostenhilfe.

Der Unterhalt, 3. Teil

Auf meine Schreiben an das Jugendamt Wesnafurt erfolgte keine Reaktion. In einem weiteren Brief am 21.11.2002 wollte ich mich über den Stand der Dinge informieren.

..." ich habe nun schon seit ca. drei Monaten nichts mehr von Ihnen gehört.

Wie ich Ihnen bei unserer Korrespondenz im Sommer dieses Jahres mitgeteilt hatte, bin ich sowohl gewillt, als auch in der Lage Unterhalt für meine Tochter ****-**** ******* in ********** zu zahlen.

Ich mache jedoch die Wiederaufnahme meiner Zahlungen nach wie vor von dem Zustandekommen einer funktionierenden Umgangsregelung abhängig. Meine letzte Zahlung erfolgte im Mai 2002. Der letzte planmäßige Umgangstermin fand jedoch bereits im November 2001 statt.

Nun wollte ich mich mal informieren wie weit Ihre Bemühungen dies bezüglich gediehen sind. Das zwischenzeitlich siebte von mir angestrengte Verfahren, das am 17.10. vor dem Amtsgericht in Wesnafurt stattfand führte leider nicht zu einem befriedigenden Ergebnis - ich hatte Sie per E-Mail informiert. Ein Termin für das achte Verfahren steht noch aus.

Ich hoffe doch, dass die momentane Stille nicht so zu verstehen ist, dass man lieber auf den Unterhalt verzichtet, als eine Umgangsregelung herbei zu führen." ...

Leider erfolgte auch auf diesen Brief keine Antwort.

Der zivile Ungehorsam, 2. Teil

Ende Juli 2003 erhielt ich Post von der Landesjustizkasse in Dainz. Hierin forderte man mich auf 1.534,08 Euro zu überweisen. Begründung, Portokosten und Auslagen des Verfahrenspflegers in einem der Verfahren vor dem Amtsgericht Meersbank im Jahr 2001. Zahlbar innerhalb von zwei Wochen.

Ausgerechnet dieses Gericht das bisher nur durch Untätigkeit und Unfähigkeit aufgefallen war, verlangte nun eine Nachzahlung. Monatelang hatte man dort Verfahren verschleppt, Urteile waren nicht das Papier wert auf das sie geschrieben wurden. Nun wollte man Geld und das auch noch schnell. Ich habe das Schreiben zu den bisherigen Unterlagen abgeheftet.

Vier Wochen später folgte das nächste Schreiben. Hierin wurde ich gebeten die Zahlungsfrist einzuhalten, damit mir weitere, durch eine zwangsweise Einziehung, entstehende Kosten erspart blieben. Auch dieses Schreiben heftete ich ab, darüber hinaus traf ich Vorkehrungen zur Sicherung meines Eigentums.

Zwei Wochen danach verlangte man in einem weiteren Schreiben die Begleichung übergegangener Rechtsanwaltsgebühren von Janes Anwalt Herrn Lustig. Auch dieses Schreiben heftete ich ab.

Im Herbst stand dann Herr Kuckuckski, ein Gerichtsvollzieher, vor der Tür. Da er mich nicht antraf, gab er einige vorgedruckte Blätter bei meinen Eltern ab. Auch diese sind inzwischen archiviert.

Im Dezember 2002 während meiner Weihnachtsferien habe ich dann die Zeit gefunden all diese Schreiben zu beantworten.

..." ich weiß nicht ob Sie es bemerkt haben. Ich habe meine Arbeitsgeschwindigkeit der des Amtsgerichts ********* angepasst. Da dauern die Antworten auch immer mehrere Monate.
Ihren Schreiben entnehme ich, dass Sie von mir 1534, 08 Euro für "Portokosten und Auslagen des Verfahrenspflegers" und 187, 63 Euro für "übergegangene Rechtsanwaltsvergütung" haben wollen. Dazu stelle ich folgendes fest:

  1. Ich hatte noch nie einen Verfahrenspfleger.
  2. In einem Umgangsverfahren vor dem Amtsgericht ********* war vor knapp zwei Jahren eine Verfahrenspflegerin - Frau ****** - tätig. Diese war damals bei zwei bis drei Terminen für einen betreuten Umgang dabei. Darüber hinaus hat sie bei der Formulierung einer Elternvereinbarung mitgewirkt. Wie hierbei Auslagen in Höhe von 1534, 08 Euro entstehen können ist für mich nicht nachvollziehbar. Deswegen bitte ich hierzu um Überlassung einer detaillierten Kostenaufstellung.
  3. Das Verfahren in dem Frau ****** tätig war liegt nun schon einige Zeit zurück. Für mich ist nicht nachvollziehbar wieso man erst jetzt an mich heran tritt. Noch weniger nachvollziehbar ist, wieso man überhaupt an mich herantritt, schließlich hat die Kindesmutter durch immer wiederkehrendes Unterlaufen der Umgangsregelungen diese Kosten erst verursacht.
  4. Meine Rechtsanwälte habe ich bis jetzt noch immer bezahlt. Was die Gegenseite angeht, so halten Sie sich bitte an diese.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Da ich jedoch aus beruflichen Gründen nur sehr selten zu Hause bin, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail oder über meine Fax-Voice-Box unter Verwendung der im Kopf dieses Schreibens genannten Daten. ".

."Möglicherweise können Ihnen auch Herr ***** vom Kreisjugendamt ************** oder Richter ************ vom Amtsgericht ********* weiterhelfen. Ihrer Unfähigkeit und Untätigkeit ist es zu verdanken, dass bereits seit über einem Jahr meine vierjährige Tochter keinen geregelten Umgang mit ihrem Vater haben kann. Ich erlaube mir diesen Herrn jeweils eine Kopie dieses Schreibens zukommen zu lassen. "...

Mir war bewusst, dass diese Vorgehensweise nicht unbedingt geeignet ist die Verantwortlichen zur Kooperation zu bewegen. Was aber hätte ich sonst tun sollen? Klar, ich hätte kommentarlos bezahlen können. Es wäre ein Buchungsvorgang wie jeder andere gewesen und alle wären zufrieden. Niemand hätte mehr Arbeit damit gehabt als unbedingt notwendig. Keiner hätte sich Gedanken darum machen müssen was hier einem Kind angetan wird. Nun sah die Sache jedoch anders aus. Nun hielt ich denen den Spiegel vor, die nichts unternehmen wollten als sie die Gelegenheit dazu hatten. Die, die als ihre Verantwortung gefordert war, einfach die Hände in den Schoß legten und nun versuchen sich bei den Opfern ihrer Untätigkeit und Unfähigkeit zu bedienen. Das wäre als wenn ein Bäcker eine Familie vergiftet, weil er Salz mit Rattengift verwechselt, und danach - weil Rattengift teurer als Salz - die Mehrkosten den Hinterbliebenen in Rechnung stellt.

Irgendetwas habe ich wohl falsch gemacht in meinem Leben. Den größten Teil davon habe ich einen anständigen Beruf ausgeübt, bin nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, dann bin ich Vater geworden, Vater eines unehelichen Kindes.

Wenn man sich im Gegensatz dazu die Dreistigkeit der Kindesmutter vergegenwärtigt. Gearbeitet hatte sie noch nie. Seit Jahren verstößt sie gegen jegliche Umgangsregelungen, führt einen kleinkriminellen Lebenswandel und keinen interessiert es. Ihre Rechnungen bezahlt sie nach Belieben oder gar nicht. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt wie selbstverständlich die Staatskasse. Und dies alles klappt so reibungslos, weil bei ihr ein Gerichtsvollzieher nichts einzutreiben vermag. Als ich sie einige Jahre zuvor kennen lernte bemerkte ich schnell, dass sie eine andere Einstellung zu Arbeit und Ehrlichkeit hatte. Dennoch begegnete ich ihr ohne Vorurteile. Dies erwies sich als mein bisher größter Fehler.

Nun kämpfe ich für das Wohl und die Zukunft meiner Tochter. Ich bin nicht bereit tatenlos zuzusehen wie mein Kind auf das gleiche Gleis gezogen wird. Und nun ich muss mich gegen die verteidigen auf deren Seite ich eigentlich stehe, irgendetwas habe ich wohl falsch gemacht bisher. Aus Sicht von Behörden, Gerichten und Organisationen wie dem Kinderschutzbund oder dem Diakonischen Werk galt ich bis zum Sommer 2002 wohl als eher "pflegeleichter" Kunde. Zu allen Terminen erschien ich pünktlich, war stets kooperations- und kompromissbereit. Ich hielt mich an Ratschläge und Auflagen und blieb auch materiell niemandem etwas schuldig. Eigentlich tat ich immer das was man von mir erwartet hat, das war wohl ein Fehler.

Ganz anders die Kindesmutter, Termine wurden regelmäßig abgesagt, oft so kurzfristig, dass nicht mehr umdisponiert werden konnte. Gegen sämtliche Regelungen und Vereinbarungen die sie selbst mit unterschrieben hatte verstieß sie. Dies schon zum Teil bevor die Tinte trocken war. Alles wurde bisher wie selbstverständlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Nun hat man wohl mich als Geldquelle auserkoren. Ich hätte nicht im Geringsten ein Problem, Auslagen Dritter die sich für meine Tochter eingesetzt haben, zu erstatten. Ich bin jedoch nicht bereit aktiv die Untätigkeit und Unfähigkeit von Amtspersonen zu finanzieren.

Ich musste mir oft die Frage stellen, wer denn hier auf welcher Seite steht. Tatsache ist, dass es in Deutschland Zigtausende Väter in ähnlicher Situation gibt. Viele davon haben sich bereits in Organisationen wie dem bundesweit tätigen Verein "Väteraufbruch für Kinder (VafK)" oder anderen, zum Teil nur regional tätigen Gruppen, zusammengeschlossen. Tatsache ist, dass bereits mehrere Väter erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt haben um in Deutschland eines ihrer ureigensten Rechte - das Recht auf ihre eigenen Kinder - durchzusetzen. Dies betrachte ich als eine unmissverständliche Antwort. Wenn ein Rechtstaat wie die Bundesrepublik Deutschland deswegen schon mehrfach wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt wurde, braucht man nicht studiert zu haben um zu erkennen, dass etwas nicht stimmt in diesem Land.

Ich werde daran nicht viel ändern können, aber deswegen muss ich dieses Unrecht noch lange nicht unterstützen. Ich entschied mich den geforderten Betrag nicht zu bezahlen. Eine offizielle Beschwerde oder einen Einspruch hielt ich für Zeitverschwendung. Die gäbe lediglich denen, die die Sache verbockt haben, noch die Möglichkeit ihr Versagen zu vertuschen. Auch von der nächst höheren Instanz, dem OLG in Einburgen, versprach ich mir nicht viel. Dort hielt man es ja noch nicht einmal für notwendig eine Verhandlung einzuberufen als es um meine Tochter ging. Nein, dieses Mal war ich entschlossen Janes Beispiel zu folgen und einfach nichts zu tun. Man wollte ja etwas von mir und ich habe ganz einfach zu wenig zu verlieren um diesen Weg nicht zu gehen.

Natürlich dachte ich auch weiter. Das Schlimmste was mir bei fortgesetzter Zahlungsverweigerung passieren könnte wäre eine Beugehaft. Die ginge vorüber, irgendwann müsste man mich ja wieder rauslassen. Bezahlen würde ich auch dann nicht. Selbst eine Vorstrafe könnte ich unter den gegebenen Umständen noch nicht einmal als Schande betrachten. Paradoxerweise hätte ich auch während einer Beugehaft ein Umgangsrecht, vielleicht würde der Umgang dann ja funktionieren. Letzten Endes spielt es keine Rolle was man tut, es würde auf jeden Fall ein Vielfaches dessen kosten was man bisher schon für dieses Unrecht ausgegeben hat. Und es würde ganz sicher nicht mein Geld kosten.

Sollte ein Pfändungsversuch wider Erwarten erfolgreich sein, will man ja auch noch einige Jahre Unterhalt von mir. Wenn ich aber als Erwerbstätiger damit rechnen muss, dass die, die bei der Regelung des Umgangs über Jahre hinweg so kläglich versagt haben, sich wie die Geier an meinen Einkünften bedienen, werde ich wohl über Alternativen nachdenken müssen. Füße hoch legen und Arme baumeln lassen, mögen während der Freizeit ganz angenehm sein, als grundsätzliche Lebenseinstellung jedoch nichts für mich. Vielleicht müsste ich meine berufliche Zukunft so gestalten, dass auch bei mir nichts zu holen ist. Deswegen müsste es mir noch lange nicht schlecht gehen. Sicherlich ließen sich dabei auch Steuern sparen. Interessante Aspekte angesichts der Tatsache, dass ich bisher einen unbescholtenen Lebenswandel geführt habe.

Viel lieber wären mir natürlich eine reguläre Tätigkeit und ein ganz normaler Umgang mit meiner Tochter. Alternativ dazu bin ich nach wie vor bereit auch das Sorgerecht für Leanna zu übernehmen. Liebend gerne würde ich meine Zeit dafür verwenden meiner Tochter solche Werte zu vermitteln wie, dass man auch mit Ehrlichkeit etwas erreichen kann und dass man damit im Normalfall sogar weiterkommt. Aber Flexibilität ist scheinbar alles in der heutigen Zeit.

Ich überlasse Anderen die Entscheidung wie weit sie diesen Wahnsinn treiben wollen, ich bin auf jeden Fall bereit mit zu gehen. Ich werde mich auch künftig nicht scheuen untätigen und unfähigen Amtspersonen den Spiegel vorzuhalten. Ich werde Täter und Mittäter beim Namen nennen und die Geschichte weiterhin veröffentlichen.

Dabei wäre doch alles ganz einfach. Ich bestehe lediglich auf einem Recht das mir sogar nach deutschem Gesetz zusteht. Dem Recht auf Umgang mit meiner Tochter. Mehr muss ich nicht haben, mit weniger gebe ich mich nicht zufrieden.

Man hat mich auch schon einige Male gefragt wie ich denn mit dieser ganzen Last leben könne. Die Antwort darauf ist ganz einfach. Ich tue das was ich tun kann. Wenn das nicht reicht, dann hat es eben nicht sollen sein. Es wird mir jedoch niemals jemand vorwerfen können, dass ich nicht alles versucht hätte. Ich betrachte mich weder als Querulant, noch vertrete ich irgendwelche radikalen Ansichten. Ich habe Achtung vor dem Gesetz. Meine Loyalität geht jedoch nicht soweit, dass ich in einer menschenleeren Wüste vor einer Fußgängerampel stehen bliebe nur weil sie rot ist.

Ich betrachte mich als Vater und mündigen Bürger der sich nach jahrelanger leidvoller Erfahrung nicht mehr alles gefallen lässt. Kooperation und Kompromissbereitschaft mit allen Beteiligten waren für mich bisher eine Selbstverständlichkeit. Blinder Gehorsam und bedingungslose Obrigkeitshörigkeit zählen jedoch nicht zu meinen Qualitäten.

Ich will nicht behaupten, dass mir immer ganz wohl bei der Sache wäre. Es ginge mir jedoch sicherlich schlechter wenn ich nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen würde. Vor allem weiß ich, dass ich auf der richtigen Seite stehe und mich für eine gerechte Sache einsetze. Und ich weiß, dass meine Tochter, wenn sie schon keinen unmittelbaren Nutzen davon hat, auch keinen Schaden dadurch erleiden wird. Meine Methoden mögen umstritten sein, meine Ziele sind es nicht.

Passend zu der ganzen Situation habe ich auf einer anderen Webseite folgendes Zitat gefunden:

Der geringste Bauer und Bettler ist ebenso wohl ein Mensch wie der König.
Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande. Vor der kann man sich schützen!
Aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten, sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in der Welt und meritieren eine doppelte Bestrafung.

Friedrich der Große (1712 - 1786)

Familiengericht, 8. Teil (Amtsgericht Wesnafurt)

Am 19.12.2002 sollte die inzwischen achte Gerichtsverhandlung stattfinden. Parallel zu den üblichen Schriftsätzen der Anwälte bot ich Richter Hutauf in einem persönlichen Brief einen Überblick über die gesamte Situation an.

..." Persönlicher Brief an Herrn Richter ******

Sehr geehrter Herr Richter ******,
nur noch wenige Tage, dann stehe ich wieder vor Ihnen. Vielleicht erinnern Sie sich, es geht um den Umgang mit meiner Tochter ****-**** *******, wohnhaft in **********.

Das letzte Verfahren fand am 17.10. statt, das nächste folgt am 19.12. Darum habe ich mich entschlossen Ihnen heute diesen Brief zu schreiben. Nicht irgendwelche juristischen Ratschläge oder gar taktischen Schachzüge haben mich bewogen, sondern einzig und allein die Sorge um die Zukunft meiner Tochter.

Wie Sie Ihren Unterlagen entnehmen können ist das kommende Verfahren bereits das achte innerhalb von knapp drei Jahren. Obwohl die Rechtslage meines Wissens nach eindeutig ist, kam in der Vergangenheit niemals eine längerfristig funktionierende Umgangsregelung zu Stande. Die ganzen Unglaublichkeiten die ich in den letzten Jahren diesbezüglich erlebte, haben mich veranlasst die ganze Geschichte als Buch niederzuschreiben. Auch dies wurde am 17.10. angesprochen.

Ich war zwar stets bemüht alles so wahrheitsgetreu wie möglich wiederzugeben, aber ich bin mir der Tatsache bewusst, dass es letzten Endes nur meine Sicht der Dinge widerspiegeln kann. Ich behaupte jedoch an dieser Stelle, dass alle von mir in diesem Buch aufgestellten Behauptungen einer Überprüfung standhalten werden. Bei Dingen wo mir nur unvollständige Informationen zur Verfügung standen, beschränkte ich mich darauf Vermutungen zu äußern oder Fragen aufzuwerfen.

Sie Herr ****** haben es nun in der Hand, ob der Wahnsinn der letzten drei Jahre so weitergeht oder ob er am 19.12. ein Ende oder wenigstens eine längerfristige Pause findet. Deswegen denke ich, dass Sie meine Geschichte lesen sollten. Ich denke, dass Sie nur dann das ganze Ausmaß der Geschehnisse, die auch erklären warum ich so vehement um meine Tochter kämpfe, überschauen können.

Ich habe Ihnen diesen Brief geschrieben weil ich nicht weiß was ich sonst noch tun soll. Ich hoffe auf eine weise Entscheidung am 19.12.

Mit freundlichem Gruß"...

Der Verhandlungstag begann mit Warten im Flur vor dem Sitzungssaal. Herr Baumann und ich saßen auf der einen Seite. Jane saß mit Leanna, Herrn Violini und einer weiteren Frau auf der anderen Seite. Zum ersten Mal nach sechs Monaten sah ich meine Tochter wieder. Mittlerweile war sie viereinhalb Jahre alt geworden. Wenn ich sie ansah, schaute sie verlegen weg. Dafür musterte sie mich umso intensiver wenn sie sich unbeobachtet fühlte. Gesagt hatte niemand etwas. Jane war die meiste Zeit damit beschäftigt Leanna von mir abzulenken.

Nachdem Richter Hutauf die Sitzung eröffnet hatte, übergab er meinen persönlichen Brief Herrn Violini zur Kenntnisnahme. Erwähnt wurde er während der folgenden Verhandlung nicht mehr. Ob Richter Hutauf meine Geschichte gelesen hat weiß ich nicht. Ich hatte den Eindruck als sei er von der ganzen Sache nicht sonderlich begeistert, ich kann mich aber auch irren.

Nun wurde Jane erneut gefragt wie sie sich den Umgang vorstelle. Sie wäre einverstanden, wenn ich Leanna stundenweise in ihrer Wohnung besuche. Dies lehnte ich ab. Stattdessen schlug ich vor, endlich die im Oktober 2001 getroffene Regelung umzusetzen. Danach hätte ich Leanna alle zwei Wochen freitags abgeholt und sonntags zurückgebracht.

Nachdem Richter Hutauf nachhakte, war Jane bereit mir Leanna stundenweise mitzugeben. Ich dürfe aber ihren Wohnort nicht verlassen. Auf keinen Fall könne ich sie mit nach Hause nehmen und schon gar nicht mit Übernachtung.

Auf seine Frage was ich denn mit Leanna in einem kleinen Dorf im Winter stundenweise unternehmen sollte wusste sie keine Antwort. Nach kurzer Diskussion war sie bereit Leanna mitfahren zu lassen. Ich müsse jedoch mit ihr in der näheren Umgebung bleiben. Das war ein fast brauchbares Ergebnis, Wesnafurt liegt etwa 15 km entfernt. Jetzt ging es nur noch um die Dauer und den Zeitpunkt.

Zuerst waren 1 - 2 Stunden im Gespräch. Am Ende war Jane einverstanden, dass ich Leanna samstags um 14:00 Uhr abhole und um 18:00 Uhr wieder zurück bringe. Diese Regelung sollte am 04.01.2003 beginnen und für acht Wochen gelten. Danach sollte in einem neuen Verfahren eine längerfristige Lösung gefunden werden. Der Grundgedanke dabei war, dass sich Leanna erst wieder an ihren Papa gewöhnen müsse. Wer in den letzten zwölf Monaten den Umgang vereitelt hatte, spielte keine Rolle. Im Prinzip war ich mit dem Ergebnis einverstanden. Daraufhin wollte Richter Hutauf die Sitzung beenden, ich war jedoch noch nicht ganz zufrieden.

Ich wies ihn darauf hin, dass ähnliche Regelungen bereits in der Vergangenheit bestanden, Jane aber jedes Mal dagegen verstoßen hatte. Was ist, wenn mir meine Tochter einfach nicht übergeben wird? Oder wenn Mutter und Kind mal wieder verreist sind, was dann? Wieder ein Verfahren anstrengen, das ein halbes Jahr später vielleicht - oder auch nicht - statt findet? Wieder ein Urteil, das das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben ist?

Richter Hutauf fragte Jane was sie zu meinen Vorwürfen zu sagen hätte. Sie zuckte nur mit den Schultern. Er sagte ihr, dass ich sie beschuldige den Umgang zu vereiteln, dazu müsse sie doch eine Meinung haben. Sie hatte keine. Nun drohte Richter Hutauf die Verhängung eines Zwangsgeldes in Höhe von 300 Euro an falls die Regelung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten würde. Diese Zwangsgeldandrohung sollte für beide Seiten gelten. Meine spontane Antwort: "Ich schlage eine Erhöhung auf 1000 Euro vor. Ich kämpfe nicht seit Jahren für den Umgang um ihn dann nicht einzuhalten." Richter Hutauf ging nicht darauf ein und wollte erneut die Sitzung beenden. Nun fragte ich ihn, was denn wäre, wenn Leanna angeblich krank sei. Dieses Argument musste in der Vergangenheit öfter herhalten. Seine Antwort, dann muss ein ärztliches Attest beigebracht werden. Wenn die Krankheit erst samstags auftritt muss es nachgereicht werden, außerdem muss man mich rechtzeitig informieren. Für jeden wegen Krankheit ausgefallenen Termin verlängert sich diese Regelung um eine weitere Woche. Damit hatte ich zwar erst Mal weniger Umgang als zuvor, aber es deutete einiges darauf hin, dass er diesmal auch durchgesetzt würde.

Ganz zufrieden war ich jedoch immer noch nicht. Was wäre, wenn ich mich verspäte? Normalerweise bin ich zwar pünktlich, im Zweifel eher zu früh. Aber 90 km sind 90 km, da können unvorhersehbare Ereignisse schon mal die beste Planung über den Haufen werfen. Es kann nicht angehen, dass ich z. B. wegen einer Straßensperrung erst um 14:05 Uhr ankomme, Leanna mir aus dem Fenster zuwinkt und Jane die Herausgabe unter Hinweis auf die Verspätung verweigert. Das hört sich zwar nach Haarspalterei an, aber nach meinen Erfahrungen in der Vergangenheit halte ich dies für eine realistische Möglichkeit. Darauf räumte mir Richter Hutauf eine bis zu dreißigminütige Verspätung ein. Bis 14:30 Uhr wäre Jane verpflichtet Leanna heraus zu geben. Sollte ich mich mehr als dreißig Minuten verspäten würde mein Umgangsrecht für diesen Tag verfallen. Das Zurückbringen müsse jedoch pünktlich erfolgen.

Nun wollte ich noch wissen wie es nach diesen acht Wochen weitergeht. Wenn danach ein neues Verfahren folgt, wie soll der Umgang in der Zwischenzeit aussehen? Wenn diese wieder mehrere Monate beträgt, könnten wir danach wieder von vorne anfangen, weil sich Leanna dann ja wieder zuerst an ihren Papa gewöhnen müsste. Darauf hin verlängerte Richter Hutauf die Regelung über die acht Wochen hinaus bis zum Zustandekommen des nächsten Verfahrens. Nun hatte ich keine weiteren Fragen. Weihnachten musste zwar auch dieses Mal ohne Leanna stattfinden, aber es deutete einiges darauf hin, dass der Umgang nach dem 04.01.2003 besser klappen würde.

Wie immer erhielt Jane auch in diesem Verfahren Prozesskostenhilfe, während ich die Hälfte der Gerichtskosten und das Honorar für meinen Anwalt selbst aufbringen musste.

Gerichtlich geregelter Umgang nach über 13 Monaten

Samstag, 04.01.2003, nach über 13 Monaten von Gerichten gebilligter Umgangsvereitelung sollte ich um 14:00 Uhr Leanna abholen. Um auf jeden Fall pünktlich zu sein fuhr ich früh los, viel zu früh. Bereits vor 13:30 Uhr traf ich in ihrem Wohnort ein. Ich parkte einige Straßen von ihrer Wohnung entfernt und hatte noch etwas Zeit zum Radio hören und Zeitung lesen. Aber was ich auch tat, ablenken konnte ich mich nicht. Viel zu viele Gedanken machte ich mir über das was mich um 14:00 Uhr erwarten würde. Der letzte Kontakt fand in einer sowohl Leanna wie auch mir vertrauten Umgebung statt. In der Zwischenzeit waren jedoch über sechs Monate vergangen. Sechs Monate in denen wohl kaum davon auszugehen war, dass irgendjemand Leannas Papa in einem positiven Licht dargestellt hätte. Wie würde Leanna reagieren? Als sie mich im Flur des Gerichtsgebäudes gesehen hatte, musterte sie mich immer ganz interessiert. Sie kam nicht auf mich zu, lief aber auch nicht weg. Wie würde sie reagieren, wenn ich sie mitnehmen will? Es waren immer die gleichen Gedanken die mir in dieser halben Stunde durch den Kopf gingen, dann war es soweit.

Um 13:57 Uhr versuchte ich Jane auf ihrem Handy anzurufen. Ich wollte ihr sagen, dass ich Leanna pünktlich an ihrer Haustür erwarte. Ein Betreten des Hauses oder gar der Wohnung suchte ich zu vermeiden. Als hätte ich es geahnt, sie ging nicht ran. So klingelte ich um 14:00 Uhr an der Haustür. Der Türöffner wurde betätigt, ich trat jedoch nicht ein. Kurz darauf erschien sie mit Leanna. Ich nahm meine Tochter hoch, drückte sie erst mal fest und setzte sie in mein Auto. Außer meinen Worten zur Begrüßung meiner Tochter ging das ganze wortlos, fast gespenstisch, über die Bühne. Dann machte ich mich auf den Weg nach Wesnafurt. Dort wollte ich mit ihr den Zoo besuchen.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen war davon auszugehen, dass Jane auch künftig alles versuchen würde um den Umgang zu vereiteln. Hinzu kam, dass ich über die Freizeitmöglichkeiten in Wesnafurt nur so viel wusste wie ich im Internet darüber gefunden hatte. Als vorteilhaft erwiese ein ortskundiger Ansprechpartner. Jemand der auch bereit wäre die Umgangstermine - zumindest gelegentlich - zu begleiten. Jemand der im Zweifel bestätigen kann, dass sich Leanna bei ihrem Papa wohl fühlt. Jemand der - falls sich Leanna wirklich einmal beim Spielen einen blauen Fleck zuzieht - meine Angaben bestätigt. Ansonsten müsste ich bei jeder Kleinigkeit damit rechnen, dass mir von Jane Kindesmisshandlung vorgeworfen wird. Auf der Webseite des Väteraufbruchs fand ich diese Person. Thomas Michael Borgartz (Name wurde auf seinen ausdrücklichen Wunsch nicht geändert), damals Ansprechpartner des Väteraufbruchs, in dieser Region. Die Solidarität zwischen betroffenen Vätern ist wohl eine der wenigen positiven Begleiterscheinungen dieser Unrechtssituation in Deutschland.

Mit Thomas hatte ich vereinbart, dass wir uns gegen 14:15 Uhr auf dem Parkplatz der Kreisverwaltung Wesnafurt treffen. Dies war einer der wenigen Plätze in Wesnafurt die ich kannte und der Zoo befindet sich gleich daneben.

Nachdem ich Leanna an ihrer Wohnung abholte war sie zuerst ganz still. Ich grüßte sie von ihren Großeltern und anderen Verwandten. Nach wenigen hundert Metern begann sie zuerst ganz zaghaft doch dann ganz munter mit mir zu sprechen. Als wir uns auf dem Parkplatz mit Thomas trafen, war es fast so, als hätte nie eine Unterbrechung des Kontakts stattgefunden. Auch der Besuch im Zoo verlief ohne Probleme. Sie schien sich jedoch mehr für Klettertürme und Riesenrutschen als für die Zootiere zu interessieren. Besonders interessant fand sie jedoch die großen Fische zum Anfassen, die sich in einem Becken im Innenraum tummelten. Nach dem Zoobesuch ließen wir den gemeinsamen Nachmittag bei McDonalds ausklingen. Hier ließ ich Leanna auch mit ihren Großeltern, sowohl väterlicher-, als auch mütterlicherseits telefonieren. Als es auf 18:00 Uhr zuging sagte ich ihr, dass wir nun zurück zu ihrer Mama fahren müssten. Sie wollte noch gar nicht nach Hause. Dennoch brachte ich sie pünktlich zurück.

Eine Woche später holte ich sie wieder ab. Bei der Übergabe sagte sie in Janes Beisein, dass sie nicht mitfahren wolle. Ich setzte sie dennoch in mein Auto. Kaum waren wir losgefahren, fragte sie mich, wann wir denn mal wieder zur Oma fahren würden. Ich antwortete ihr, dass dies noch ein bisschen dauern würde, weil die Oma ganz weit weg wohnt. Wieder ließ ich sie mit ihren Großeltern, sowohl väter-, als auch mütterlicherseits telefonieren. Um Leanna möglichst ungezwungen in meinen Alltag zu integrieren, erledigte ich anschließend mit ihr meinen wöchentlichen Einkauf. Danach wollte ich mit ihr das Naturkundliche Museum in Wesnafurt besuchen. Der Weg dorthin führte an einem kleinen zugefrorenen See vorbei. Mehrere Kinder und einige Erwachsene waren dort beim Eis laufen. Auch wir ließen uns den Spaß nicht nehmen. Hier habe ich einige Fotos von ihr gemacht.

Das Museum befindet sich neben dem Zoo und ist besonders für Kinder interessant. So gibt es dort eine Sandhöhle und viele Dinge zum anfassen. Wieder wollte sie am Ende gar nicht nach Hause. Als ich ihr sagte, dass wir jetzt los müssen, wollte sie noch einmal überall hinaufklettern und ihre Jacke nicht anziehen. Um trotzdem pünktlich zu sein trug ich sie vom Museum bis zu meinem Auto. Bei der Ankunft an ihrer Wohnung war es 18:02 Uhr.

Beim dritten Umgangstermin verlief die Übergabe ähnlich. Wieder sagte sie, dass sie nicht mitfahren wolle. Jane quittierte dies mit einem Grinsen. Kaum war ihre Wohnung außer Sichtweite fragte sie wieder nach ihren Großeltern und wann wir sie besuchen. Besonders nach ihren Großeltern mütterlicherseits sehnte sie sich sehr. Schließlich hatte sie vor Janes Umzug die meiste Zeit bei ihnen verbracht. Unterwegs ließ ich sie wieder mit ihnen und mit meinen Eltern telefonieren. An diesem Samstag fuhren wir zu Thomas. Mit ihm gingen wir an einen nahe gelegenen See spazieren. Leanna bereitete es sichtlich Spaß dort die Enten und Gänse zu füttern. Ein Kinderspielplatz und ein Reiterhof boten weitere Abwechslung. Da es bereits dunkel wurde und Thomas um 17:00 Uhr weg musste, besuchte ich mit Leanna anschließend Burger King. Dort mussten wir jedoch außergewöhnlich lange auf unser Essen warten. Obwohl ich Leanna zur Eile drängte, hatte ich um 17:50 Uhr nur die Wahl meiner Tochter ihr Essen wegzunehmen oder eine Verspätung zu riskieren. Eine Verspätung die mit 300 Euro Zwangsgeld belegt werden könnte. Ich ließ Leanna ihren Burger fertig essen, aß ihr die Pommes weg und packte ihr Getränk ein. Dennoch war es bei der Ankunft an ihrer Wohnung bereits 18:10 Uhr. Während ich Leannas Sachen zusammen suchte, stand Jane unbemerkt im Dunkeln in der Tür. Wie lange sie da bereits gestanden hatte weiß ich nicht. Nachdem Leanna ins Haus gegangen war und ich losfahren wollte sagte sie: "Das nächste Mal bitte pünktlich." Das war das erste Mal nach über einem Jahr, dass sie überhaupt etwas zu mir sagte. Bisher lief alles nur noch über die Anwälte, was mir persönlich auch am liebsten war. Meine Antwort: "Ich werde es versuchen.", dann fuhr ich los. Wenige Minuten später erhielt ich eine SMS von Herrn Koy.

..."Sie werden nicht versuchen **** **** pünktlich zu bringen sondern es tun. Der Anwalt Wirt Bescheid bekommen laut Richter bedeutet das 1-mal weniger notfalls mit Mir als Zeuge." ...

Meine Antwort schickte ich per E-Mail:

..."Mein lieber Herr ********,
nach einem wunderschönen Samstagnachmittag mit meiner Tochter sind wir um ca.17:20 Uhr im Burger King eingekehrt. Falls es mehrere Burger Kings gibt, es ist der erste auf der linken Seite wenn man über die Landstraße von ********** in die Stadt fährt.

Eigentlich genügend Zeit um was zu essen und pünktlich in ********** zu sein. Worauf ich aber trotz bester Planung keinen Einfluss habe, ist die Arbeitsgeschwindigkeit des Personals im Burger King. Obwohl wenig Andrang war und ich keine Sonderwünsche hatte, dauerte es recht lange bis wir unser Essen bekamen.

Ich bin zwar berüchtigt für meine unkonventionellen Tüfteleien, aber selbst mir ist es bisher noch nicht gelungen die Lichtgeschwindigkeit zu überschreiten und in der Zeit zurück zu reisen. Sollte das irgendwann mal passieren, würde ich als erstes einen großen Bogen um eine Grillparty im Grünen im Frühsommer 1997 machen. Weil das aber nicht so ist, kann ich auch in Zukunft immer nur versuchen pünktlich zu sein, normalerweise gelingt mir das auch. So hatte ich am 18.01.2003 um 17:50 Uhr nur die Wahl zwischen:

  1. meiner Tochter ihr halbaufgegessenes Essen wegzunehmen
  2. oder eine kleine Verspätung in Kauf zu nehmen

Ich habe mich für den dritten Weg entschieden, meiner Tochter die Pommes weggegessen, ihr Getränk eingepackt und gewartet bis sie ihren Burger aufgegessen hatte. Da die anschließende Heimfahrt mit meiner Tochter auf dem Rücksitz stattfand, versuchte ich auch nicht irgendwelche Geschwindigkeitsrekorde zu brechen. Das hatte zur Folge, dass ****-**** erst um 18:10 Uhr anstatt um 18:00 Uhr zu Hause eintraf.

Diese E-Mail können Sie nun ausdrucken und Ihrem Anwalt und Ihrem Wirt vorlegen oder sonst damit tun was Ihnen Spaß macht. Sollte der Richter beim nächsten Verfahren die Auffassung vertreten, dass diese zehnminütige Verspätung die Verhängung des angedrohten Zwangsgeldes in Höhe von 300 Euro rechtfertigt, dann soll es eben so sein. Das wird mich jedoch nicht abhalten auch in Zukunft nach bestem Wissen und Gewissen für meine Tochter da zu sein. "...

Diese E-Mail mündete in den folgenden beiden Wochen in einen Dialog mit überwiegend konstruktivem Inhalt. So unterbreitete ich Herrn Koy am 27.01.2003 folgenden Vorschlag:

..." Konkreter Vorschlag: Ich habe ganz sicher nicht die Absicht Ihnen Ihren Wochenendspaß zu verderben. Wenn Ihnen aber so viel an ****-****s Wohl liegt wie Sie immer sagen, wie wäre es denn mit folgender Idee. Sie haben doch ganz bestimmt mal ,zufällig' am kommenden Samstag um halbdrei was in der Stadt zu erledigen. Wenn ich meine Tochter abhole fahre ich sowieso in diese Richtung. Sie fahren mit und irgendwo setze ich Sie ab. Da gibt's doch bestimmt Leute die Sie wieder zurückfahren. Nach spätestens einer halben Stunde wären Sie wieder zurück.

Ich habe weder die Absicht Sie zu bequatschen noch auszuhorchen. Ich denke aber, dass allein die Tatsache, dass Sie bei mir im Auto sitzen und sich ganz normal mit mir übers Wetter, Haarausfall oder Schweißfüße unterhalten bei ****-**** etwas bewirkt. Eine ähnliche Vorgehensweise habe ich auch früher schon erfolgreich angewandt. Vor anderthalb Jahren gab es für ****-**** praktisch auch ,zwei Welten', die vom Papa und die von der Mama. Ich war zwar stets bemüht dies zu überbrücken und die Grenze zu verwischen aber es bedurfte einiger Ideen. Zum Beispiel war festzustellen, dass sich ****-**** ganz anders verhielt wenn sie mit mir allein war, als wenn die KM oder Personen aus deren direktem Umfeld anwesend waren. Wenn diese anwesend waren verhielt sie sich mir gegenüber eher distanziert, wenn diese außer Reichweite waren war alles ungezwungen und locker. Damals habe ich dafür gesorgt, dass die Personen aus dem Umfeld der KM zu mir zu Besuch kamen als ****-**** bei mir war. Details stehen im Buch - Ende 2001. Das Ergebnis war sehr positiv.

Nun beobachte ich das Gleiche bei der Übergabe. Was Sie mir bezüglich der Zurückgabe sagen, bestätigt meine Vermutungen. Zwei Welten und die Kleine zwischendrin. Wenn Sie mit meinem Vorschlag einverstanden sind, kann sich das eigentlich nur positiv auf ****-****s Wohl ausüben." ...

Seine Antwort:

..."Die Idee ist nicht schlecht!! Da ich nicht möchte (noch nicht) das die KM das mit bekommt und ****-**** leider nicht den Mund hält wird das noch verschoben, aber nicht aufgehoben bin erfreut von dieser GUTEN Idee." ...

Meine Antwort:

..."Ohne das Wissen der KM kann so eine Aktion natürlich nicht vonstatten gehn. Fragt sich nur wie man argumentiert. Wenn sie strikt dagegen ist, muss sie ja Ihnen gegenüber nen plausiblen Grund nennen können. Und sie wird doch wohl kaum davon ausgehen wollen, dass ich Ihnen etwas tue." ...

Seine Antwort:

..."Einen Grund wird sie nicht nennen können und verbieten wird sie es mir auch nicht, sie wird es einfach nicht wollen ohne das sie es sagt. Ich aber aus persönlichen Gründen halte mich noch im Hintergrund." ...

Am 25.01.2003 fand der vierte und letzte Termin im Januar statt. Abgesehen davon, dass Leanna bei jedem Abholen sagte, dass sie nicht mit will, war bisher alles positiv verlaufen. An diesem Wochenende war das Wetter schlecht und auch Thomas hatte keine Zeit. Darum besuchte ich mit Leanna ein zweites Mal das Naturkundliche Museum. Um auf jeden Fall pünktlich zurück zu sein versorgten wir uns anschließend am Autoschalter des Burger Kings. Mit dem eingepackten Essen trafen wir gegen 17:40 Uhr an ihrer Wohnung ein. Dann setzte ich mich zu Leanna auf den Rücksitz und wir aßen zusammen. Leanna fand es lustig mit ihrem Papa auf dem Rücksitz zu Abend zu essen. Pünktlich um 18:00 Uhr lieferte ich sie ab.

Die ersten beiden Umgangstermine im Februar sagte Jane ab. Leanna wäre krank, aussagekräftige Atteste legte sie nicht vor. Sie wäre deswegen krank, weil ich im tiefsten Winter mit offenem Schiebedach herumgefahren wäre während sie auf dem Rücksitz saß. Außerdem würde ich meine Tochter schlagen, deswegen wolle sie Leanna nicht mehr herausgeben. Meine Tochter würde sich bei mir ohnehin nicht wohl fühlen. Dies wäre ja beim Abholen zu beobachten. All dies ließ sie von Herrn Violini vortragen. Wir bestanden auf die Fortsetzung des Umgangs gemäß der Regelung vom 19.12.2002.

So kam der fünfte Umgangstermin erst am 15.02.2003 zu Stande. Nach dem Abholen fuhr ich mit ihr und Thomas zum Einkaufen. Anschließend kochten wir zusammen in Thomas Wohnung. Leanna bereitete es riesigen Spaß in den Töpfen zu rühren wo es zischte und dampfte. Beim Essen fragte sie uns immer ganz stolz ob sie gut gekocht hätte. Danach spielten wir noch einige Spiele und schon neigte sich der Nachmittag dem Ende zu. Um auf jeden Fall pünktlich zurück zu sein, aber auch keine Zeit zu verschenken hatte ich mir dieses Mal etwas besonders ausgedacht. Ich hatte mein Notebook und einen Zeichentrickfilm auf einer Video-CD mitgebracht. Auf der Heimfahrt saß Thomas am Steuer, ich setzte mich zu Leanna auf den Rücksitz und schaute mit ihr den Film an. Leanna fand es toll mit ihrem Papa während der Autofahrt Zeichentrickfilme anzusehen. Bereits einige Minuten vor 18:00 Uhr kamen wir an ihrer Wohnung an. Nun ergab sich ein ganz anders Problem, Leanna wollte den Film zu Ende sehen. Daraufhin ließ ich sie Jane anrufen. Sie fragte, ob sie den Film zu Ende sehen könne. Die bestand erst Mal auf pünktlicher Rückkehr. Ich sagte ihr, dass ich vor ihrer Haustür stehe und Leanna somit pünktlich zurück gebracht habe. Sie könne sie jederzeit haben, sie müsse nur die Tür öffnen. Nachdem sie sich wieder gefasst hatte war sie mit einer Verlängerung einverstanden. Einige Minuten nach 18:00 Uhr bescherte jedoch ein Problem mit der CD der Vorführung ein verfrühtes Ende und Leanna ging ins Haus.

Das Abholen zum sechsten Termin am 22.02.2003 gestaltete sich besonders schwierig. Als ich mit meinem Auto vorfuhr hielten sich Jane und Leanna vor dem Haus auf. Nachdem Leanna mich erblickte lief sie ins Haus. Während ich vor dem Haus parkte ging Jane ebenfalls hinein. Wenige Minuten danach erschienen beide wieder. Leanna wiederholte mehrmals, dass sie nicht mitfahren wolle. Ich hielt mich erst einmal zurück. Da das Wetter schön war setzte ich mich einfach auf eine vor dem Haus stehende Bank und wartete ab. Ich wollte sehen was Jane unternehmen würde um Leanna zur Mitfahrt zu bewegen. Außer dass sie ihr sagte, dass sie mitfahren müsse tat sie jedoch nichts. Leanna lief immer wieder ins Haus und sagte, dass sie nicht mitfahren wolle, irgendwann weinte sie dabei. Was tun? Hätte ich den Umgang aus vermeintlicher Rücksicht auf Leanna ausfallen gelassen, wer weiß wann dann der nächste zu Stande gekommen wäre. Jane wäre wie schon eineinhalb Jahre zuvor zu ihrem Anwalt gerannt und hätte argumentiert, der Vater kommt mit dem Kind nicht klar, bzw., das Kind will nicht zum Vater, deswegen könne der Umgang so nicht fortgeführt werden. Wenn ich aber ein schreiendes Kind ins Auto setze, sieht die Sache auch nicht viel anders aus. Was also tun? Was ist richtig? Vor allem, was ist das Beste für Leanna? Nach den Beobachtungen der letzten Wochen musste ich davon ausgehen, dass spätestens wenn Jane außer Hör- und Sichtweite ist alle Probleme beseitigt sind.

Während ich noch über eine Lösung nachdachte, kam Leanna mit einer Frau zur Tür. Es war die gleiche Frau, die Jane bei dem Gespräch beim Jugendamt in Wesnafurt im September 2002 begleitete. Leanna redete die Frau mit Oma an. Auch ihr gegenüber wiederholte sie, dass sie nicht mit wollte. Seit meinem Eintreffen waren inzwischen ca. 20 Minuten vergangen. Die Frau fragte Leanna, ob sie denn selbst auch mitfahren solle. Leanna bejahte. Sie erwiderte, dass sie doch nicht mitfahren könne, wenn sie von ihrem Papa abgeholt wird. Nachdem einige weitere Minuten verstrichen waren, nahm ich Leanna hoch und setzte sie in mein Auto. Sie weinte dabei. Die Frau stand in der Tür und sagte: "Das müsste mal das Jugendamt sehen, der nimmt das Kind ja mit Gewalt mit! " Nach der Abfahrt dauerte es auch einige Minuten bis Leanna sich beruhigte. Ich konnte ihr nur sagen, dass ich sie doch lieb habe und ihr nichts Böses tue.

Ich nutzte das schöne Wetter und fuhr mit ihr zu einem nahe gelegenen Reiterhof. Dort gab es einen kleinen Streichelzoo, einen Spielplatz und Möglichkeiten zum Ponyreiten. Nach kurzer Zeit wich die anfängliche Aufregung einer herzlichen Begeisterung. Ponyreiten fand sie ganz toll und keines der Tiere im Streichelzoo war vor ihr sicher. Später kam auch noch Thomas dazu. Wieder wollte sie am Ende nicht nach Hause.

Nach diesem Wochenende widerrief Herr Violini den vor Gericht geschlossenen Vergleich. Als Begründung gab er an, dass die Durchführung nicht dem Kindeswohl entspräche. Als Zeugin benannte er Frau Kramer. Bei Frau Kramer handelte es sich um Janes Vermieterin, die im Erdgeschoss des Hauses wohnte.

Der Unterhalt, 4. Teil

Nach der Verhandlung am 19.12.2002 informierte ich das Kreisjugendamt in Wesnafurt über das Ergebnis.

..."Wenn die ersten beiden Termine ohne Probleme stattfinden konnten, beabsichtige ich Ihnen in der Woche danach den Unterhalt für den Monat Januar zu überweisen. Sinngemäß beabsichtige ich das auch in den Folgemonaten so zu handhaben. Wenn der Umgang danach über einen Zeitraum von mehreren Monaten ohne nennenswerte Probleme funktionieren sollte, beabsichtige ich einen Dauerauftrag einzurichten und meinen Unterhalt - so wie das bis zum Mai 2002 auch geschehen ist - wieder regelmäßig zu Beginn eines jeden Monats zu überweisen." ...

Die Antwort kam dieses Mal schnell, Absender war Frau Hoch. Frau Hoch wies mich darauf hin, dass ich den Unterhalt für die zurückliegenden Monate nachzahlen müsse. Ferner sollte ich meine Einkommensverhältnisse offen legen.

..."Die gute Nachricht - der erste planmäßige Umgang nach über 13 Monaten hat am letzten Samstag stattgefunden.".

."Wenn nun auch noch der nächste Umgang am kommenden Samstag planmäßig verläuft, beabsichtige ich im Laufe der nächsten Woche den von mir errechneten Unterhalt für Januar 2003 in Höhe von 177 Euro an Sie überweisen. ".

."Wie ich sowohl Ihnen als auch Frau ***** und Frau ******* bereits mehrfach mitgeteilt habe, mache ich auch künftig meine Zahlung von der Einhaltung der gerichtlichen Umgangsregelung durch die Kindesmutter abhängig. Weiterhin sehe ich keinen Grund irgendwelche Nachzahlungen für die Zeit in der der Umgang durch die Kindesmutter vereitelt wurde zu tätigen. Für etwaige Forderungen diesbezüglich folgen Sie bitte dem Verursacherprinzip und halten sich an die Kindesmutter selbst oder die Amtspersonen die durch ihre Unfähigkeit und Untätigkeit diese über 13 Monate dauernde Umgangsvereitelung erst ermöglicht haben." ...

..."Zum Abschluss muss ich Ihnen mitteilen, dass das Amtsgericht ********* seit einiger Zeit versucht, Kosten die die Kindesmutter in den letzten Jahren durch ihre immer wiederkehrende Umgangsvereitelung verursacht hat, bei mir einzutreiben. Wenn man dies mit der gleichen Gewissenhaftigkeit betreibt wie seinerzeit die Regelung des Umgangs, sehe ich darin kein ernst zu nehmendes Problem. Sollte mir dadurch jedoch ein materieller Schaden entstehen, sähe ich mich genötigt diesen mit künftigen Unterhaltszahlungen zu verrechnen. Nach der in den letzten drei Jahren selbst erlebten Praxis mit dem Amtsgericht ********* sehe ich zu dieser Vorgehensweise derzeit keine Alternative. Ich erlaube mir Herrn Richter ************ vom Amtsgericht ********* eine Kopie dieses Schreibens zukommen zu lassen. "...

Nachdem die ersten beiden Umgangstermine stattgefunden hatten, überwies ich den Unterhalt für den Januar. Die Höhe meiner Verpflichtungen hatte ich selbst ausgerechnet. Zur Sicherheit ließ ich mir die Richtigkeit telefonisch vom Kreisjugendamt Königsleisern bestätigen. Ansprechpartner war Herr Katzendarm.

Obwohl der Umgang im Februar nur insgesamt zweimal stattfand, überwies ich auch für diesen Monat den vollen Betrag.

Familiengericht, 9. Teil (Amtsgericht Wesnafurt)

Am 13.03.2003, fand unter Vorsitz von Richter Hutauf das neunte Gerichtsverfahren statt. Jetzt wurde zum ersten Mal Leanna angehört. Bei der Befragung war Leanna mit Richter Hutauf alleine. Sie erklärte: "Ich bin das Kind von Mama, ****** mag ich nicht. Der holt mich immer ab, ich möchte da aber nicht hin. Ich möchte lieber bei meiner Mama bleiben. Mama hat ein Baby im Bauch. Mama ist im Krankenhaus, irgendwann darf ich dahin. Ich möchte meinen Bruder sehen, der ist immer noch in Mamas Bauch."

Danach wurde Jane angehört. Sie erklärt, dass sie positiv auf Leanna einwirke, damit sie überhaupt mitgehe. Leanna hätte erzählt, dass sie von mir geschlagen würde. Ansonsten würde sie, wenn sie über die Besuche befragt würde, immer ausweichen.

Nun wurde ich gefragt. Ich betonte, dass ich meine Tochter nicht schlage. Ich schilderte wie Leanna beim Abholen immer wieder sagte, dass sie nicht mit will, und dass sobald Jane außer Hör- und Sichtweite ist alle Probleme beseitigt sind. Dass Leanna sogar jedes Mal versuchte die Termine zu verlängern. Ich erklärte, dass ich nicht bei Minusgraden mit dem Kind auf dem Rücksitz mit geöffnetem Schiebedach fahre.

Darauf meinte Richter Hutauf, dass ein Gutachten gemacht werden müsse. Meine Antwort: "Wenn es sein muss, muss es eben sein..."

Im Schriftsatz der Gegenseite wurde auch Thomas erwähnt. Er wäre es, der sich während der Umgangstermine um Leanna kümmern würde. Er würde sogar mit ihr zur Toilette gehen und sich um ihre Körperpflege kümmern. Wenn Leanna von den Umgangsterminen überhaupt etwas erzählen würde, dann immer nur von Thomas, nie von mir. Ich hatte ihn zu diesem Gerichtstermin mitgebracht. Er wartete im Flur vor dem Gerichtssaal. Ich schlug vor ihn als Zeuge anzuhören. Richter Hutauf willigte ein.

Nachdem Thomas seine Personalien angegeben hatte, erklärte er in knappen Worten welche Ziele der Väteraufbruch verfolgt und seine Funktion in dem Verein. Er bestätigt, dass er bei einigen Besuchsterminen dabei war und dass diese immer positiv verlaufen seien. Er verneint, dass er sich um Leannas Körperpflege gekümmert hätte oder mit ihr auf der Toilette gewesen wäre. Er würde sich auch nicht mehr als ich um Leanna kümmern. Er erklärt, dass Leanna ihm einmal "im Vertrauen" gesagt hatte, dass sie mit mir mitfahren will, dass ihre Mama das aber nicht möchte.

Nach dieser Befragung sagte ich, dass es aus meiner Sicht nicht unlogisch ist, wenn Leanna zu Hause immer nur von Thomas und nie von mir erzähle. Wenn sie sagen würde, dass es ihr bei mir gefalle, bekommt sie Ärger. Und da sie ja irgendetwas sagen müsse wenn sie gefragt würde, erzählt sie eben von Thomas.

Danach wurde Frau Kramer angehört. Währenddessen verließ Jane den Saal um auf Leanna aufzupassen. Frau Kramer erklärte, dass es jedes Mal wenn ich Leanna abholte ein Riesentheater gegeben hätte. Leanna würde immer heulen und hätte Angst vor mir. Da sie im Erdgeschoss wohne, würde sie immer alles mitbekommen. Auf die Frage, wieso sie von Leanna Oma genannt würde erklärte sie, dass in ihrem Haus vier Kinder wohnen und sie von allen Oma genannt würde. Sie hätte selbst vier erwachsene Kinder und auch schon mehrere Kinder in Pflege gehabt. Während sie sprach vermied sie es stets mich anzusehen. Am Ende sagte sie: "Ich will mich ja nicht einmischen und es geht mich ja auch nichts an, aber mir tut einfach nur das Kind so leid."

Meine spontane Antwort:

"Ja Frau Kramer, denken Sie mir nicht? Was glauben Sie denn warum wir hier sitzen? Mir geht's doch auch nur um mein Kind. Ich hätte sie an jenem Samstag, wo sie an die Tür gekommen sind, auch mitgenommen. Warum auch nicht, ich habe ja nichts zu verstecken."

Frau Kramer:

"Ich wäre auch mitgefahren, Sie hätten es mir eben anbieten müssen."

Meine Antwort:

"Ja ich kannte Sie doch gar nicht. Ich wusste ja nicht in welchem Bezug sie zu meiner Tochter stehen. Ich kann doch nicht einfach von einer fremden Person verlangen oder erwarten, dass sie einfach mitfährt."

Nun ergriff Richter Hutauf das Wort:

"Dann machen wir es doch ganz einfach mal so. Sind Sie Herr ******* bereit einen Umgangstermin zusammen mit Frau Kramer wahrzunehmen?"

Meine spontane Antwort:

"Na klar, sofort, nichts lieber als das. Von mir aus kann Frau Kramer jedes Mal mitfahren, Hauptsache der Umgang findet überhaupt statt."

Richter Hutauf:

"Wären Sie Frau Kramer bereit zusammen mit Herrn ******* einen Samstagnachmittag mit Leanna zu verbringen um anschließend hier zu berichten wie der Umgang gelaufen ist."

Nach kurzem Zögern kam ihre Antwort:

"Eigentlich spricht nichts dagegen. Für Leanna würde ich das tun."

Nachdem auch die Anwälte genickt hatten, wurde Jane hereingerufen. Sie war von der Idee überhaupt nicht begeistert. Hätte sie aber abgelehnt, wäre offensichtlich gewesen, wer hier welche Rolle spielt. Zustimmen konnte sie jedoch auch nicht. Es konnte ja nicht in ihrem Interesse sein, wenn ihre Zeugin plötzlich mit mir an einem Strang zieht. Ihre Antwort:

"Ja, aber dann nicht die volle Zeit, keine vier Stunden."

Meine Antwort:

"Wieso nicht? Ich bin bereit, und wenn Frau Kramer es auch ist, was spricht dagegen?"

Frau Kramer:

"An mir soll's nicht liegen, ich wäre bereit dafür einen Nachmittag zu opfern."

Richter Hutauf:

"Ja, wieso keine vier Stunden?"

Jane:

"Ja, aber dann nicht am kommenden Wochenende sondern später."

Meine Antwort:

"Ok, dann machen wir es eben eine Woche später, Hauptsache es wird überhaupt gemacht."

Nachdem Jane sich mit ihrem Anwalt beraten hatte, stimmte sie widerwillig zu. Somit war ein Teilvergleich geschlossen. Jane wurde für den Fall, dass sie dagegen verstößt ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro angedroht.

Außerdem sollte laut Beschluss ein Gutachten erstellt werden. Es sollte festgestellt werden, ob die Ausübung des Besuchsrechtes dem Kindeswohl entspricht. Falls die Frage bejaht wird, sollte festgestellt werden, in welchem Umfang dieses dem Kindeswohl am meisten entspricht. Mit der Begutachtung wurde Professor Hauspalter aus Wesnafurt beauftragt.

Umgang mit Frau Kramer

Am 22.03.2003 sollte der Umgang im Beisein von Frau Kramer stattfinden. So ganz geheuer war mir die Sache nicht. Frau Kramer wirkte vor Gericht zwar sehr überzeugend, dennoch war es eine fremde Person deren Standpunkt ich schlecht einschätzen konnte. In den Tagen davor vervollständigte ich diese Geschichte bis zu der Verhandlung vom 13.03. Danach druckte ich das Ganze aus und steckte alles in einen großen Briefumschlag.

Pünktlich erschien ich an Ihrer Wohnung. Sie und Leanna erwarteten mich bereits vor dem Haus. Leanna freute sich als sie mich erblickte und sagte dass sie heute keine Angst hätte. Ich setzte sie auf den Rücksitz, Frau Kramer nahm neben mir Platz. Ziemlich kurz angebunden sagte sie: "So, da bin ich, und was machen wir nun?" Ich erzählte ihr von dem Ponyreiten, das Leanna einige Wochen davor so gut gefallen hatte, und schlug vor dort hin zu fahren. Sie willigte ein.

Dort angekommen stürmte Leanna sogleich den Spielplatz und rief: "Papa komm, wir spielen - schaukeln - klettern." Sie sagte das so unbekümmert und selbstverständlich, dass Frau Kramer aus dem Staunen nicht mehr heraus kam. Nachdem sie einige Minuten zugeschaut hatte, sagte sie kopfschüttelnd: "Ich versteh das nicht, die Kleine hat ja wirklich keine Angst. Das Theater die ganze Zeit, alles nur Schau." Erst jetzt wurde sie zusehends freundlicher und gesprächiger. Während Leanna schaukelte oder Kieselsteine in einen Bach warf unterhielten wir uns über verschiedene Dinge aus Janes, Leannas und meinem Leben. Immer wieder sagte sie: "Jetzt wird mir einiges klar.".

Um zu sehen ob sich Leanna auch ohne sie so ungezwungen mit mir umgeht entfernte sie sich einmal zwischendurch. Auch dann gab es keine Probleme.

Als es auf 18:00 Uhr zuging machten wir uns auf den Rückweg. Unterwegs gab sie mir zu verstehen, dass sie bei der kommenden Verhandlung auf jeden Fall zu meinen Gunsten aussagen wolle. Vor dem Haus angekommen übergab ich ihr den Umschlag. Dazu sagte ich: "Ich habe hier etwas für Sie vorbereitet. Schauen Sie es sich an und bilden Sie sich Ihre Meinung." Ich sagte nicht, dass es meine Geschichte sei, man weiß ja nie.

Familiengericht, 10. Teil (Amtsgericht Wesnafurt)

Einige Tage später fand am 27.03.2003, die zehnte Gerichtsverhandlung statt. Gleich zu Beginn wurde Frau Kramer befragt:

"Das Ganze verlief absolut Super. Leanna hatte überhaupt keine Angst und verhielt sich gegenüber ihrem Vater völlig ungezwungen."

Darauf meinte Richter Hutauf zu Jane:

"Dann liegt´s ja wohl an Ihnen."

Jane zuckte nur mit den Schultern und schwieg. Da sagte Frau Kramer:

"Und jetzt stellen Sie sich einmal vor, kaum waren wir unterwegs, da geht Frau ******* zu meinem Mann und kündigt die Wohnung."

Darauf Richter Hutauf:

"Das gehört jetzt nicht hier her."

Da mischte ich mich ein:

"Auch wenn das auf den ersten Blick nicht hier her gehört. Das ist genau das was ich befürchtet habe. Endlich hat mal jemand erkannt was hier gespielt wird, da zieht sie wieder um. Dann ist wieder jemand anderes zuständig und das gleiche Spiel beginnt von vorn."

Richter Hutauf:

"Auch wenn Frau ******* umzieht, der Fall bleibt bei mir!"

Dies schien Jane jedoch überhaupt nicht zu gefallen. Sie wurde laut und sagte:

"Das akzeptiere ich nicht, dagegen gehe ich vor."

Richter Hutauf unterbrach sie mit den Worten: "Das können Sie nachher alles mit Ihrem Anwalt bereden." und beendete die Sitzung.

Der Umgang wurde fortgesetzt.

Der zivile Ungehorsam, 3. Teil

Inzwischen hatte sich Herr Kuckuckski mehrmals bei meinen Eltern gemeldet. Wir vereinbarten ihm meine Handynummer anzubieten und die Information "Umschulung in Ratteln" zu geben. Wenn er mehr haben wolle, möge er sich an den Dienstweg halten.

Warum sollte ich denen die bisher nur durch Untätigkeit und Unfähigkeit auffielen und dafür auch noch eine Nachzahlung wollen entgegenkommen. Jetzt wollen die was von mir und dafür sollen sie sich gefälligst bewegen.

Ich war ja schließlich nicht auf der Flucht, sondern absolvierte ganz offiziell eine Umschulung. Die Adresse meines Apartments war meinem Arbeitsamt bekannt. Wenn er die hätte haben wollen, hätte er sie ganz sicher auch bekommen. Er hätte allerdings etwas dafür tun müssen. Beschäftigungstherapie für arbeitsscheue Staatsdiener.

Jahrelang hielt ich mich an jegliche Anordnungen und Vereinbarungen. Stets hatte ich die Fahne des Rechtsstaats hochgehalten, gleichzeitig durfte ich dabei zusehen wie andere die immer wieder gegen alles verstießen belohnt wurden. Nun hatte ich keine Lust mehr.

Die Handynummer wollte er nicht und die Adresse bekam er zumindest von meinen Eltern nicht. Was hinter den Kulissen ablief konnte ich nur vermuten. Jeden Tag rechnete ich mit einem Besuch in Ratteln. Aber es kam niemand. Weder zu meinem Apartment noch in meine Schule. Dabei wäre es doch ganz einfach gewesen.

Am 29.05.2003 schrieb ich ihn an:

."hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich derzeit keinen Grund sehe, Kosten zu erstatten die vom Amtsgericht ********* verursacht wurden.

Würde ich dies tun, würde ich die Unfähigkeit und Untätigkeit des Amtsgerichts ********* unter Vorsitz von Richter ************ unterstützen. Damit würde ich mich an Menschenrechtsverletzungen und Kindesmisshandlung mitschuldig machen. ".

."Dies habe ich bereits der Landesjustizkasse sowie dem Amtsgericht ********* mitgeteilt. Auch Sie sollten Kopien dieser Schreiben erhalten haben, überprüfen Sie Ihr Fax, das liefert bei mehrseitigen Dokumenten Fehlermeldungen zurück.

Ich erlaube mir auch von diesem Schreiben jeweils eine Kopie an die Landesjustizkasse sowie das Amtsgericht ********* zu senden. ".

Eine Antwort erhielt ich darauf nicht.

Der Unterhalt, 4. Teil

Da ich meine Einkommensverhältnisse nicht innerhalb der geforderten Frist offen legte, wandte sich das Kreisjugendamt Wesnafurt an das Amtsgericht. Dies verlangte am 20.05.2003 unter Vorsitz von Richter Hutauf eine Stellungnahme.

Meine Antwort erfolgte am 27.05.2003:

." Ich bin bemüht mich in diesem Schreiben auf die wichtigsten Aspekte zu konzentrieren. Dennoch muss ich etwas in die Vergangenheit abschweifen um die grundsätzliche Problematik dieses Falles zu verdeutlichen.

Im Frühjahr 1997 hatte ich einen Job und eine Wohnung. Mein Nettoeinkommen betrug etwa **** DM im Monat, die Warmmiete für meine Wohnung belief sich auf *** DM. Einnahmen und Ausgaben hielten sich in etwa die Waage. Mein Kontostand bewegte sich in der Regel um +/- Null.

Dann zog die jetzige Mutter meiner Tochter bei mir ein. Als sie nach etwa einem halben Jahr wieder auszog war sie schwanger und auf meinem Konto befand sich ein nie dagewesenes Vakuum. Selbst Schuld, ich weiß.

Im Sommer 1998 kam ****-**** zur Welt. Ich hatte immer noch den gleichen Job und die gleiche Wohnung. Mein Konto hatte sich nur unwesentlich erholt. Dann begannen die Unterhaltszahlungen für ****-****.

Für mich war es damals wie heute selbstverständlich für die Folgen meines Handelns gerade zu stehen. Ich habe den vom Kreisjugendamt ************** festgesetzten Unterhalt bezahlt und mich bemüht soviel wie möglich Zeit mit ****-**** zu verbringen. Meinen Verpflichtungen bin ich vom ersten Tag an nach bestem Wissen und Gewissen nachgekommen. Der Umgang mit ****-**** wurde von der Kindesmutter (KM) bereits ab dem ersten Tag nach der Geburt erschwert.

Die Unterhaltszahlungen und das nach wie vor bestehende Vakuum auf meinem Konto haben mich Ende 1998 veranlasst meine Wohnung aufzugeben. Mit Hilfe Dritter konnte ich im Keller meines Elternhauses eine kleine Wohnung einrichten. Hier beteilige ich mich mit monatlich *** DM an den Wohnkosten. Um das Vakuum auf meinem Konto auszugleichen habe ich eine Lebensversicherung gekündigt. Im darauf folgenden Jahr konnte ich mein Nettoeinkommen durch Ableistung von Überstunden und Versetzung zu einer besser bezahlten Tätigkeit innerhalb der gleichen Firma um einige hundert DM erhöhen.

Im Sommer 1999 wurde mir vom Kreisjugendamt ************** mitgeteilt, dass sich das Kindergeld erhöht hätte und ich dadurch weniger Unterhalt zu zahlen hätte. Für mich war es damals eine Selbstverständlichkeit dem Jugendamt mein inzwischen gestiegenes Einkommen mitzuteilen und den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Trotz erhöhtem Kindergeld waren meine Verpflichtungen nach der Neuberechnung um ca. 50 DM pro Monat gestiegen. Andere mögen eine solche Einstellung belächeln, für mich war es 1999 eine Selbstverständlichkeit und im Prinzip hat sich daran bis heute nichts geändert. Mein Ansprechpartner war Herr ****.

Was jedoch noch immer nicht geklappt hat war der Umgang mit ****-****. Immer wieder wurde er von der KM verhindert, erschwert, boykottiert vereitelt oder sonst wie unmöglich gemacht, ganz wie Sie wollen.

Nachdem alle familiären Einigungsversuche gescheitert waren, habe ich im Frühjahr 1999 das Kreisjugendamt ************** um Hilfe gebeten. Ansprechpartner war Herr *****. Dies führte zu mehreren außergerichtlichen Einigungsversuchen. Es gab mehrere Gespräche auch beim Diakonischen Werk und beim Kinderschutzbund. Alle mir angebotenen Vermittlungsmöglichkeiten habe ich wahrgenommen. Die KM ist zu Terminen trotz vorheriger Zusage teilweise gar nicht erschienen. Elternvereinbarungen hat sie zwar mit unterschrieben, gehalten hat sie sich jedoch nicht daran.

Trotz allem war es für mich noch immer eine Selbstverständlichkeit meinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Erstens wollte ich mich nicht mit der KM auf eine Stufe stellen und zweitens können andere nichts dafür, dass ich 1997 so blöd war mich mit einer solchen Frau einzulassen.

Im Januar 2000 sah ich schließlich zu einer gerichtlichen Umgangsregelung keine Alternative. Das Ergebnis war klar. Die KM bekam gesagt, dass sie den Umgang gewähren müsse. Mich hat dieses Verfahren mehrere hundert DM gekostet, während die KM - obwohl Verursacherin - nichts zu bezahlen brauchte. Genutzt hat es wenig. Bereits im Sommer 2000 wurde der Umgang von der KM erneut vereitelt.

Daraufhin hat meine Anwältin einen Antrag auf Zwangsgeld bzw. Beugehaft bei fortgesetzter Umgangsvereitelung gestellt. Parallel dazu einen Antrag auf ganze oder teilweise Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt. Herr ***** vom Jugendamt, der die ganze Zeit über mitgewirkt hatte, befürwortete dies, da er das Kindeswohl gefährdet sah.

Dieses "Doppelverfahren" zog sich bis zum Herbst 2001 über mehrere Verhandlungstermine incl. betreutem Umgang und weiterer Vermittlungsgespräche. Immer wieder bekam die KM gesagt, dass sie den Umgang gewähren müsse. Dann wurde der Sorgerechtsantrag abgelehnt, da der Umgang einige Male planmäßig stattgefunden hatte und Herr ***** entgegen seiner vorherigen Auffassung plötzlich das Kindeswohl nicht mehr gefährdet sah. Diese Aktion kostete mich einen vierstelligen DM-Betrag während die KM auch dieses Mal nichts zu bezahlen brauchte. Meine Unterhaltszahlungen liefen noch immer regelmäßig per Dauerauftrag weiter. Noch war ich davon überzeugt, dass wir in einem Rechtsstaat leben, auch wenn manches in der Praxis nicht so auszusehen schien wie es in der Theorie eigentlich sein sollte.

Im Mai 2001 musste ich meinen bisherigen Handwerksberuf aufgrund eines Rückenleidens aufgeben. Mir wurde eine Umschulung angeboten. Bis zu deren Beginn war ich ab 01.06.2001 arbeitslos. Mein Monatseinkommen in einem Monat mit 31 Tagen betrug ****, ** DM später ***, ** Euro, in kürzeren Monaten entsprechend weniger. Meine Unterhaltszahlungen wurden ab 01.10.2001 vom Kreisjugendamt von *** DM auf *** DM später ***, ** Euro herabgesetzt.

Gegen die Ablehnung des Sorgerechtsantrages habe ich Beschwerde eingelegt. Diese sollte vor dem OLG *********** verhandelt werden. Obwohl der Umgang von der KM bereits wenige Wochen nach dem letzten Verfahren erneut vereitelt wurde, hielt man es in *********** nicht einmal für angebracht einen Verhandlungstermin festzusetzen. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass meine Beschwerde abgewiesen wurde. Von einer weiteren Beschwerde, die den Fall vor das Bundesverfassungsgericht gebracht hätte, riet mir meine Anwältin jedoch ab. In einem Telefonat hätte ihr Richter ************ vom Amtsgericht ********* versichert, dass er zwischenzeitlich die Problematik der ganzen Sache erkannt hätte und nun bereit wäre zu wirkungsvolleren Mitteln zu greifen. Auch die Tatsache, dass die KM zwischenzeitlich ohne Angabe einer Adresse in die Nähe von ********* verzogen ist würde daran nichts ändern. Da ein Amtsgericht nicht in einem Fall urteilen könne, der gleichzeitig vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, habe ich mich überreden lassen von einer weiteren Beschwerde abzusehen.

Trotz mehrmaliger Nachfragen meiner Anwältin tat sich nun fast ein halbes Jahr gar nichts. Dann hat das Amtsgericht ********* einen Verhandlungstermin festgesetzt um ihn einige Tage danach wieder abzusagen. Als Begründung wurde genannt, dass die Zuständigkeit des Gerichts nach dem Umzug der KM nicht mehr gegeben sei. Eine Tatsache die bereits von Anfang an bekannt war und zuvor offensichtlich kein Problem dargestellt hatte. Die Frist für eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht war zwischenzeitlich längst verstrichen.

Nach unzähligen Gesprächsterminen bei Jugendamt, Diakonischem Werk und Kinderschutzbund, nach unzähligen Versuchen einer gütlichen Einigung und sechs von mir angestoßener Gerichtsverfahren in zweieinhalb Jahren musste ich nun erkennen dass Unrecht in unserem Land belohnt wird.

Nach unzähligen Gesprächen mit Amtspersonen, ehrenamtlichen Mitarbeitern und Richtern in denen der KM immer wieder gesagt wurde, dass sie dem Umgang nicht nur ermöglichen sondern sogar fördern müsse, war ich einen Haufen Geld losgeworden während man der km den Zucker in den Hintern geblasen hat. Dies obwohl die Rechtslage eindeutig ist und die KM immer wieder gegen jegliche Regelung verstoßen hatte.

Dies war der Grund meine noch immer regelmäßigen Unterhaltszahlungen ab dem 01.06.2002 einzustellen. Was hätte ich sonst tun sollen, Amok laufen, mich vom Dach stürzen oder alles einfach so laufen lassen?

Ich habe sowohl dem Kreisjugendamt in **************, sowie dem in ********* mitgeteilt, dass ich jederzeit bereit bin die Zahlungen wieder aufzunehmen sobald eine funktionierende Umgangsregelung zu Stande gekommen ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits seit über sieben Monaten - trotz gerichtlich geregeltem Umgang - meine Tochter nicht mehr sehen können. Mir drängt sich da unweigerlich die Frage auf, was ein Richterspruch wert ist in unserem Land. Wenn man beliebig dagegen verstoßen kann, ohne dass es irgendjemanden interessiert.

Am 01.06.2002 begann eine vierwöchige Probezeit für meine Umschulung. Am 01.07.2002 begann die eigentliche Umschulung. Diese findet in ****** statt. Mein Einkommen beträgt seit 01.06.2002 ****, ** Euro pro Monat. Eigens für diese Umschulung habe ich zu meiner bestehenden Wohnung im Haus meiner Eltern ein möbliertes Apartment in Ratteln angemietet. Dies war erforderlich da Ratteln ca. 500 km von meinem Wohnort entfernt liegt. Die Warmmiete dafür beträgt ***, ** Euro pro Monat. Davon übernimmt der Kostenträger meiner Umschulung *** Euro.

Unmittelbar nach der Absage des Amtsgerichts ********* habe ich im Mai 2002 noch vor Beginn meiner Umschulung Rechtsanwalt ******* aus ********* mit der Regelung des Umgangs beauftragt. Parallel dazu habe ich in mehreren Briefen das Kreisjugendamt ********* darauf hingewiesen, dass ich sowohl gewillt als auch in der Lage bin meine Unterhaltszahlungen wieder aufzunehmen. Ich machte dies lediglich vom Zustandekommen einer funktionierenden Umgangsregelung abhängig. Dies schien dort jedoch niemanden zu interessieren. Stattdessen gaben sich meine Ansprechpartner die Klinke in die Hand. Innerhalb einiger Wochen hatte ich es dort mit Frau *****, Frau ******* und Frau **** zu tun. Nicht auf alle meine Schreiben erfolgte überhaupt eine Antwort.

Obwohl ich Herrn ******* bereits im Mai mit der Regelung des Umgangs beauftragt hatte, kam es erst am 17.10. zum ersten Verhandlungstermin in *********. Wieder wurde nur Zeit und Geld verschwendet, ohne dass etwas dabei herausgekommen wäre. Sie müssten das wissen, Sie waren der Richter, aber sie kannten die Vorgeschichte nicht, noch nicht.

Wie immer kostete es nur mein Geld - während die Verursacherin gesponsert wurde - und vor allem die Zeit meiner Tochter. ****-**** hatte in den zurückliegenden 10 Monaten nur ein einziges Mal ihren Vater sehen können, trotz bis dahin gerichtlich geregeltem Umgang.

Damit Sie Herr ****** beim achten von mir angestoßenen Verfahren und immerhin dem zweiten bei Ihnen am 19.12.2002 nicht genau so unwissend da stehen wie im Oktober, hatte ich Ihnen wenige Tage zuvor einen persönliche Brief gefaxt. Darin habe ich Sie auf die von mir niedergeschriebene Geschichte im Internet aufmerksam gemacht. Selbstverständlich habe ich diese inzwischen weiter geschrieben. Folglich kommen nun auch Sie darin vor. Beurteilen Sie die Glaubwürdigkeit des Gesamtwerkes an der Art wie ich Sie darin beschreibe. Ich hoffe, Sie haben keine Einwände gegen den von mir für Sie ausgewählten Aliasnamen. Erst nach diesem Verfahren, das nach über 13 Monaten gerichtlich gebilligter Umgangsvereitelung erstmals zu einem halbwegs funktionierenden Umgang incl. Zwangsgeldandrohung führte, hatte ich wieder einen Funken Hoffnung, dass in unserem Rechtsstaat doch noch nicht alles verloren ist.

Der Vollständigkeit halber möchte ich hier noch auf eine andere Sache hinweisen. Seit Herbst 2002 versucht das Amtsgericht ********* von mir Auslagen einer Verfahrenspflegerin zu erhalten. Eine Übernahme dieser Kosten betrachte ich als gleichbedeutend mit aktiver Unterstützung von Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung. Deswegen habe ich dies bis zum heutigen Tag abgelehnt. Details dazu finden sie auf meiner Webseite.

Nachdem die ersten beiden Umgangstermine im Januar 2003 wie geplant stattgefunden hatten, habe ich meine Unterhaltszahlungen wieder aufgenommen. Die Höhe hatte ich selbst berechnet, die Richtigkeit meiner Berechnung vom Kreisjugendamt in ************** telefonisch bestätigen lassen. Obwohl bei weitem noch nicht von einem problemlos funktionierenden Umgang die Rede sein konnte, habe ich seit Januar 2003 regelmäßig die errechneten *** Euro an das Kreisjugendamt ********* bezahlt.

Ich denke, dass sich bei den Terminen am 13.03. und am 27.03.2003 deutlich gezeigt hat, wer in diesem Fall welche Rolle spielt. Ihre spontane Idee einen Umgang zusammen mit Frau ********* durchzuführen und ein paar Tage danach das Ergebnis anzuhören, kann ich auch im Nachhinein nur als genial bezeichnen. Mich hat das Ergebnis überhaupt nicht überrascht und ich denke, dass die Reaktion der KM an Deutlichkeit kaum noch zu überbieten ist. Ich hoffe, dass dieses Verfahren bald zu einem befriedigenden Abschluss kommt.

Unter einem befriedigenden Abschluss verstehe ich, mindestens Umgang alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend plus mindestens die erste Hälfte der Ferien - solange ****-**** noch nicht schulpflichtig ist, meiner Ferien - danach ****-****s Schulferien. Ich bin auch gerne bereit ****-**** jedes Wochenende und während der ganzen Ferien zu mir zu nehmen. Alternativ dazu bin ich auch nach wie vor bereit das Sorgerecht zu übernehmen und ****-**** ganz zu mir zu nehmen.

Im Moment sehe ich zu meiner derzeit praktizierten Vorgehensweise " Unterhalt gegen Umgang" keine Alternative.

Wenn der Umgang wie o. g. funktioniert, wird es mir eine Ehre sein wieder zu der anfangs beschriebenen Zahlungsmoral von 1999 zurückzukehren. Ich bin fest entschlossen für das Wohl und die Zukunft meiner Tochter zu kämpfen. Dies werde ich genau so aufrecht und gewissenhaft tun wie ich auch bisher durch mein Leben gegangen bin, egal welche persönlichen Konsequenzen sich für mich daraus ergeben. Ich bin jedoch keines Falls bereit Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung aktiv zu unterstützen.

In dem Moment wo ich Zahlungen an eine Einrichtung leiste, der die Situation bekannt ist, die einen Umgang regeln könnte, dies aber nicht tut, unterstütze ich aktiv Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung. Mag sein, dass es dafür keine Paragraphen gibt, das macht nichts. Letzten Endes sehe ich mich meinem Gewissen und meiner Tochter gegenüber mehr verpflichtet als irgendwelchen Paragraphen. Was die Paragraphen nützen habe ich in den letzten vier Jahren ja ausgiebig in der Praxis erfahren können. Wenn man sich daran hält ist es gut, wenn nicht ist es genau so gut. Die Täter bekommen den Zucker in den Hintern geblasen den die Opfer auch noch bezahlen müssen.

Was die Verfahrenskosten angeht. Sofern es meine Mittel erlauben bin ich jederzeit bereit Kosten und Auslagen von Personen oder Institutionen zu übernehmen die sich für das Wohl meiner Tochter eingesetzt haben, so lange sich diese in einem vernünftigen Rahmen bewegen. Ich sehe jedoch keinen Grund Kosten für ein Verfahren zu übernehmen, das ausschließlich zur Regelung des Unterhalts dient. Schließlich wäre ein solches bei einem funktionierenden Umgang überhaupt nicht erforderlich gewesen. Da ich für das was ich hierzu zu sagen habe keinen Anwalt benötige, entstehen mir keinen nennenswerten Kosten. Sollten anderen Beteiligten Kosten entstehen, mögen sie dem Verursacherprinzip folgen und sich an diejenigen wenden die den Umgang vereitelt oder dies zumindest gebilligt haben.

Herr ******, es tut mir leid wenn ich Sie mit meinen Antworten und Ansichten nicht in allen Punkten zufrieden stellen konnte. Irgendwann ist jedoch auch mal der längste Geduldsfaden zu Ende und ich halte nach zehn Gerichtsverfahren in drei Jahren so langsam die Zeit für gekommen um funktionierende Ergebnisse erwarten zu können.

Ich bin nicht gewillt tatenlos zuzusehen wie meine Tochter von ihrer eigenen Mutter systematisch versaut wird. Es ist schon schlimm genug, dass ****-**** eine solche Mutter hat. Schlimmer wäre es jedoch, wenn sie auch noch einen Vater hätte dem das alles egal ist. Wenn ich einfach alles so laufen lasse, muss ich davon ausgehen, dass meine Tochter zum lügen, betrügen und stehlen erzogen wird und in ein paar Jahren vielleicht noch von ihrer eigenen Mutter auf den Strich geschickt wird. Dass dies keine Übertreibung ist, müssten Sie spätestens dann erkennen wenn Sie sich den Lebenswandel der KM mal etwas genauer ansehen. Nicht ohne Grund habe ich diese Geschichte auf mittlerweile über 70 DIN-A4-Seiten im Internet publiziert. Praktisch alles was ich darin behaupte habe ich entweder selbst erlebt oder es kann durch Akten belegt werden. Sie brauchen diese nur bei den entsprechenden Stellen anzufordern.

Ich fordere Sie hiermit ausdrücklich auf das ganze Übel mit dem Umgang endlich an der Wurzel zu packen.

Vielleicht wäre es auch an der Zeit, darüber hinaus noch weiter zu graben und die Rolle des Herrn ***** (in meinem Buch Herr Jansen) vom Kreisjugendamt ************** etwas genauer zu untersuchen. Fakt ist, dass er zumindest zeitweise für die Betreuung der KM vor ihrer Volljährigkeit zu-ständig war. Fakt ist auch, dass die KM noch bevor sie volljährig war auf den Strich gegangen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Erfinders ist, wenn junge Frauen unter der Fuchtel eines Jugendamts auf dem Strich landen. Mehr als ungewöhnlich war auch sein Verhalten im September 2001. Damals hatte ich ihn gebeten sich meine Tochter anzusehen. Es gab Anzeichen, dass sich die KM überhaupt nicht um ****-**** kümmert. Dies äußerte sich dadurch, dass dem Kind quasi die Zähne abfaulten - ein entsprechendes Attest befindet sich in meinem Besitz. Herr ***** sagte mir, dass die Wohnung der KM erst in einigen Wochen wieder auf seiner Route liege und er darüber hinaus keinen Handlungsbedarf sähe. Obwohl er wusste, dass der Umgang zu der Zeit so gut wie gar nicht funktionierte, forderte er mich auf ****-**** montags bei ihm vorbei zu bringen, wenn ich der Meinung wäre, dass er sie sich vorher anschauen solle. Als ich ihn dann montags um 8:30 Uhr tatsächlich aufsuchte - mit Kind - hat er sich fast in die Hosen gemacht, warum wohl? Die Gegenseite nannte es Entführung.

Ebenso eigenartig seine Rolle bei der Verhandlung um das Sorgerecht im November 2001. Zuerst hielt er es für erforderlich der KM das Sorgerecht zu entziehen da er das Kindeswohl gefährdet sah. Damit hatte meine Anwältin ihren Antrag begründet, andernfalls hätte sie ihn gar nicht erst gestellt. Vor Gericht sagte Herr ***** aber genau das Gegenteil, warum? Sollte er sich etwa zuvor geirrt haben? Sollte er vor dem Richter etwa nervös geworden sein? Ein Mann mit jahrelanger Erfahrung und Berufspraxis. Oder hat er das Verfahren absichtlich zu Fall gebracht? Nach meiner Ansicht verhält sich jemand nur dann so, wenn er selbst etwas zu verbergen hat oder jemanden deckt, der etwas zu verbergen hat.

Wenn Sie der Gerechtigkeit auf den Weg helfen wollen, graben Sie in der Vergangenheit der KM. Was Sie da finden werden, darüber kann auch ich nur spekulieren. Ich werde mich jedoch hüten mich diesbezüglich hier zu äußern.

Um wieder zum eigentlichen Thema zurückzukehren. Ich sehe im Moment nur zwei Möglichkeiten.

  1. Eine funktionierende befriedigende Umgangsregelung und das Unterhaltsproblem löst sich von selbst.
  2. Oder man versucht den Unterhaltsanspruch rigoros ohne Rücksicht auf weitere Aspekte durchzusetzen.

Letzteres würde ich bedauern. Ich bin mir sehr sicher, dass man leer ausgehen würde. Ich werde ganz sicher keine Menschenrechtsverletzung und Kindesmisshandlung aktiv unterstützen, egal welche persönlichen Konsequenzen sich für mich daraus ergeben. ".

Ich denke dass ich mit diesem Schreiben meine Auskunftspflicht zur Genüge erfüllt hatte. Anschließend fragte man mich ob ich den Anspruch der Gegenseite anerkenne.

Meine Antwort vom 22.06.2003:

."selbstverständlich erkenne ich den Anspruch der Gegenseite an.

Wie ich bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht habe ist es mein ausdrücklicher Wunsch meine Pflichten als Vater zu erfüllen.

Dies gilt sowohl für meine menschlichen Verpflichtungen als Vater gegenüber meiner Tochter, als auch meinen materiellen Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit.

Die Erfüllung beider Pflichten betrachte ich als selbstverständlich. Ich behalte mir jedoch das Recht vor selbst zu entscheiden in welcher Reihenfolge ich das tue.

Leider musste ich in den letzten dreieinhalb Jahren immer wieder feststellen, dass sowohl bestimmte Elternteile als auch einige Amtspersonen es mit ihren Pflichten nicht so genau nehmen. Dies hatte zur Folge, dass ich mich vor allem auf meine oben zuerst genannte Pflicht konzentriert habe. Glücklicherweise gibt es zurzeit Hinweise, die erstmals seit Jahren darauf schließen lassen, dass ich meiner oben zuerst genannten Pflicht bald in angemessenem Umfang nachkommen kann. Wenn dies vollbracht ist wird es mir eine Ehre sein auch meine oben zuletzt genannte Pflicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu erfüllen. Bis dahin bitte ich Sie die in meinem Schreiben vom 27.05.03 übermittelten Daten als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. ".

Am 29.06.2003 vervollständigte ich meine Daten beim Kreisjugendamt:

...“ Sehr geehrte Frau ****,
gut, dass die Sache endlich vor Gericht gelandet ist. Gut auch, dass dort so schnell entschieden wurde. Das Ergebnis dürfte wohl kaum jemanden überrascht haben. Dennoch hoffe ich, dass diese Vorgehensweise einigen Beteiligten den Ernst der Gesamtsituation etwas mehr verdeutlicht hat.

Am kommenden Donnerstag, 03.07.2003 findet das nun 11. Verfahren in dreieinhalb Jahren wegen nicht - bzw. nicht ausreichend funktionierenden - Umgangs statt. Es deutet einiges darauf hin, dass nun eine Regelung nicht nur gefunden, sondern im Zweifel auch durchgesetzt wird.

Deswegen übersende ich Ihnen heute die gewünschten Unterlagen. Im Anhang finden Sie fünf Seiten.“...

...“ Des Weiteren habe ich weder Einkünfte aus Vermietungen, Verpachtungen, Lottogewinnen o.ä. oder selb- bzw. unselbständiger Arbeit. In besseren Zeiten konnte ich von den Zinsen meiner Sparbücher noch mindestens einmal im Jahr ein Schnitzel essen gehen, doch das ist lange her.

Ich hoffe, dass man bei der Regelung des Umgangs nun ebenso erfolgreich ist wie hier.

Sollten Sie noch weitere Wünsche haben, kontaktieren Sie mich bitte unter Verwendung der im Kopf dieses Schreibens genannten Daten. Ihre Post nach ******** erreicht mich nur über Umwege bzw. mit mehrwöchiger Verspätung.

Mit freundlichem Gruß und nur nicht den Humor verlieren“...

Am 03.07.2003 teilte mir das Kreisjugendamt den neu berechneten Unterhalt mit. Gleichzeitig forderte man mich auf meine Unterhaltsverpflichtung beurkunden zu lassen. Dies wäre für mich kostenlos könne bei jedem Jugendamt oder Amtsgericht gemacht werden. Ein beliebter Trick der Jugendämter um in strittigen Fällen schneller vollstrecken zu können. Ein Trick auf den ich dieses Mal nicht mehr herein gefallen bin. Stattdessen tat ich gar nichts und überwies den geforderten Unterhalt immer dann wenn der Umgang stattgefunden hatte.

Ostern 2003

Am 13.04.2003 kontaktierte mich Herr Koy:

." ich hätte Ihnen einen Vorschlag zu machen außergerichtlich!!

Normalerweise haben Sie nächste Woche das Kind der KM wie jetzt immer alle 2 Wochen von 14 Uhr bis 18 Uhr. Natürlich ist da nichts dran zu rücken und das soll auch so bleiben.

Der Vorschlag wäre jetzt das Sie das Kind von Samstag 14 Uhr bis Sonntag 12 Uhr haben leider zu holen bei mir in ***** und auch dort wieder zurück zu bringen natürlich beides pünktlich.

Natürlich brauchen Sie dieser außergerichtlichen Sache nicht zustimmen. Dies wird auch keine Regel werden es ist mal ein entgegen kommen, bindend ist allerdings immer nur der Beschluss des Gerichtes bis zu einem Einspruch der Beteiligten. Nach meiner Information wird es von der KM nach diesem Beschluss keinen geben. Alle 2 Wochen für 4 Std. ist für sie ok. Warten wir ab ob es auch Ihnen reicht?

Jedenfalls ist so unser Vorschlag. Bekomme ich keine Antwort wird alles normal ablaufen und da geplant werden muss brauche ich diese Antwort bis spätestens Mittwoch 18 Uhr. Wir werden dann für Ostern planen und werden es danach auch nicht wieder umplanen." .

Meine Antwort folgte prompt:

."einverstanden.

Werde meine Tochter am Samstag 19.04.03 um 14 Uhr an Ihrer Bushaltestelle in ***** abholen und sie am Sonntag 20.04.03 um 12 Uhr dort wieder abgeben." .

Herr Koy:

."danke für die schnelle antwort. Kommen Sie zu dem ******* ** (sie wissen ja wo ich wohne).

Dort wird die KM dann ****-**** runter bringen und dort an der Haustür wieder abholen." .

Ich nutzte die Gelegenheit und lud meine Eltern über Ostern nach Ratteln ein. Als Spielkameradin hatten sie die Tochter meiner Schwester mitgebracht. Zu fünft übernachteten wir, teils auf Luftmatratzen, in meinem Apartment.

Leanna war begeistert ihre Großeltern und ihre Cousine wiederzusehen. Nach dem gemeinsamen Ponyreiten fuhren wir nach Ratteln. Vor dem Einschlafen sprach sie lange mit meiner Mutter. Sie fragte sie, ob denn morgen auch noch alle da wären oder ob sie nach dem aufwachen wieder alleine wäre. Außerdem hätte sie Angst, dass wir sie irgendwann vergessen, weil sie doch so weit weg wäre. Ihre Mama würde ihr das immer sagen. Erst als meine Mutter ihr erzählte, wie lieb wir sie alle haben und das wir sie niemals vergessen und ihr Papa sie sogar überall gesucht und auch gefunden hatte, schlief sie glücklich ein.

Mein Ostergeschenk, die Shelly-Puppe, zählt auch heute noch zu ihren Lieblingsspielzeugen.

Vor der Rückgabe gingen wir in der Nähe von Wesnafurt noch ein wenig spazieren. Als sie mit mir allein war sagte sie ganz traurig, dass sie dem Mann mit dem schwarzen Kleid im Gericht erzählt hätte, dass sie mich nicht mag und nicht mir zu mir wolle. Das würde jedoch nicht stimmen uns sie hätte es nur gesagt weil ihre Mama es so wollte. Ich beruhigte sie und sagte ihr, dass ich das weiß und dass es ok ist. Dabei versprach ich ihr, dass ich immer zu ihr kommen würde und mich nicht beirren lasse egal was ihre Mama sagt oder tut.

Bei der Rückgabe erwartete uns bereits Herr Koy. Er lag im Fenster und meinte einfach nur: "Super". Dem schließe ich mich ohne Vorbehalte an.

Danach kehrten meine Eltern und ich in einem nahe gelegenen Restaurant zum Mittagessen ein. Während wir auf unser Essen warteten erreichte mich eine SMS von Herrn Koy. Leanna hätte eine Weste vergessen und die benötige man unverzüglich. Die Weste lag in meinem Auto, so fuhr ich. nach dem Essen noch einmal zu Herrn Koys Wohnung. Leanna nahm ihre Weste in Empfang und drückte mich noch einmal ganz fest.

Familiengericht, 11. Teil (Amtsgericht Wesnafurt)

Ende April 2003 kontaktierte mich Professor Hauspalter. Ihn hatte Richter Hutauf mit der Erstellung des familienpsychologischen Gutachtens betraut. Professor Hauspalter bat mich ihn mit Leanna während des nächst möglichen Umgangstermins zu besuchen.

Am 02.05.2003 fand dieses Treffen statt. Während er sich mit mir in seinem Arbeitszimmer unterhielt beschäftigte sich seine Frau mit Leanna. Alles verlief in einer freundlichen Atmosphäre und sah recht vielversprechend aus.

Eine Woche später besuchte er mich in Ratteln. Ich zeigte ihm meine Wohnung, erzählte ihm von meinem beruflichen Werdegang, meiner Beziehung zu Jane und von der immer wiederkehrenden Umgangsverweigerung.

Am 23.05.2003 erstellte er sein Gutachten. Sie finden es im Anhang 1 dieses Buches.

Am 15.06.2003 schrieb ich Richter Hutauf folgenden Brief:

."Sehr geehrter Herr ******,
das Gutachten von Professor *********** liegt Ihnen vor, ebenso meine Stellungnahme in der Unterhaltssache.

Aus der sich daraus ergebenden Gesamtsituation erlaube ich mir Ihnen einen Vorschlag zu machen.
Ich habe in diesem Jahr nur noch ein einiges Mal Urlaub und zwar vom 12.07. bis zum 03.08. Danach geht es ohne Pause bis Mai 2004. Sollte ich nach meiner Abschlussprüfung einen Job finden, dürfte es auch dort vorerst keinen Urlaub geben. Meine Umschulung und meine berufliche Zukunft sind mir nach meiner Tochter das Zweitwichtigste.

Darum schlage ich folgendes vor. Wenn es möglich ist die Umgangssache so zu gestalten, dass ich in der Zeit vom 12.07. bis zum 03.08. ****-**** für mindestens zwei zusammenhängende Wochen zu mir nehmen kann und dies auch tatsächlich zu Stande kommt, verspreche ich Ihnen größtmögliches Entgegenkommen in der Unterhaltssache - Stichwort Zahlungsmoral von 1999 in meinem letzten Schreiben.

****-**** ist jetzt fast fünf Jahre alt. Ich glaube nicht, dass es dem Kindeswohl widerspräche, wenn ich mit ihr mal eine Woche in Urlaub fahre. Ich möchte meiner Tochter einmal die Berge oder das Meer zeigen. Sie soll die Möglichkeit haben auch mal mit einem richtigen Schiff zu fahren oder sogar einem Flugzeug oder Ballon zu fliegen. Eventuell würden sogar die Großeltern mitfahren.

Dies ist zwar in dem Gutachten von Professor *********** nicht ausdrücklich vorgesehen, ich denke jedoch nicht, dass es diesem widerspricht.

Mag sein dass meine Bitte etwas unüblich ist. Wenn es aber funktioniert und am Ende alle zufrieden sind, wer sollte sich daran stören? ".

In den Wochen danach wechselten die Anwälte ihre Schriftsätze. Dabei standen zwei Wochen Urlaub im Raum. Damit wäre ich einverstanden gewesen.

Am 03.07.2003 fand die Gerichtsverhandlung statt. Der von Jane außergerichtlich angebotene Urlaub war ohne Angaben von Gründen von zwei Wochen auf eine Woche geschrumpft. Der angebotene Termin lag innerhalb meines Urlaubs. Richter Hutauf fragte mich ob ich den Vergleich akzeptiere, ansonsten würde er eine Entscheidung fällen. Ein Vergleich kommt nur zustande wenn beide Parteien einverstanden sind. Somit kann sich keiner hinterher beschweren. Gegen einen Gerichtsentscheid kann man Rechtsmittel einlegen. Dann gibt es wieder ein Verfahren und wieder und wieder. Bis man dann irgendwann einmal den Urlaub verbindlich geregelt hätte, wäre der Sommer wohl vorbei gewesen. Nach kurzer Rücksprache mit Herrn Baumann willigte ich ein. So hatte ich zwar nur eine Woche mit Leanna, diese dafür aber ziemlich sicher.

Da Jane behauptete, dass Leanna aus gesundheitlichen Gründen nicht schwimmen gehen dürfe, wurde ihr aufgegeben ein aussagekräftiges ärztliches Attest zu beschaffen. Ich sollte dafür die Kosten übernehmen.

Der Umgang sollte bescheiden ausfallen, jedes zweite Wochenende im Monat mit Übernachtung. Um nicht den Urlaub zu gefährden stimmte ich auch hier zu.

Ausdrücklich wurde vereinbart, dass diese Regeln auch dann gelten wenn Jane umzieht.

Beiden Parteien wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht, sollten sie gegen diesen Vergleich verstoßen.

Erster gemeinsamer Urlaub mit Leanna

Mein Urlaub mit Leanna sollte von Samstag, dem 19.07. bis Sonntag, dem 27.07.2003 stattfinden. Bei zwei Wochen hatte ich eine Woche Heimat und eine Woche "richtigen Urlaub" vorgesehen. Nun galt es acht Tage sinnvoll umzusetzen. Zum Meer waren es 300 km, in die Heimat 500 km in die andere Richtung und in die Berge wären es mindestens 800 km gewesen. So entschloss ich mich zu einem Strandurlaub an der Ostsee.

Da ich mich nicht erst nach mehreren hundert Kilometern Fahrt während der Hauptsaison nach einer Unterkunft umschauen wollte, buchte ich eine Ferienwohnung im Voraus. Geplant war, dass meine Eltern dort einzogen und ich mit Leanna nachkomme. So könnte Leanna zumindest einen Teil ihrer Verwandten wieder sehen. Außerdem hätte ich die Sicherheit, dass es keine Probleme mit der Wohnung gibt, sollte es beim Abholen Leannas zu Problemen kommen.

Zwei Tage vor dem geplanten Urlaubsbeginn informierte Herr Violini am 17.07. Herrn Baumann, dass Leanna an Scharlach erkrankt sei. Dem beigelegten Attest von Frau Dr. Zölgört war davon jedoch nichts zu entnehmen. Darin stand lediglich dass Leanna vom 15.07. bis einschließlich 21.07. der "Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege wegen Krankheit" bedarf.

Daraufhin beauftragte ich Herrn Baumann Herrn Violini zu informieren, dass sich der Urlaub eben um drei Tage verschiebt, und ich beabsichtige Leanna nach ihrer Genesung am 22.07. abzuholen. Die Bestätigung von Herrn Violini erhielt ich am 22.07. gegen Mittag.

Da ich nicht davon ausging Leanna problemlos abholen zu können, benötigte ich nun schnellstmöglich einen Zeugen für die (Nicht-)Übergabe. Herr Hans-Jörg Sehler (Name auf ausdrücklichen Wunsch nicht geändert) vom Väteraufbruch erklärte sich kurzfristig bereit. Nachdem ich ihn in Wesnafurt abgeholt hatte, fuhren wir zu Janes Wohnung. Dort öffnete jedoch niemand. Frau Kramer sagte uns, dass Jane schon seit einigen Tagen nicht mehr hier gewesen wäre. Daraufhin fuhren wir zur Wohnung von Herrn Koy. Inzwischen war es ca. 17 Uhr geworden. Jane, Herr Koy und dessen Mutter empfingen uns im Treppenhaus. Man wisse nichts von einer Vereinbarung der Anwälte und wollte Leanna nicht heraus geben. Herr Koy wünschte uns viel Erfolg beim Polizei holen. Ich forderte Jane auf mit Herrn Violini telefonisch Rücksprache zu halten. Nach einer Weile kam sie zurück und behauptete ihn erst am nächsten Morgen wieder erreichen zu können. Ich sagte ihr, dass ich dann eben morgen früh um 9 Uhr wieder hier bin. Dann meinte sie, dass er erst ab 9:30 Uhr erreichbar wäre. Dann komme ich eben um 9:30 Uhr.

Zusammen mit Hans-Jörg fuhr ich zurück nach Ratteln. Am nächsten Morgen machten wir uns früh auf den Weg zu Frau Dr. Zölgört.

Ohne vorherige Anmeldung oder einen Termin baten wir um ein Gespräch mit Frau Dr. Zölgört. Man ließ uns vor. Ich fragte sie was denn meine Tochter immer für schlimme Krankheiten habe, dass deswegen jedes Mal der Umgang ausfallen müsse. Sie erwiderte, dass sie bei Leanna nie Scharlach gesehen geschweige denn attestiert hätte. Der Verdacht auf Scharlach wäre wohl von einem Kollegen den Leanna zuvor aufsuchte ausgesprochen worden. Sie habe lediglich den Betreuungsbedarf attestiert, damit Leanna während dieser Zeit nicht den Kindergarten besuchen müsse. Von einer Urlaubsverschiebung oder Umgangsaussetzung wäre nie die Rede gewesen. Selbstverständlich könne ich als Vater ein krankes Kind genau so gut betreuen wie eine Mutter. Wir bedankten uns für das Gespräch und machten uns auf den Weg zur Wohnung von Herrn Koy.

Während der Fahrt rief Hans-Jörg Jane an und informierte sie, dass wir Leanna um 10:00 Uhr abholen würden. Die Übergabe klappte reibungslos. Herr Koy war nicht zu sehen.

Leanna fragte mich ob wir denn jetzt zur Oma fahren. Ich antwortete ihr: "Lass dich mal überraschen was du jetzt alles zu sehen bekommst." Am Nachmittag trafen wir an der Ostsee ein. Leanna freute sich über Oma, Opa und einen Sohn meiner Schwester als Spielkameraden. Nie zuvor hatte sie einen Strand oder ein Meer gesehen. Ihr Papa zeigte ihr nun die Dinge die sie bisher nur aus dem Fernsehen kannte.

Das Wetter war bestens und so gab es jeden Tag etwas Neues zu entdecken. Vom Eingraben im Sand über Sandburgen bauen und Muscheln untersuchen bis zum Tretboot fahren. Bei Ausflügen in die nähere Umgebung galt es Autofähren und andere große Schiffe zu bestaunen. Ich ließ Leanna mit Olivia und Janosch sowie mit Jane und Herrn Koy telefonieren. Dann rückte der Sonntag näher. Nach der ursprünglichen Regelung sollte ich sie da zurück bringen. Auch die Ferienwohnung war nur bis Sonntag gebucht und eine Verlängerung nicht möglich.

Da mir Leanna drei Tage später als geplant übergeben wurde, sah ich keinen Grund sie nicht auch drei Tage später zurück zu bringen. Da sie sich offensichtlich wohl fühlte beschloss ich den Urlaub fortzusetzen.

Während ich samstags mit beiden Kindern den Strand unsicher machte, begaben sich meine Eltern auf Zimmersuche. Fündig wurden sie im Nachbarort. Eine Ferienwohnung die zwischen zwei anderen Terminen einige Tage frei war. Sonntags morgens zogen wir um, nach dem Mittagessen ging es wieder an den Strand.

Die Rückgabe hätte um 17:30 Uhr erfolgen sollen. Es war damit zu rechnen, dass Jane trotz verspäteter Herausgabe auf diesen Termin bestand. So harrte ich der Dinge die da kommen sollten. Um 18:10 Uhr klingelte mein Handy.

Herr Koy:

."Wo ist Leanna?" .

Meine Antwort:

."Die baut gerade eine Sandburg am Strand".

Her Koy wurde laut:

."Sie wissen doch, dass Leanna nicht ins Wasser darf und außerdem sollte sie heute um 17:30 Uhr zurück sein." .

Meine Antwort:

."Vereinbart war, dass ich sie eine Woche und einen Tag behalten darf. Dies wäre bis kommenden Mittwoch um 17:30 Uhr".

Her Koy noch lauter:

."Wenn sie nicht bis spätestens morgen früh um.".

Ich unterbrach ihn:

."Vielen Dank für Ihre Information und Tschüss." .

Danach legte ich auf.

Es klingelte erneut

Her Koy etwas leiser:

."Wie stellen Sie sich das denn jetzt vor? Wir haben einen Gerichtsentscheid in dem ausdrücklich drin steht, dass Leanna heute um 17:30 Uhr zurück zu bringen ist. Da Sie das nicht gemacht haben, wäre dies die zweite Entführung." .

Meine Antwort:

."In meinem Gerichtsentscheid steht was von einer Woche und einem Tag, und darauf bestehe ich." .

Her Koy wieder lauter:

."Wir gebe Ihnen Zeit bis morgen Abend, danach werden wir.".

Ich unterbrach ihn erneut:

."Vielen Dank für Ihre Information und viel Spaß beim Polizei holen".

Dann schaltete ich mein Handy aus.

Unseren Urlaub setzten wir unbekümmert fort. Mittwochs morgens besuchte ich mit Leanna Herrn Dr. Meier, einen Kinderarzt vor Ort. Am Empfang fragte man mich was dem Kind denn fehle. Ich antwortete, dass Leanna nach meinem Ermessen gesund sei, und dass ich dies gerne bestätigt hätte. Herr Dr. Meier wollte das etwas genauer wissen. Ich erklärte ihm:

."Leanna war jetzt einen Woche mit dem Papa in Urlaub. Heute Abend wird sie wieder bei ihrer Mutter sein. Ich gehe davon aus, dass bei ihr spätestens morgen sämtliche jemals in der medizinischen Literatur beschriebenen Krankheiten diagnostiziert werden. Deswegen benötige ich von Ihnen ein Attest, dass sie jetzt und hier und heute gesund ist. Für die Untersuchung habe ich eine Versichertenkarte, die Kosten für das Attest werde ich selbstverständlich übernehmen." .

Seine Antwort:

."Aja, daher weht der Wind, ich kenne das. Das Attest schenke ich Ihnen. Sollte die Dame damit ein Problem haben, möge sie sich gerne an mich wenden." .

Ich bedankte mich und fuhr mit Leanna zur Ferienwohnung zurück. Hier waren meine Eltern bereits beim packen. Von hier fuhren wir gemeinsam nach Ratteln. Gegen Mittag trafen wir an meinem Apartment ein. Erst jetzt schaltete ich mein Handy wieder ein. Nur wenige Minuten später meldete sich Herr Koy:

."Wo sind Sie denn gerade?" .

Meine Antwort:

..."Beim Mittagessen." .

Herr Koy:

..."Ich meine in welcher Stadt?" .

Meine Antwort:

..."Das spielt keine Rolle, aber Sie können davon ausgehen, dass Leanna pünktlich zu Hause sein wird." .

Herr Koy:

..."Kann ich mit ihr sprechen?" .

Selbstverständlich erfüllte ich ihm den Wunsch. Er plauderte eine Weile mit Leanna und überzeugte sich, dass es ihr gut geht. Sie sprach ihn dabei mit Papa an.

Danach wollte er noch einmal mit mir sprechen. Er bat mich mein Handy jetzt eingeschaltet zu lassen, denn sicherlich würde mich in Kürze die Polizei anrufen. Im Übrigen würde ich Leanna eh nie wieder sehen, da inzwischen bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Kindesentführung gegen mich liefe.

Unbeeindruckt von seinen Ausführungen fragte ich ihn wo ihm die Rückgabe Leannas am liebsten wäre, an seiner oder Janes Wohnung.

Er schien von der Frage etwas überrascht, und bat mich - wenn es mir nichts ausmache - Leanna bei ihm abzuliefern.

Kurz danach erhielt ich den angekündigten Anruf der Polizei. Man fragte mich ob ich die SMS nicht erhalten hätte. Ich verneinte und erklärte, dass mein Handy seit Sonntag ausgeschaltet war. Weiter fragte man:

..."Was ist hier überhaupt los? Bei uns liegt eine Anzeige gegen Sie vor." .

Meine Antwort:

..."Ich war mit meiner Tochter im Urlaub. Der Termin wurde vom Amtsgericht Wesnafurt geregelt. Da mir meine Tochter aber erst mit dreitägiger Verspätung übergeben wurde habe ich sie auch drei Tage länger behalten." .

Die Polizei:

..."So was in der Art haben wir uns schon gedacht. Aufgefallen ist uns, dass sich der Lebensgefährte so dahinter geklemmt hat, die Mutter jedoch gar nicht." .

Meine Antwort:

..."Ja, der scheint sich da ein wenig profilieren zu müssen. Aber so etwas Ähnliches haben die schon einmal vor zwei Jahren gemacht. Das bringt mich inzwischen nicht mehr aus der Ruhe. Grundsätzlich rechne ich immer mit dem Schlimmsten. Wenn es dann nur halb so schlimm kommt bin ich angenehm überrascht." .

Die Polizei:

..."Also wenn Ihre Tochter spätestens morgen bei ihrer Mutter ist, passiert von unserer Seite gar nichts. Wir schreiben in unserem Bericht an die Staatsanwaltschaft, dass der Urlaub lediglich verschoben wurde. ".

Meine Antwort:

..."Da müssen Sie gar nicht bis morgen warten. Vereinbart waren eine Woche und ein Tag. Wir sind bereits auf der Rückreise. Je nach Verkehrslage wird Leanna heute Abend pünktlich, plusminus 15 Minuten, an der Wohnung des Lebensgefährten der Mutter abgegeben." .

Am 30.07.2003 lieferte ich Leanna pünktlich an Herrn Koys Haustür ab. Nach dem zweiten Klingeln riss Jane die Tür auf, zog Leanna wortlos hinein und wollte die Tür sofort wieder zuschlagen. Dabei klemmte sie meine Mutter ein, die Leanna ihre Tasche geben wollte. Jane öffnete die Tür wieder, schnappte sich die Tasche und schlug sie erneut zu.

Am 02.12.2003 teilte mir die Staatsanwaltschaft Wesnafurt mit, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen "Entziehung Minderjähriger" eingestellt wurde.

Von unserem ersten gemeinsamen Urlaub schwärmt Leanna noch heute.

Familiengericht, 12. Teil (Amtsgericht Wesnafurt)

Am 05.08.2003 wurde ich zum inzwischen zwölften Verfahren am 14.08.2003 geladen. Hier wurde mir erstmals Zwangsgeld angedroht sollte ich zu dem Termin nicht erscheinen. Bereits am 28.07.2003 hatte Herr Violini beantragt mir das Besuchsrecht zu entziehen und das angedrohte Zwangsgeld von 500 Euro gegen mich festzusetzen da ich mich auch unter Strafandrohung nicht an getroffene Vereinbarungen halten würde. All das sollte im Eilverfahren ohne eine Anhörung meinerseits beschlossen werden. Selbstverständlich sollten Janes Kosten auch dieses Mal von der Staatskasse getragen werden.

Herr Baumann beantragte den Antrag der Kindesmutter kostenpflichtig zurückzuweisen. Dabei verwies er auf das nicht aussagekräftige Attest und auf die Verhaltensweise der Kindesmutter, die seit Jahren auf Kosten der Staatskasse unsinnige Prozesse führt nur um den Kontakt zwischen Vater und Tochter zu erschweren. Im Übrigen gäbe die erneute Verhaltensweise der Kindesmutter - Vorspiegelung einer Krankheit um das Besuchsrecht zu unterbinden - Veranlassung, die Frage zu klären, ob sie überhaupt geeignet ist das Sorgerecht auszuüben.

Jane obwohl ebenfalls geladen, war nicht erschienen. Richter Hutauf hatte sie freigestellt, da - wie er meinte - vor wenigen Tagen "ein Geburtsvorgang" stattgefunden hätte. Da konnte ich mir nicht verkneifen ihn darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um ein "biologisches Wunder" handeln müsse, denn am Vortag war Jane noch schwanger. Sie war es auch am gleichen Tag, denn Sally, ihr Kind von Herrn Koy kam erst einige Zeit danach zur Welt. Dabei entgleisten Richter Hutauf die Gesichtszüge.

Anschließend erklärte er mir, dass ich das Besuchsrecht nicht eigenmächtig verlängern oder ändern darf. Er verlangte von mir das Versprechen, dies nie wieder zu tun. Ich sagte dem Mann was er hören wollte. Daraufhin nahm Herr Violini den Zwangsgeldantrag zurück.

Jane wurde aufgegeben Frau Dr. Zölgört von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Frau Dr. Zölgört sollte als Zeugin mitteilen wann ihr Leanna vorgestellt wurde, welche Diagnose getroffen und welche Behandlung durchgeführt wurde. Wird die Auflage nicht erfüllt könne das Gericht davon ausgehen, dass Leanna nicht krank war.

Wie immer wurden Janes Kosten von der Staatskasse getragen. Ich erhielt eine Rechnung von Herrn Baumann.

Familiengericht, 13. Teil (Amtsgericht Wesnafurt)

Nach unserem Urlaub hatte Jane Leanna auch zu den regulären Umgangsterminen nicht mehr herausgegeben. Sie wurden auch nicht abgesagt, es war einfach keiner zu Hause wenn ich Leanna abholen wollte.

So beantragte Herr Baumann am 18.08.2003 zweimal die angedrohten Zwangsgelder von je 500 Euro gegen Jane zu verhängen. Einmal wegen der verspäteten Herausgabe während des Urlaubs und für die Nichtgewährung des Wochenendes vom 08.-10.08.2003. Dabei verwies er auf die von Frau Dr. Zölgört mir gegenüber gemachten Angaben und auf Hans-Jörg als Zeuge.

Am 25.08.2003 beantragte Herr Violini unsere Anträge zurückzuweisen. Ferner sollten Janes Kosten wieder von der Staatskasse getragen werden.

Das Gericht forderte nun eine Stellungnahme des Jugendamts. Die folgende Einladung zu einem Gespräch nahm ich erstmals nicht an. Am 31.08.2003 verfasste ich folgenden Brief:

."hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich den Termin am 02.09.2003 nicht wahrnehmen werde.

Ich sehe absolut keinen Sinn darin meine Zeit mit weiteren Gesprächen zu vergeuden.

Ich bitte ausdrücklich dies nicht falsch zu verstehen. Ich bezweifele weder Ihre Kompetenz noch Ihren guten Willen. Es liegt auch ganz sicher nicht in meiner Absicht eine konstruktive Zusammenarbeit zu verweigern.

Ich möchte Sie an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass ich mich seit Geburt meiner Tochter vor fünf Jahren ununterbrochen um eine funktionierende Umgangsregelung bemüht habe. In den ersten Monaten geschah dies auf familiärer Ebene. Vor ungefähr viereinhalb Jahren bemühte ich zuerst das Jugendamt, danach das Diakonische Werk und schließlich den Kinderschutzbund. Seit dreieinhalb Jahren ist eine Regelung nur noch mit Hilfe von Gerichten möglich. In diesen dreieinhalb Jahren kam es zu mittlerweile 12 Gerichtsverfahren und der Umgang klappt noch immer nicht.

Während dieser ganzen Zeit gab es zahlreiche Gespräche mit allen Beteiligten. Selbstverständlich habe ich alle Termine wahrgenommen, dies ist nun der erste den ich absage. All diese Gespräche hatten eines gemeinsam, es kam nichts dabei heraus. Trotz vorheriger Zusage ist die Mutter meiner Tochter gar nicht zu allen Terminen erschienen. Wenn sie dennoch kam, sagte sie den Leuten was die hören wollten, hielt sich aber anschließend nicht daran. Es gab freiwillige Eltern-Vereinbarungen und solche die unter dem Druck des Gerichts entstanden. Spätestens nach einigen Monaten hatte sie die Mutter meiner Tochter alle gebrochen. Deswegen sehe ich absolut keinen Sinn darin am 02.09. hin und zurück 250 km zu fahren und mindestens einen halben Tag meiner Umschulung zu versäumen.

Den Grund für die derzeitige Situation sehe ich vor allem in dem nur halbherzigen Durchgreifen der bisher tätigen Gerichte. Die Mutter meiner Tochter bekam zwar immer wieder einen unbequemen Spruch zu hören, aber das war's dann auch schon. Wie selbstverständlich wurden all ihre Kosten von der Staatskasse getragen, während man mich zur Kasse bat. Eine Lösung des Problems sehe ich nur darin, dass man die Mutter meiner Tochter einmal für ein Umgangswochenende inhaftiert und ihr keine Prozesskostenhilfe mehr gewährt.

Grundsätzlich vertrete ich in dieser Sache folgenden Standpunkt:

  1. Ich bestehe auf der Ausübung des bei der letzten Gerichtsverhandlung geregelten Umgangs.
  2. Mehr muss ich nicht haben, mit weniger gebe ich mich nicht zufrieden.
  3. Alternativ dazu bin ich nach wie vor bereit auch das Sorgerecht für meine Tochter zu übernehmen.

Ein betreuter Umgang kommt für mich nicht in Betracht. Einem solchen hatte ich einmal in der Vergangenheit beim Diakonischen Werk zugestimmt. Zu den Terminen war die Mutter meiner Tochter nicht ein einziges Mal erschienen. ".

Eine Kopie schickte ich an Richter Hutauf. Jane sagte den Termin telefonisch ab.

Am 10.09.2003 traf die Aussage von Frau Dr. Zölgört beim Gericht ein. "Vorstellung - 15.07.2003, Diagnose - Infekt der oberen Luftwege, Therapie - Tropfen." Keinerlei Informationen ob einem Urlaub etwas im Wege gestanden hätte.

Richter Hutauf fragte ein zweites Mal nach. Am 15.09.2003 traf die zweite Antwort ein. "Das Kind war am 15.07. und 21.07. bereits behandelt und nicht mehr beeinträchtigt. Der Durchführung des Besuchsrechts hätte unter Berücksichtigung der Empfehlung auf körperliche Schonung keine gesundheitlichen Hindernisse entgegengestanden"

Am 15.09.2003 beschloss Richter Hutauf Jane erstmals keine Prozesskostenhilfe mehr zu gewähren. Die Rechtsverteidigung hätte keine Aussicht auf Erfolg.

Auch im September hatte Jane Leanna nicht mehr heraus gegeben. So beantragte Herr Baumann weitere 500 Euro Zwangsgeld zu verhängen.

Am 16.09.2003 verschickte das Gericht die Ladung für den 16.10.2003. Jane wurde aufgegeben Leanna mitzubringen. Leanna sollte angehört werden. Beiden Parteien wurden 250 Euro Zwangsgeld angedroht, sollten sie zu dem Termin nicht erscheinen.

Am 06.10.2003 legte Herr Violini gegen den abgelehnten Prozesskostenhilfebeschluss sofortige Beschwerde ein.

Am 08.10.2003 teilte Herr Baumann Herrn Violini mit, dass er mir bei erneuter Umgangsverweigerung vom 10.10.-12.10.2003 empfehlen wird den Antrag auf Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu stellen.

Am 13.10.2003 schickte Jane Richter Hutauf ein Fax aus der Wohnung ihrer Eltern in der Verbandsgemeinde Meersbank. Sie könne wegen einer Erkrankung den Termin am 16.10.2003 nicht wahrnehmen. Ein nicht aussagekräftiges ärztliches Attest lag bei.

Das Attest wurde nicht anerkannt, der Termin blieb bestehen. Jane wurde aufgegeben die Ärztin von der Schweigepflicht zu entbinden, damit diese als Zeugin vernommen werden könne. Andernfalls könne das Gericht davon ausgehen, dass es sich um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt.

Der Termin fand ohne Jane statt. Das Zwangsgeld wegen Nichterscheinens wurde auf 250 Euro und das wegen der Umgangsverweigerung auf 500 Euro festgesetzt. Jane hatte die Kosten des Verfahrens einschließlich meiner Anwaltskosten zu tragen. Für den Fall, dass sie erneut gegen die Umgangsregelung verstößt wurden ihr 1.000 Euro Zwangsgeld angedroht.

Da der Antrag auf Entziehung des Umgangsrechts noch immer Bestand hatte, wurde ein neuer Termin zur Fortsetzung der Verhandlung auf den 13.11.2003 festgesetzt. Jane wurden 1.000 Euro Zwangsgeld angedroht, sollte sie zu dem Termin nicht erscheinen.

Am 17.10.2003 zog Herr Violini den Antrag zurück. Gleichzeitig informierte er Herrn Baumann, dass Jane beabsichtigt ab dem 01.11.2003 eine neue Wohnung in ihrer Heimat zu beziehen. Der Umgang solle dann dort stattfinden.

Am 21.10.2003 hob Richter Hutauf den Termin am 13.11.2003 auf.

Am 13.11.2003 wies das Oberlandesgericht Altenbach die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe zurück.

Über ein Jahr danach forderte mich am 14.12.2004 Herr Baumann auf seine Kosten zu übernehmen, da eine Vollstreckung bei Jane keine Aussicht auf Erfolg hätte. Ich zahlte. Ich hatte Herrn Baumann damals beauftragt, er hatte seinen Job korrekt erledigt, so soll es sein Schaden nicht sein. Danach übersandte er mir den Titel gegen Jane. Ich habe ihn wie vieles andere archiviert.

Neuer Umzug, Umgang klappt

Im August 2003 brachte Jane Sally auf die Welt. Wenige Wochen danach zog sie mit beiden Kindern zurück in die Pfalz zu ihren Eltern. Herr Koy blieb zurück.

Im Oktober 2003 begann im Rahmen meiner Umschulung das Praktikum. Dieses führte mich nach Hiermond. Für Hiermond hatte ich mich entschieden weil die Entfernung nach Wesnafurt etwa gleich der von Ratteln ist, der Weg in meine Heimat aber nur ca. 370 km.

Nachdem ich von Janes Umzug zu ihren Eltern erfahren hatte, versuchte ich Leanna dort anzurufen. Olivia meinte, sie halte sich da raus, das müsse Jane entscheiden. Jane sah jedoch keinen Grund mich mit Leanna telefonieren zu lassen. Der Umgang wurde bereits seit August 2003 verweigert.

Von 14. - 16.11.2003 sollte der erste Umgang in der Heimat stattfinden. Eine Woche zuvor erhielten meine Eltern eine Nachricht, sie könnten Leanna abholen. Da zu befürchten war, dass damit der planmäßige Termin - an dem ich mir schon den Freitag freigenommen hatte - ausgehebelt werden sollte, lehnten sie zuerst einmal ab. Stattdessen besuchten sie Leanna.

Nun gab jedoch Leanna keine Ruhe, sie drängelte und sagte immer wieder: "Oma nimm mich mit". Janes überraschende Antwort: "Ok, sie darf mit, und sie darf so lange bleiben wie sie will". So war Leanna im November insgesamt 21 Tage bei meinen Eltern.

Da ich nach wie vor grundsätzlich bestrebt bin so viel Zeit wie möglich mit meiner Tochter zu verbringen, ohne jedoch die Pflichten meiner Umschulung zu vernachlässigen, hatte ich nun ein organisatorisches Problem. Die Arbeitszeit in meiner Firma betrug 40 Stunden pro Woche. Die Lösung; nachdem ich meiner Chefin in groben Zügen die Situation geschildert hatte, bot sie mir eine sehr flexible Arbeitszeit an und übergab mir einen Schlüssel. Fortan konnte ich so früh beginnen und so lange bleiben wie ich wollte. Das hieß für mich, von Montags bis Mittwochs so viele Überstunden wie möglich und Donnertagsabends oder Freitagvormittags heimfahren.

Unbeeindruckt von Spritpreisen um 1,20 Euro pro Liter Super oder den Wetterkapriolen im Winter, nahm ich von November 2003 bis März 2004 jeden mir angebotenen Umgangstermin war. Jedes Wochenende kamen so mindestens 740 km zusammen, aber das war mir die Sache wert.

Als wäre es nie anders gewesen...

Nach sechs Monaten Praktikum in Hiermond setzte ich im April 2004 meine Umschulung in Ratteln fort. Dadurch vergrößerte sich die Entfernung von ca. 370 km auf ca. 480 km. Mit Ausnahme von drei Wochenenden wurde mir weiterhin jedes Wochenende ein Umgang angeboten. Selbstverständlich nahm ich jeden Termin war. Schließlich könnte jedes Mal wieder für lange Zeit das letzte Mal sein.

So kamen zwischen November 2003 und dem Abschluss meiner Umschulung im Mai 2004 über 17.000 gefahrene Kilometer zur Aufrechterhaltung des Umgangs zusammen. Allein die Spritkosten überstiegen die durch Zivilen Ungehorsam zurückgehaltenen Beträge bei weitem

Auch nach dem Ende meiner Umschulung klappte der Umgang reibungslos. Leanna besuchte nun einen Kindergarten in der Verbandsgemeinde Meersbank. Auch wenn sie über mehrere Wochen bei mir war fuhr ich sie jeden Morgen dorthin und holte sie nachmittags wieder ab. Die einfache Wegstrecke betrug ca. 16 km. Falls ich einmal verhindert war übernahmen meine Eltern diese Rolle.

Im Januar 2004 bezog Jane eine neue Wohnung im gleichen Ort. Bereits im Frühjahr zog sie erneut um; neuer Mann - neues Glück.

Die einfache Entfernung betrug nun ca. 30 km, aber der Umgang klappt.

Im Sommer 2005 wurde Leanna eingeschult. Der Umgang klappt noch immer. Zwar nicht nach den Regeln von 2003, aber er klappt. Manchmal sehe ich Leanna mehrere Wochen überhaupt nicht. Ein anderes Mal dafür mehrere Wochen hintereinander in Folge. Das erschwert zwar so manche Planung, aber ich beklage mich nicht deswegen.

Irgendwann führte ich einmal ein längeres Telefonat mit Herrn Koy. Nun kann er seine Tochter nicht sehen. Jane teilte ihm mit, dass "er für Sally niemals existieren würde". Deren Unterhalt lies sie jedoch mit Hilfe des Jugendamts bei ihm eintreiben. Weiter erzählte er mir, dass er ein Narr gewesen sei, weil er nicht auf mich gehört hätte. Jane hätte ihn und sein ganzes Umfeld genau so eingewickelt wie ich es immer beschrieben hatte. Mich hätte sie immer als Unmenschen hingestellt. Erst nach dem erfolgreichen Umgang im Beisein von Frau Kramer hätte ihr Lügengebäude zu bröckeln begonnen. Frau Kramer war die erste Person im damaligen Umfeld die nich etwas näher kennenlernte. Der eigentliche Durchbruch wäre aber mit unserem Urlaub 2003 erfolgt. Jane hätte alles versucht um mich als Kindesentführer hinzustellen. Sie hätte Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auf mich gehetzt. Nachdem drei Tage später ein glückliches Kind Jedem begeistert von seinem Urlaub mit Papa berichtete, sei ihr ganzes Lügengebäude zusammengestürzt. Danach wäre sie verschwunden.

Eigentlich könnte meine Geschichte hier enden - wären da nicht die "Geister" die ich einst rief.

Dieses Buch endet hier, die Geschichte geht jedoch weiter

Im dritten Teil dieser Buchserie lesen Sie wie sich unfähige und untätige Staatsdiener immer wieder vor ihrer Verantwortung drückten und gleichzeitig versuchten die Opfer ihrer Inkompetenz mundtot zu machen.

Sie trägt den Titel:

"... Staatsfeind, Papa oder beides...".


Anhang 1



Prof. ******** ***********
Dipl. -Psychologe und Psychotherapeut

****** ***********
Dipl. -Psychologin




23.05.2003

Amtsgericht

***** *********

** ******* ** - Familiensache ****-**** *******

Familienpsychologisches Gutachten

Entspricht die Ausübung eines Besuchsrechts des Vaters Gustav Ernst mit seiner Tochter ****-****, geb.15.07.1998, dem Wohl des Kindes?

Wird die Frage bejaht, so ist festzustellen, in welchem Umfang das Besuchsrecht dem Kindeswohl am meisten entspricht.

Das Gutachten stützt sich auf das Studium der Gerichtsakte,
auf ein Gespräch, das wir - der Unterzeichner und die Dipl. -Psychologin ****** *********** - am 05.05.2003 mit der Kindesmutter ******* ******* in deren Wohnung in ***** **********, ************ *, führten,
auf eine psychologische Untersuchung mit ****-**** vom 05.05.2003 in **********,
auf ein Gespräch mit dem Kindesvater ****** ******* vom 10.05.2003 in dessen Wohnung in ***** ******, ************* ***,
sowie auf Beobachtungen anlässlich eines Kurzbesuchs des Vaters mit ****-**** in der Wohnung des Sachverständigen am 02.05.2003.

A. Vorspann

****-**** *******, geb. l5.07.1998, ist das nichteheliche Kind von ******* *******, geb.1980. Der Vater des Kindes ist Gustav Ernst, geb.1962.

****-**** lebt bei der Mutter.

Am 2l.10.2002 beantragte der Kindesvater beim Familiengericht ********* eine Umgangsregelung mit seiner Tochter ****-****. Er erklärte, dass die Kindesmutter ihm in den zurückliegenden Jahren meist den Kontakt mit ****-**** verweigerte. Seine Bemühungen, mit ****-**** in Kontakt zu kommen, seien von der Mutter meist abgewehrt worden. Im Juni 2002 habe er erst wieder festgestellt, dass ****-**** ihm gegenüber keine Vorbehalte habe, als er sie im Haushalt der Großeltern mütterlicherseits traf (Bl. l d. A.).

Die Kindesmutter beantragte mit Schreiben ihres Rechtsanwalts vom 26.11.2002, diesen Antrag des Vaters zurückzuweisen. Der Vater sei dem Kind fremd, Umgang könne allenfalls schrittweise aufgebaut werden (Bl.17 d. A.).

Am 19.12.2002 schlossen die Kindeseltern beim Familiengericht ********* einen Vergleich über die Umgangsregelung (Bl. 29 d. A.).

Diesen Vergleich ließ die Kindesmutter durch ihren Rechtsanwalt mit Schreiben vom 25.02.2003 widerrufen. Es habe sich herausgestellt, dass ****-**** sich schreiend weigerte, mit dem Vater loszufahren (Bl. 30 d. A.).

AM 13.03.2003 wurde ****-**** vom Familienrichter angehört. Sie sagte u. a.: "Der (Vater) holt mich immer ab, ich möchte da aber nicht hin. Ich möchte zu Hause bei meiner Mama bleiben". (Bl. 40 d. A. ).

Am 13.03.2003 beschloss das Familiengericht, dieses Gutachten mit der obigen Fragestellung einzuholen (Bl. 53 d. A.).

B. Darstellung der Befunde

1. Gespräch mit der Mutter

Frau ******* berichtete, sie wäre mit dem Kindesvater nicht verheiratet gewesen, es hätte gar keine richtige Beziehung bestanden, die ganze Sache sei nach zwei bis drei Monaten schon zu Ende gewesen, sie hätten auch nie richtig zusammengelebt. Sie wäre damals erst 17 Jahre alt gewesen. "Ich war in der 6. Woche, als er wegging." Das Ganze habe sich damals in Königsleisern abgespielt, dort stamme sie auch her. Sie habe damals im betreuten Wohnen in einem SOS-Kinderdorf gelebt. Seit ihrem 12. Lebensjahr habe sie nämlich nicht mehr zu Hause gewohnt, sie habe ab da im Heim und bei Pflegeeltern gelebt. Als sie mit 16 Jahren diese eigene betreute Wohnung bekam, sei sie auch zu faul gewesen, eine Berufsausbildung zu beginnen, und mit 17 Jahren habe sie dann schon ****-**** bekommen. Verheiratet sei sie bisher nicht gewesen. Zurzeit erwarte sie ihr zweites Kind, das Anfang August geboren werde. Vom Vater dieses zweiten Kindes habe sie sich in den letzten Tagen getrennt, dieser habe in ***** gewohnt. Dieser Mann habe das neue Baby nicht akzeptiert und die Biege gemacht. Sie habe sich immer für ihr Kind entschieden, sowohl für ****-**** wie für ihr jetziges Baby. Wenn man aber alleinstehend sei, wenn man sich für Kinder entscheide, bekomme man viele Probleme, so sei sie deswegen in der Vergangenheit des Öfteren von anderen doof angesehen worden.

Im Januar 2002 habe sie ihre jetzige Wohnung in **********-****** bezogen. Sie habe drei Zimmer, Küche und Bad zur Verfügung, das Kinderzimmer sei aber feucht, außerdem habe sie Hornissen unter dem Dach. Sie sei jetzt dabei, diese Wohnung aufzugeben, sie wolle wieder in die Nähe von ************** ziehen, nicht direkt zu ihren Eltern, sondern in einen der Nachbarorte. ****-**** fühle sich hier auch nicht so wohl, sie habe immer Heimweh nach den Großeltern. "****-**** vermisst die Oma."

Frau ******* wurde gefragt, ob sie in den zurückliegenden Jahren als allein erziehende Mutter nicht regelmäßig vom Jugendamt betreut wurde. "Ich bin kein Freund des Jugendamtes." Vor etwa einem Jahr habe sie mal beim hiesigen Jugendamt des Landkreises angerufen, einige Zeit später sei dann auch eine Sozialarbeiterin gekommen, die habe mit ****-**** gespielt, jedoch weder einen Bericht für das Familiengericht verfasst noch sei sie zum Gerichtstermin erschienen. Sie wäre auch hier mal beim Caritasverband gewesen, die hätten auch nicht verstehen können, dass sich keiner um sie kümmere. Da habe es nur geheißen, ab April sei jemand anderes für sie zuständig.

Frau ******* erklärte, sie wolle sich in den kommenden 14 Tagen in ihrer Heimat in der Pfalz aufhalten, um dort eine Wohnung zu finden. Dann würde der Ehemann ihrer besten Freundin mit einem Kleinlaster nach hier kommen, um ihr beim Umzug zu helfen. Sie werde die Fahrt nach ************** aber nicht mit dem Zug machen, mit einem 4-jährigen Kind und in schwangerem Zustand dauere die Fahrt mit 7 Stunden für sie zu lange, eine Cousine werde sie mit dem Auto abholen.

Unmittelbar nach ****-****s Geburt habe der Vater gelegentlich Kontakt mit dem Kind gehabt. Meist sei der Kontakt über ihre Mutter gelaufen, mit der der Kindesvater ganz gut ausgekommen sei. Ihre Mutter habe immer zu vermitteln versucht. So sei es auch heute noch, der Kindesvater rufe ihre Mutter an, wenn er etwas wegen ****-**** wissen wolle. Viel Interesse an dem Kind hätte der Vater aber nicht gehabt, er hätte ihr schon frühzeitig vorgeworfen, als sie schwanger war: "Jetzt hast du, was du wolltest, ich bin jetzt überflüssig.", Im Übrigen wäre der Kindesvater immer dann gekommen, um mit ****-**** zusammenzutreffen, wenn er das gerade wollte. Als das Kind etwa 3-4 Wochen alt war, daran könne sie sich genau erinnern, hätte er ****-**** auf den Arm genommen, und als sie dann schrie, hätte er sie auf die Couch gelegt und sei weggefahren. Bei anderen Besuchen habe er sich überhaupt nicht um ****-**** gekümmert, sondern habe nur zugeguckt. Sie könne sich auch daran erinnern, dass ****-**** mit 8 Monaten einen vereiterten Zahn hatte. Da habe sie in ihrer Not den Vater angerufen, er möge doch kommen, um das Kind ins Krankenhaus zu bringen, er habe aber gesagt, dass er keine Zeit habe, weil er Freunde zum Grillen eingeladen habe, es wäre da gerade Vatertag gewesen.

"Gewisse Kontakte bestanden, so wie er sich das dachte, wenn es ihm passte."

Auch in der Folgezeit habe es nie regelmäßige Kontakte zwischen Vater und Kind gegeben. Im Jahre 2002 habe er das Kind etwa ein drei viertel Jahr lang überhaupt nicht gesehen. Dann habe er ****-****, als sie sich 14 Tage bei der Oma im Urlaub aufhielt, mal dort erlebt.

Im Oktober 2001 habe der Vater die Kleine sogar einmal entführt. Sie hätte sich damals bei ihrem Freund in ***** aufgehalten, der Vater habe das Kind 3-5 Stunden mitnehmen dürfen. Es sei ihr schon so komisch vorgekommen, dass er darum bat, mehr Kleidung einzupacken und ihm ****-****s Krankenkarte mitzugeben. Als die Zeit der Rückgabe kam, wäre der Vater nicht erschienen, er wäre nach ************** zu seinen Eltern gefahren und hätte das Kind nicht zurückgebracht, der Vater habe das Kind einfach nicht herausgeben wollen. Sie wäre dann dienstags nach dort gefahren, um ****-**** wieder zurückzuholen. Und von diesem Sonntag bis zum Dienstag sei ****-**** vom Vater überhaupt nicht gewaschen worden, der Vater habe auch die Unterhosen des Kindes nicht gewechselt. Das habe er in der Vergangenheit ohnehin höchst selten gemacht, ****-**** komme fast immer unsauber an sich selbst wie auch an ihrer Wäsche von den Besuchen beim Vater zurück. Der Vater lege darauf anscheinend keinen Wert. So sei es auch vor gut einer Woche gewesen, als der Vater ****-**** über das Wochenende nach Königsleisern geholt hatte. Da hätten sie sich wohl bei den Großeltern aufgehalten. Das Kind sei nach diesen Tagen ganz aufgewühlt gewesen, hätte nicht schlafen können und habe dauernd verlangt, dass im Kinderzimmer nachts ein Licht an bleibt, und da habe sie sogar wieder angefangen, nachts ins Bett zu machen. Übernachtungen beim Vater seien für das Kind nicht zuträglich, ****-**** wäre schließlich von ihr noch nie getrennt gewesen. ****-**** habe sich anschließend auch darüber beschwert, dass sie die Mutter während des Aufenthaltes beim Vater nicht anrufen durfte. Sie hätte dem Vater das Kind über Nacht mitgegeben, um mal zu testen, ob das geht. Sie hätte aber festgestellt, dass ****-**** nicht mehr als 4 Stunden von Hause weg sein darf, sonst sei sie ganz durcheinander. Wenn ****-**** langer beim Vater sei, komme sie immer fix und fertig zurück.

Am letzten Freitag sei ****-**** über Nacht beim Vater in ****** gewesen. Auch da hätte der Vater sie anscheinend während der ganzen Zeit weder gewaschen noch gekämmt, neue Unterhosen habe sie auch nicht angezogen bekommen. ****-**** habe ihr erzählt, sie habe den Papa gefragt, ob sie nicht neue Unterhosen anziehen solle, der Papa hätte angeblich gemeint, man solle nur Unterhosen wechseln, wenn die anderen nicht mehr zu gebrauchen seien. Beim Vater dürfe ****-**** auch kein Sandmännchen gucken, nachts kein Licht anmachen, hätte auch kein Fernsehen, dem Kind gefalle es da nicht. "Wenn ich ihm ein sauberes Kind mitgebe, will ich auch ein sauberes Kind zurück haben." ****-**** sei durch die Aufenthalte beim Vater wohl auch zu beeinträchtigt, denn hier zu Hause bei ihr erzähle sie wie ein Wasserfall, wenn sie zurückkomme, sei sie genau das Gegenteil, ganz ruhig sei sie dann und ganz empfindlich, wenn sie sie irgendwie ermahne oder ausschimpfe, dann fange sie sofort an zu heulen.

Die Mutter befürchtet, dass der Vater das Kind an jedem zweiten Wochenende über Nacht haben will, um dann von hier aus mit dem Auto nach ************** hin und zurück zu brettern. Er sei nämlich nach wie vor vollkommen nach ************** hin orientiert. Er sei vor gut einem Jahr wohl nur deshalb nach ****** gezogen, um ihr zu folgen. "Letztlich geht es dem Vater gar nicht ums Kind, er will nur das Gesetz durchsetzen." Der Vater wolle sie auch immer als schlechte Mutter hinstellen, die drogenabhängig sei, das Kind verwahrlosen lasse usw. "Sein verletztes Ego spielt eine große Rolle. Er kommt nur an mich über das Kind ran." Der Vater habe in der Vergangenheit sogar mal damit gedroht, dass er sich mit dem Kind nach England absetzen wolle, als er sich beruflich mal nach dort hin orientieren wollte.

Die Mutter wurde auf den Vergleich angesprochen, der kürzlich beim Gericht geschlossen wurde. Der Vater sei zu den vereinbarten vier Stunden gekommen, doch ****-**** sei beim ersten Mal überhaupt nicht mitgefahren. ****-**** habe geschrieen und sei wieder nach oben in die Wohnung gerannt, als der Vater kam. Sie sei dann schließlich zu ihrer Hauswirtin Frau ********* runtergelaufen, die das ganze Theater mitkriegte. Deswegen sei Frau ********* auch beim Gericht gewesen. Der Vater habe das Kind dann einfach mitgenommen, obwohl es sich wehrte. Eigenartigerweise habe ****-**** anschließend nur von einem Thomas gesprochen, das sei wohl ein Mann, der zu einem Verein für Rechte von Vätern gehöre. Dieser Thomas, so habe ****-**** erzählt, wäre mit ihr auf die Toilette gegangen, hätte ihr die Hände gewaschen, hätte mit ihr gespielt usw. ****-**** habe ständig von Thomas gesprochen, der Vater sei gar nicht erwähnt worden, anscheinend habe der Vater sich selbst kaum um das Kind gekümmert. Beim letzten Wochenendbesuch sei dieser Thomas wohl nicht dabei gewesen, ****-**** habe ihn nicht mehr erwähnt.

Zwischen den Besuchen rede ****-**** die Woche über überhaupt nicht vom Vater. Wenn sie, die Mutter, mal auf den Vater zu sprechen komme, dann blocke ****-**** sofort ab. ****-**** habe allerdings auch mal erzählt, dass der Vater ihr welche auf die Nase und auf den Po gehauen habe.

Frau ******* wurde gefragt, ob Frau ********* weitere Kontakte zwischen Vater und Kind hergestellt habe, wie es beim Gericht vereinbart wurde. Frau ********* hätte sich ihr gegenüber völlig gewandelt, sie hätte wohl beim Gericht erzählt, dass die Besuche ganz problemlos abgelaufen seien, das stimme aber nicht. Sie nehme an, dass Frau ********* jetzt parteiisch sei, weil sie sich darüber ärgert, dass sie die Wohnung bei ihr gekündigt habe.

Die Kindesmutter wurde darauf angesprochen, dass ihr in den zurückliegenden Jahren bereits von einem anderen Familiengericht Zwangsgeld angedroht wurde, falls sie dem Vater das Kind nicht zum Umgang mitgebe. Diese Zwangsgeldandrohung wäre unberechtigt gewesen, da sie das Kind sehr wohl mitgeben wollte, ****-**** hätte jedoch so geschrieen, dass ihr die Luft weggeblieben wäre, daraufhin habe sie dem Vater das Kind nicht mehr mitgegeben. Auf Befragen erklärte die Mutter, dass sie und der Vater sich nicht vor dem Kind streiten, wenn sie sich anlässlich des Umgangs begegnen. In früheren Zeiten, als sie noch in Königsleisern wohnte, wäre es schon mal vorgekommen, dass der Vater das Kind einfach schreiend mitnahm, einige Minuten später wäre er dann mit dem Kind bei der Oma erschienen und hätte es dort abgegeben, weil er mit ****-**** nicht fertig wurde.

****-**** hat sich nach Angaben der Mutter insgesamt gesund entwickelt, sie sei als Kind jedoch häufig kränklich gewesen, sie habe an Pseudo-Krupp gelitten, sie habe Ohrenoperationen gehabt usw. Der Vater habe sich um all diese Dinge übrigens nicht gekümmert. Zurzeit gehe ****-**** in ********** in den Kindergarten. Auf die Frage des Sachverständigen, ob sie regelmäßig hingebe, meinte die Mutter, ****-**** fehle schon mal, wenn sie krank sei, oder wenn sie selbst in der Stadt etwas erledigen müsse, dann müsse sie ****-**** mitnehmen, weil sie kein Auto habe, um rechtzeitig zu Kindergartenschluss zurück zu sein, von ****** aus nach ********* gehe nämlich nur jede Stunde ein Bus.

Die Mutter hat gegen weitere Kontakte zwischen ****-**** und dem Vater nichts einzuwenden. Der Vater solle das Kind alle 14 Tage 3-4 Stunden holen und mit ihm etwas unternehmen. Sie lehne es aber ab, wie der Vater es wolle, dass der Vater ein ganzes Besuchswochenende bekomme, weil sie genau wisse, dass er in der Zeit nach ************** hin- und zurückfahrt, das sei für das Kind zu belastend, das könne sie nicht akzeptieren. "Ich habe die Befürchtung, dass er das Kind damit überfordert." Und im Übrigen habe sie Zweifel, ob der Vater die Umgangszeiten richtig gestaltet. Entweder mache er stundenlange Spaziergänge im Park, sodass die Kleine mit wunden Füßen zurückkomme, oder der Vater lasse das Kind im Auto stundenlang DVD's gucken. Er wisse mit dem Kind wohl nichts anzufangen, nicht zuletzt deshalb fahre er möglichst nach **************. Gegen Kontakte des Kindes mit den Großeltern väterlicherseits habe sie übrigens nichts einzuwenden.

Die Mutter war auf Befragen allerdings damit einverstanden, dass der Vater in Zukunft, falls sie wieder in der Pfalz wohnt, etwa alle drei Wochen ein Wochenende mit ****-**** in ************** bei den Großeltern verbringt.

2. ****-****

(In der psychologischen Untersuchung wurden folgende Verfahren angewandt: Verhaltensbeobachtung, Exploration, Haustest, Zeichenaufgaben, Vorzugswahlen, Rollenspiel.)

Der Sachverständige lernte ****-**** zunächst am 02.05.2003 kennen. Der Sachverständige hatte mit dem Vater vereinbart, er solle mit seiner Tochter doch zu einem kurzen Besuch in die Wohnung des Sachverständigen kommen, wenn er ****-**** zum Besuchswochenende bei der Mutter abgeholt hat. ****-**** stieg wie selbstverständlich mit dem Vater aus dem Auto und ging ohne jede Scheu in die Wohnung des Sachverständigen. Sie benötigte keine Aufwärmphase, sie fühlte sich sofort überall wohl, ging in jedes Zimmer hinein, sogar in den Keller. Dabei konnte sie sich auch problemlos vom Vater trennen, sie war rasch bereit, irgendwelche Spiele zu machen usw. Nach gut einer halben Stunde verabschiedete sie sich wieder genauso, sie fuhr mit dem Vater zum Wochenende davon.

Zum zweiten Mal erlebte der Sachverständige ****-**** am 05.05.2003 bei der Mutter. ****-**** tat sofort vertraut, sie erwartete auch, dass man wieder mit ihr spielte. Sie hielt sich dann aber, ohne das Gespräch der Erwachsenen zu stören, lange Zeit zurück, sie blieb in ihrem Zimmer oder ging nach draußen zu anderen Kindern zum Spielen. ****-**** wurde dann zurückgerufen, sie kam sofort. Sie zeigte ihr Kinderzimmer und ging völlig ungehemmt und vertraut mit dem Besuch um.

****-**** erzählte, dass sie gerne in den Kindergarten gehe, sie habe aber auch hier in der Nachbarschaft etliche Kinder zum spielen, sie zählte die Namen der Kinder auf. Am letzten Wochenende wäre sie beim Vater gewesen. Was dort genau ablief, darüber konnte sie nicht viel erzählen. Sie besuche den Vater gern, sie fahre auch gern zur Oma ****, sie sprach auch von der Oma ******. Sie erwähnte auch den bisherigen Lebensgefährten der Kindesmutter, dort habe sie auch viel gespielt.

Der Vater hole sie immer ab, sie fahre dann gerne mit ihm.

****-**** war auch bereit, Aufgaben zu erledigen. Es stellte sich heraus, dass sie noch ungeübt und unfertig beim Malen oder "Schreiben" ist, Aufforderungen zum Spiel kam sie gerne nach.

Bei Aufgaben, in denen es um ihre bevorzugten Personen ging, rangierten die beiden Großmütter und der Vater deutlich vor der Mutter.

Im Beobachtungszeitraum traten bei ****-**** keine Auffälligkeiten auf, insgesamt ist sie geistig-seelisch altersgemäß entwickelt. Sie ist ein recht leicht zu führendes und angepasstes Kind. Sie ist zudem sozial erfahren, ohne Scheu kann sie mit jedermann Kontakt aufnehmen. Bei ****-**** liegen keine Hinderungsgründe in Bezug auf Umgang mit dem Vater vor.

3. Gespräch mit dem Vater

Herr ******* hat in ****** eine kleine Wohnung, bestehend aus einem Wohnzimmer mit Küchenteil, einem kleinen Bad und einem weiteren Raum, in dem ein großes Bett und ein Kinderbett stehen. Die Räume wirkten beim Besuch des Sachverständigen aufgeräumt und sauber.

Herr ******* lebt seit Anfang Juni 2002 in Ratteln, weil er hier an einer Umschulung zum Non-Print-Mediengestalter teilnehme. Die Ausbildung sei im Sommer 2004 abgeschlossen. Er stamme aus *********, dort lebten heute noch seine Eltern, er habe regelmäßig Kontakt nach *********, er habe im Hause seiner Eltern sogar eine eigene 60 qm große Wohnung. Seine Eltern hätten eine Bäckerei gehabt, folglich habe er auch Bäcker gelernt, und mit 30 Jahren sei er Bäckermeister geworden. Er habe sich dann aber entschieden, den Familienbetrieb nicht weiterzuführen, er habe lieber in einer Großbäckerei gearbeitet. Der Arbeitsplatz und die Bedingungen wären dort sicherer und angenehmer gewesen. Im Laufe der Jahre habe er Rückenprobleme bekommen. Als er deswegen einen Arzt aufsuchte, hätte dieser gesagt, dass er sich besser umschulen lassen sollte. Deswegen habe er sich nach einer Umschulung erkundigt, für ihn wären Berufe im technischen und Computerbereich in Frage gekommen. Er habe die Ausbildung als Mediengestalter gewählt, weil er auf diese Weise sein Hobby zum Beruf habe machen können. Den Ort der Umschulung habe er sich mehr oder weniger aussuchen können, er habe die Akademie ********** in ****** gewählt, weil er auf diese Weise nicht so weit von seiner Tochter entfernt ist, denn die Kindesmutter sei Anfang 2002 aus ************** in die Nähe von ********* gezogen. Herr ******* legte Wert auf die Feststellung, dass es sich bei seiner Umschulung um eine ernsthafte Maßnahme handele, das ergebe sich allein schon aus deren Länge. Obwohl er jetzt bald ein Jahr lang in ****** lebe, sei er immer noch auf seine Heimat ausgerichtet, er fahre in regelmäßigen Abständen, aber auch in allen Ferienzeiten in die Pfalz zu seiner Familie.

Die Kindesmutter, die ebenfalls aus *********/************** stamme, sei seines Wissens wohl deshalb von dort nach ****** gezogen, weil sie über das Internet in ***** einen Bekannten gefunden hatte. Von diesem erwarte sie wohl im Sommer ein Baby, dies habe sie in der Gerichtsverhandlung gesagt. Wahrscheinlich, so Herr *******, sei dieser Mann das zweite Opfer der Kindesmutter. Er habe nämlich über eine E-Mail von diesem Mann mitgeteilt bekommen, dass er keine eigenen Kinder wolle. Er sei der festen Überzeugung, dass die Kindesmutter die nunmehr beiden Kinder in erster Linie deshalb wollte, um damit auch versorgt zu sein. Eine ähnliche Äußerung habe sie damals sehr bald nach ****-****s Geburt ihm gegenüber gemacht.

Er habe im Laufe der Jahre mit der Kindesmutter eine tragische Geschichte durchgemacht, die er nicht zuletzt deshalb auch in Buchform niedergeschrieben und ins Internet gestellt habe. Die Kindesmutter habe nämlich von Anfang an seine Kontakte zu seiner Tochter zu verhindern versucht. Er und die Kindesmutter hätten über ein halbes Jahr zusammengelebt, in der Zeit seien seine finanziellen Ausgaben aber explodiert, weil die Kindesmutter z. B. zuviel telefonierte und mit dem Geld nicht umgehen konnte. Er habe darauf gedrungen, dass sie arbeiten gehen müsse, damit das Geld reiche, das habe sie jedoch nicht gewollt. Vor ****-****s Geburt sei sie deshalb schon von ihm weggegangen. Sie sei jedoch nicht zu ihren Eltern, die in der Nähe lebten, zurückgekehrt, sondern habe bei irgendeiner Freundin, die in früheren Zeiten gemeinsam mit ihr Prostituierte war, Unterschlupf gefunden. Irgendwann hätten sie dann aber wieder miteinander kontaktiert, ******* ******* habe die Beziehung zu ihm sogar wieder aufnehmen wollen, daraus sei aber nichts geworden.

Nach ****-****s Geburt habe sich das Kind wenigstens drei bis vier Tage pro Woche bei den Großeltern mütterlicherseits aufgehalten. Die Mutter habe das Kind regelmäßig dort hingegeben. Er habe von Anfang an ein ungestörtes Verhältnis zu den Großeltern ******* gehabt, deshalb habe er seine Tochter dort regelmäßig sehen können. Er habe ****-**** wenigstens einmal pro Woche besucht, die Großeltern hätten nur etwa 20 km von ihm entfernt gewohnt. Dieser Umgang sei nicht geregelt gewesen, vielfach hätten die Kontakte sogar heimlich stattgefunden, weil die Kindesmutter ihren Eltern diese Kontakte verboten hatte. So habe die Oma ihn des Öfteren angerufen, er könne kommen, um mit ****-**** zusammen zu sein, wenn sie sich wieder dort aufhielt. Zeitweise sei der Kontakt aber dann eingeschlafen, weil die Großeltern Bammel hatten, zuviel Ärger mit ihrer Tochter zu bekommen. Auf die Frage, weshalb die Kindesmutter den Umgang denn verwehrte, ob sie Geldforderungen stellte o. ä., meinte der Vater, Geldforderungen hätte sie nie gestellt, "sie wollte nur ihr Spielchen spielen". Der Vater meinte damit, dass die Mutter das Kind für sich und ihn draußen vorhalten wollte.

In der Folgezeit habe er sich an das dortige Jugendamt in ************** gewandt, es sei dann beim Gericht ein Vergleich geschlossen worden, die Umgangsregelung sei dann auch ein halbes Jahr lang gut gelaufen, die Mutter habe im Laufe der Zeit aber alle möglichen unangenehmen Bedingungen gestellt, sodass der Umgang nicht mehr funktionierte. Es sei nämlich in dem Vergleich vorgeschlagen worden, dass die Treffen mit ****-**** abwechselnd bei ihm und in der Wohnung der Mutter stattfanden. Die Mutter hätte sich nach kurzer Zeit geweigert, ihn mit dem Kind zu besuchen, er sei dann überwiegend in die Wohnung der Mutter gefahren. Dort hätte sie ihm aber nie erlaubt, alleine mit dem Kind zu sein, aus den vereinbarten zwei Stunden sei oft eine Stunde gemacht worden, indem die Mutter ihn einfach in der Wohnung sitzen ließ und mit der Kleinen in die Nachbarschaft ging. Außerdem wären die Verhältnisse in der Wohnung der Mutter so unsauber und ungeordnet gewesen, dass es nicht gerade angenehm war, sich dort aufzuhalten. Daraufhin habe er im Sommer 2000 erstmals beim Familiengericht in ********* auf Umgang geklagt. Ihm sei dann auch Umgang eingeräumt worden, zeitweise sei der Umgang auch vom Jugendamt betreut worden. Das habe jedoch auch nicht geklappt, weil die Mutter mehrmals die Termine beim Caritasverband absagte. Sie habe erklärt, sie könne mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht pünktlich zum Treffpunkt gelangen. Er habe der Mutter daraufhin einen genauen Plan gemacht, auf welche Weise sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln pünktlich zum Termin erscheinen könne, das habe jedoch auch nicht geholfen, die Mutter habe die Termine einfach nicht eingehalten, sodass der zuständige Mitarbeiter des Caritasverbandes schließlich meinte, das Ganze hätte keinen Zweck. Vom Familiengericht sei dann ferner vorgeschlagen worden, dass die Kontakte bei den Großeltern mütterlicherseits angebahnt werden sollten. Das habe auch ein paar Mal geklappt, interessanterweise nachdem der Mutter vom Amtsgericht ********* ein Zwangsgeld angedroht worden war. Nach einiger Zeit habe die Mutter sich dann wieder nicht an die Verabredungen gehalten. In seiner Verzweiflung habe er auch einmal das Sorgerecht für ****-**** beantragt, das Jugendamt hätte ihn anfangs in dieser Absicht sogar unterstützt, weil es die Verhältnisse bei der Mutter ebenfalls als ungünstig ansah. Als es dann aber zur Gerichtsverhandlung kam, habe "das Jugendamt den Schwanz eingezogen und gesagt, so schlimm sei es bei der Mutter doch nicht". Die Sache sei dann noch zum OLG gegangen, dort sei er aber gar nicht angehört worden, es sei ein abschlägiger Bescheid ohne mündliche Verhandlung erfolgt. Das Ganze hätte sich Ende 2001/Anfang 2002 abgespielt. In der Zeit sei die Kindesmutter hier nach Niedersachsen gezogen. Daraufhin sei zunächst eine längere Umgangspause eingetreten, das eine oder andere Mal habe er seine Tochter allerdings bei den Großeltern erlebt. Und zwischendurch habe er z. B. Ende 2001 die Tochter mal für eine ganze Woche bei sich in seiner Wohnung im Hause seiner Eltern in ********* gehabt.

Als die Mutter dann ab 2002 in ****** wohnte, wäre immer noch das Amtsgericht in ********* zuständig gewesen, er hätte aber ein halbes Jahr lang vom dortigen Gericht nichts gehört. Daraufhin habe er sich an das *********er Familiengericht gewandt. Dieses Gericht sei das erste, das aktiv wurde, der Familienrichter habe zügig entschieden, er habe den Eindruck, dass dieser erstmals das eigentliche Problem der ganzen Umgangsschwierigkeiten erkannt habe. "Ich habe in all den Jahren alles versucht, meinerseits habe ich nie geruht. Umgang zustande zu kriegen."

Auf Befragen erklärte der Vater, dass die Kindesmutter vor 2002 nicht ständig umgezogen ist. Er wisse allerdings von ihr, dass sie vor ****-****s Geburt mehrere Jahre lang nicht in ihrem Elternhaus lebte. Wie weit das alles stimme, wisse er nicht, er kenne nur die Version der Kindesmutter. Diese habe darüber geklagt, dass sie früher in ihrer Familie schlecht behandelt wurde, deshalb sei sie mit 12 Jahren aus dem Elternhaus heraus gekommen. "Sie hat mir eine wahre Horrorgeschichte erzählt, ob das alles stimmt, da habe ich mittlerweile meine Zweifel." Die Kindesmutter habe ihm erzählt, dass sie zeitweise auf den Strich gegangen sei, das stimme wohl auch, weil das auch mal in einer Gerichtsakte erwähnt worden sei; sie habe auch von Drogenkonsum gesprochen. "Ich habe mit meinem Helfersyndrom damals sogar versucht, die Kindesmutter aus ihrem Milieu herauszuholen, das war mein größter Fehler." Er habe mit den Eltern der Kindesmutter nicht im Einzelnen über *******s Vergangenheit gesprochen, diese hätten nur mal gemeint, sie hätten sich damals mit ihrer Tochter nicht mehr zu helfen gewusst.

Er selbst, so Herr *******, wäre nie verheiratet gewesen, er habe auch außer ****-**** keine Kinder.

Im Juni 2002 hätten die Großeltern ******* ihn angerufen, sie holten ****-**** drei Wochen lang von der Kindesmutter aus ****** zu sich nach Königsleisern. Die Kindesmutter hätte ihnen zwar angeordnet, das Kind nicht mit dem Vater in Kontakt treten zu lassen, sie wollten ihm das aber mitteilen und ein Treffen arrangieren, falls er seine Tochter sehen wolle. In der Zeit vorher hätte er seine Tochter fast ein halbes Jahr lang nicht gesehen, er hätte nur zwei Telefonate mit ****-**** über den damaligen Lebensgefährten der Mutter führen können. Er wäre sehr gespannt gewesen, ****-**** wiederzusehen, er hätte mit den Großeltern abgesprochen, dass diese gemeinsam mit dem Kind zu ihm und zu seinen Eltern zum Grillen in den Garten kommen sollten. Das hätte sich dann auch so abgespielt, "als ****-**** mich sah, kam sie spontan auf mich zugelaufen". Gerührt meinte der Vater, "das war sehr schön für mich". Das Kind hätte also keinerlei Vorbehalte gegen ihn gehabt, er sei verwundert darüber gewesen, weil sie sich so lange nicht gesehen hatten. ****-**** habe sich an dem Tag sehr wohl gefühlt, dort wären auch Cousins und Cousinen seinerseits gewesen, sodass die Kinder schön spielen konnten. Als die Kindesmutter dann aber erfuhr, dass er das Kind gesehen hatte, wäre sie außer sich gewesen und hätte heftigen Streit mit ihren Eltern gehabt. Sie hätte von ihren Eltern verlangt gehabt, das Kind sofort nach ****** zurückzubringen, was diese aber nicht getan hatten. Die Kindesmutter habe daraufhin das Kind ganz schnell zu sich nach Hause zurückgeholt.

****-**** habe er dann im Oktober 2002 im Gerichtsflur wiedergesehen. Sie habe neben der Mutter gesessen, die Mutter habe das Kind sichtlich von ihm ablenken wollen. ****-**** habe nur immer scheu geguckt und sei nicht auf ihn zugekommen. In dieser und der nächsten Verhandlung beim Familiengericht ********* sei dann eine Umgangsregelung beschlossen worden. Er habe das Kind von 14.00 bis 18.00 Uhr zu sich nehmen dürfen. Der erste Kontakt im Januar 2003 sei wortlos abgelaufen, die Mutter habe nichts gesagt, und er habe auch kein Wort gesagt, als er an der Tür erschien. ****-**** sei ganz scheu zu ihm eingestiegen. Im Auto wäre sie zunächst still gewesen, dann aber langsam lockerer geworden. Auf diese Weise hätten etwa vier Kontakte im Januar stattgefunden. Das eine oder andere Mal sei auch Thomas dabei gewesen, ein Vater aus der Organisation "Väteraufbruch für Kinder". Er habe diese Organisation über das Internet kennen gelernt, Thomas sei für ihn Ansprechpartner des Vereins gewesen. Die Kontakte mit ****-**** wären problemlos abgelaufen, sie hätte sich gerne bei ihm aufgehalten. Sie hätten vieles gemeinsam unternommen, wären auf den Reiterhof gefahren, ins naturkundliche Museum nach ********* gegangen usw. Er habe verschiedentlich den Eindruck gehabt, dass ****-**** gegen Ende der Besuchszeit das Ende hinauszögern wollte, denn sie habe dann noch alles mögliche machen wollen. Interessant sei gewesen, dass das Kind beim Abholen, wenn die Mutter dabei stand, fast jedes Mal sagte "ich will nicht mit". Wenn ****-**** dann doch eingestiegen war, wäre nach 100 m alles klar gewesen. Für ihn stehe deshalb fest, dass das Kind vorher von der Mutter entsprechend beeinflusst wurde. Auf Befragen erklärte der Vater, es stimme, dass er das Kind einmal "mit sanfter Gewalt mitgenommen und ins Auto gesetzt habe. Mir war auch nicht wohl dabei, es war aber wohl noch vertretbar." Er hätte das gemacht, um der Mutter keine Möglichkeit zu der Behauptung zu geben, die Umgangsregelung sei nicht durchführbar. Bei einer solchen Gelegenheit habe er dann auch Frau ********* kennen gelernt, die Vermieterin der Kindesmutter. Frau ********* habe mal miterlebt, als ****-**** nicht mit ihm losfahren wollte. Sie habe daraufhin gefragt, ob sie, Frau *********, denn mitfahren solle, was ****-**** sofort bejahte. Frau ********* sei dann vom Familienrichter in einer Verhandlung gehört worden. Diese habe dem Richter zunächst berichtet, welche Schwierigkeiten ****-**** bei der Kontaktaufnahme machte. Er selber, so der Kindesvater, nehme das Frau ********* nicht übel, denn sie habe ja nur das schildern können, was sie bei der Übergabe erlebte. Es sei dann in der Gerichtsverhandlung plötzlich der Gedanke aufgetaucht, ob Frau ********* nicht anfangs bei den Umgangszeiten dabei sein könne. Er und Frau ********* wären sofort damit einverstanden gewesen, die Kindesmutter habe aber zunächst alle möglichen Gegenargumente vorgebracht, bis sie dann schließlich nicht anders konnte, als dem zuzustimmen. Beim nächsten Mal sei Frau ********* dann mitgefahren, sie wären vier Stunden lang gemeinsam unterwegs gewesen, es sei alles problemlos verlaufen. Frau ********* wäre mit dem Kind aus dem Haus gekommen, und beide seien sofort zu ihm ins Auto gestiegen. Sie hätten einen schönen Tag verbracht, sie wären zum Ponyreiten gewesen usw. Bei dieser Gelegenheit habe Frau ********* das Problem wohl mal aus einer anderen Sicht als aus der der Mutter gesehen. Sie sei dann bei Gericht erneut gehört worden und habe erzählt, wie gut alles ablief. Und bei der Gelegenheit habe Frau ********* erzählt, als sie erstmals mit ihm, dem Kindesvater, unterwegs war, habe die Kindesmutter bei ihrem Mann das Mietverhältnis gekündigt. Ob die Kindesmutter nun dort wegziehen wolle, das wisse er nicht.

Interessanterweise habe er ****-**** nun über Ostern drei Tage von der Mutter bekommen, außerdem einmal vom 2. zum 3. Mai 2003. Über Ostern wären seine Angehörigen aus ********* zu ihm nach Ratteln gekommen, sie alle hätten gemeinsam in seiner kleinen Wohnung übernachtet, ****-**** sei dabei gewesen, sie seien alle glücklich gewesen. Und vom 2. auf den 3. Mai habe er seine Tochter ebenfalls über Nacht mitbekommen, er hätte das Wochenende mit der Tochter bei ihm in ******* verbracht. Weshalb die Mutter auf einmal so entgegenkommend sei, wisse er nicht. Sie und ihr Lebensgefährte hätten ihm die langen Umgangszeiten angeboten mit der Auflage, er müsse das Kind aber dann an der Wohnung des Lebensgefährten in ***** abholen. Das sei für ihn natürlich kein Problem gewesen. "Seitdem der Lebensgefährte seine Finger im Spiel hat, klappt es."

Der Vater möchte seine Tochter in Zukunft regelmäßig an jedem zweiten Wochenende freitags bis samstags bei sich haben, so wie üblicherweise Umgang ablaufe. Er wisse, dass ****-**** sich bei ihm wohlfühle, im Gegenteil, das Kind sei sogar zögerlich, wenn es zur Mutter zurück solle. Er wolle außerdem hälftige Schulferien bzw. wenigstens gelegentlich das Kind mal über eine Woche lang bei sich haben, er werde diese Zeit dann bei seiner Familie in ********* verbringen. Für ihn sei es selbstverständlich, dass ****-**** dann auch Kontakte zu den Großeltern mütterlicherseits habe. Er habe es in der Vergangenheit schon so gehalten, dass er die Kleine regelmäßig mit allen Großeltern telefonieren ließ, wenn er sie bei sich hatte. Der Vater wurde auf die Bedenken der Mutter angesprochen, dass er an Besuchswochenenden mit ****-**** zwischen ********* und ********* hin- und herfahren wolle. Er sehe ein, dass solche regelmäßigen Fahrten zu Lasten des Kindes, aber auch zu Lasten seines Geldbeutels gingen. Ihm ginge es nur darum, z. B. längere Wochenenden oder Ferienaufenthalte in ********* zu verbringen.

Auf Vorhalt erklärte der Vater, dass er sehr wohl ein Fernsehgerät habe, dass ****-**** sich bei ihm noch nie darüber beschwerte, dass sie Sandmännchen nicht gucken durfte, das Thema sei von seiner Tochter gar nicht angesprochen worden. ****-**** habe auch noch nie nachts ins Bett gemacht, wenn sie bei ihm übernachtete. ****-**** habe auch noch nie erzählt, dass sie bei der Mutter einnässe. Es sei unsinnig, wenn ihm vorgeworfen werde, er fahre im Winter mit offenem Schiebedach durch die Gegend, sodass ****-**** sich erkälte. Das seien hirnrissige Argumente der Mutter. Genauso sei es unsinnig, ihm vorzuwerfen, er lasse das Kind während der Autofahrten Filme anschauen. Er habe einen Laptop, und wenn er, um pünktlich zu sein, vor dem Rückgabetermin mit dem Kind im Auto warte, dann spiele er dem Kind DVD-Filme vor.

Ihm gehe es darum, so betonte der Vater, für sein Kind jederzeit zur Verfügung zu stehen, er wolle sich um sein Kind kümmern, er fühle Verantwortung, die wolle er im Rahmen der Umgangsregelung wahrnehmen. Er habe nämlich Sorge, dass ****-**** bei der Mutter auf Dauer nicht gut aufgehoben ist, er habe Angst, dass seine Tochter durch die Mutter zu einer ähnlichen Karriere gelangt wie die Mutter selbst. Er werde immer für sein Kind kämpfen und sich von der Mutter nie abschütteln lassen.

C. Erörterung der Befunde

Der Vater hat offensichtlich seit ****-****s Geburt, wenn auch nicht regelmäßig, so doch immer wieder, Kontakt mit der Tochter gehabt. Oft ist der Kontakt über die Großmutter mütterlicherseits vermittelt worden, erklärte der Vater und bestätigte die Kindesmutter. Das Interesse des Vaters an Kontakten mit ****-**** kann man auch an den Gerichtsverfahren ablesen, die er immer wieder in Gang setzte. vgl. auch Bl. 5 d. A. Man kann also nicht davon sprechen, dass der Vater dem Kind fremd ist, wie die Mutter mal vortragen ließ. Beachtenswert ist ferner, dass der Umgang gerade in den letzten Wochen problemlos vonstatten zu gehen scheint, die Mutter überließ das Kind dem Vater sogar zweimal übers Wochenende mit Übernachtung.

Wenn man den Vater und ****-**** kennen gelernt hat, ist eigentlich schwer einzusehen, weshalb solche Treffen nicht funktionieren sollen.

Der Vater ist nicht nur am Zusammensein mit der Tochter interessiert, wie seine Bemühungen aus den letzten Jahren bewiesen haben, sondern auch bereit und in der Lage, sich während der Umgangszeiten um ****-**** zu kümmern und die Umgangszeiten kindgerecht zu gestalten. So machte er z. B. in den letzten Monaten zum Alter des Kindes passende Ausflüge auf einen Reiterhof oder in ein naturkundliches Museum, er bemühte sich auch, Wartezeiten im Auto durch DVD-Filme aus seinem Laptop zu verkürzen, er lud über ein langes Wochenende seine Verwandten dazu u. ä. Man kann zudem überzeugt sein, dass der Vater sich weiterhin darum bemühen wird, den Umgang abwechslungsreich zu gestalten, er würde sich auch anregen oder raten lassen, ggf. Veränderungen im Ablauf vorzunehmen, auch wenn ****-**** das wünschte.

Seitens des Kindes bestehen ebenfalls keine Hinderungsgründe an der Ausübung des Umgangs.

****-**** ist insgesamt altersgemäß entwickelt, sie geht insbesondere ohne Scheu auf andere Menschen zu, besondere Hemmungen oder kontaktbezogene Ängste hat sie nicht. Da ****-**** sich am 02.05.2003 in der fremden Umgebung beim Sachverständigen so frei und so schnell vertraut gab, ist sogar wahrscheinlich, dass sie es gewohnt ist, ständig mit vielen unterschiedlichen Personen zu tun zu haben, denn ihr Verhalten war fast schon etwas distanzlos. Der Sachverständige lernte ****-**** aber auch als ein Kind kennen, das sich gern zu Aufgaben und Beschäftigungen anregen lässt. Auch das sind günstige Voraussetzungen für den Ablauf von Umgangszeiten. Der Sachverständige konnte zudem beobachten, wie ungezwungen ****-**** und der Vater miteinander interagierten. Der Vater ist für das Kind ja auch eine bevorzugte Bezugsperson, wie das Verfahren, Vorzugswahlen zeigte.

Wenn ****-**** sich trotz all dieser Befunde Anfang dieses Jahres, wie die Mutter, Frau ********* und der Vater übereinstimmend berichteten, verschiedentlich dagegen wehrte, vom Vater zum Umgang abgeholt zu werden, dann kann das nur auf ungenügende und unpassende Vorbereitung der bevorstehenden Ankunft des Vaters oder gar auf negative Beeinflussung des Kindes gegen den Vater selbst zurückzuführen sein, denn der Vater war dem Kind aus früheren Begegnungen bekannt. Selbstverständlich können beim erstmaligen Aufeinandertreffen von beiden Eltern und dem Kind nach längerer Pause auch Unsicherheiten und Verkrampfungen eine Rolle gespielt haben, kooperationsbereite Eltern fangen diese aber auf und erleichtern dem Kind den "Absprung". Solche Irritationen legen sich erfahrungsgemäß aber, wenn Kontakte öfter und regelmäßig stattgefunden haben. Beweiskräftig ist in diesem Falle, dass Besuchstage mit dem Vater in Gegenwart der Hausbewohnerin ********* nach deren Angaben ohne Ängste oder Widerwillen beim Kind verliefen. In Kenntnis dieser Befundlage sind wohl auch die Angaben ****-****s in der richterlichen Anhörung am 13.03.2003 zu werten.

Wenn man die Mutter und ihre Argumentationen zur anstehenden Frage kennen gelernt hat, drängt sich der Eindruck auf dass sie sich kaum für ein Zustandekommen der Vater-Kind-Kontakte einsetzte oder allenfalls dann, wenn es ihr gerade in den Kram passte, wie z. B. in den zurückliegenden beiden Wochen. Auch die von der Mutter vorgetragenen Gründe gegen Umgang konnten nicht überzeugen und widersprachen z. T. sogar ihrem eigenen Handeln.

So kann man sich schlecht vorstellen, dass der Vater im Gegensatz zur Mutter zu wenig auf die Sauberkeit des Kindes achtet. Die Mutter beklagte zudem, dass ****-**** nach den letzten Besuchen "völlig aufgewühlt" oder "fix und fertig" nach Hause zurückkam. Zunächst ist zu bedenken, dass Kinder oft nach abwechslungsreichen oder spannenden Ausflügen o. ä. aufgewühlt sind und dann rasch auch gereizt oder "frech" reagieren; da geht es Kindern ähnlich wie Erwachsenen. Man kann sich aber auch die Frage stellen, ob ****-**** nach den Treffen mit dem Vater in einer solchen Verfassung war, weil ihr der Besuch nicht bekommen ist oder weil sie traurig war, dass der angenehme Tag zu Ende war und sie wieder nach Hause zur Mutter zurück musste. Das lässt sich nur schwer entscheiden.

Das gerne in solchen Fällen angeführte Bettnässen in der Nacht nach dem Umgangstag darf man bei genauer Betrachtung ebenfalls nicht so ohne weiteres dem Umgang und damit indirekt dem Vater anlasten; da spielen meist etliche Faktoren eine Rolle. Der Vater bestritt übrigens, dass ****-**** während ihrer Aufenthalte bei ihm ins Bett machte, ****-**** habe ihm auch nichts von Einnässen zu Hause bei der Mutter erzählt.

Und trotz dieser Bedenken gab die Mutter die Tochter dem Vater kürzlich aus freien Stücken für mehrere Tage mit. Die vorgetragenen Bedenken und das Tun der Mutter lassen sich nur schwer miteinander in Einklang bringen.

Gründe oder Bedingungen, die gegen Umgang zwischen Vater und Kind sprechen, sind nicht auszumachen, Umgang ist in diesem Falle sogar ausdrücklich als förderlich für das Kindeswohl einzustufen. Herr ******* war bisher nicht nur hartnäckig darauf bedacht, sein Recht auf Umgang durchzusetzen, vieles spricht sogar dafür, dass er am Wohlergehen seiner Tochter interessiert ist und in Zukunft zu deren positiver Entwicklung beitragen will. Durch regelmäßigen Kontakt kann der Vater dabei mitwirken.

Falls die Mutter ihre Ankündigung wahr macht und in ihre Heimat nach ************** zurückkehrt, dann sind 14-tägige Besuchskontakte von ****** aus wohl kaum realisierbar. Der Vater sollte dann einmal im Monat oder alle drei Wochen, das hängt von seinen finanziellen Möglichkeiten ab, mit ****-**** ein Wochenende in der Pfalz im Hause der Großeltern verbringen.

Falls die Mutter mit dem Kind im hiesigen Raum wohnen bleibt, sollten Vater und Kind pro Monat ein Wochenende in Ratteln und außerdem eine weitere Besuchszeit von 3-4 Stunden ohne Übernachtung verbringen.

Darüber hinaus sollte ****-**** dreimal im Jahr einwöchige Ferien beim Vater verleben.

Regelmäßige stundenlange Autofahrten an den Wochenenden von hier in die Pfalz und zurück sind dem Kind nicht zumutbar, insofern sind die Bedenken der Mutter zu berücksichtigen.

D. Beantwortung der Fragestellung

Die Ausübung des Umgangs zwischen dem Vater und ****-**** entspricht dem Kindeswohl.

Der Umfang des Umgangs sollte sich im Rahmen des obigen Vorschlages bewegen.

Prof. ***********


© mit-den-augen-eines-vaters.de, letztes Update 15.04.2010, 11:07:40