Leserbriefe und Stellungnahmen der Justiz


04.07.2006

HOCHACHTUNG

"In Deutschland trauriger Alltag"

Na, das ist ja wieder einmal typisch Mann: schwängert eine Frau, kümmert sich nicht um die Folgen, also das Kind, drückt sich vor Unterhalts- Zahlungen und beansprucht nun dreist ein Recht auf Umgang mit dem Kind der Frau!

Genauso habe ich auf ähnliche Fälle, wie den in der RHEINPFALZ geschilderten, früher auch reagiert - bis es mich dann selbst traf: obwohl wir, meine Ex-Frau und ich, während der Ehe einen Rollentausch vollzogen haben und ich auch während der Trennungszeit fast ausschließlich unsere beiden Söhne alleine versorgte, wurde mir auf Antrag meiner Ex-Frau das Sorgerecht aberkannt und unsere Kinder mussten von einem auf den anderen Tag in den Haushalt ihrer Mutter wechseln. Ich wurde - nicht nur subjektiv rechtswidrig - vom allein erziehenden Vater zum Besuchsvater degradiert. Aber dennoch hatte ich, wie Jürgen Fischer auch, nicht das Vertrauen in die deutsche Justiz verloren. Ich hielt das Erlebte für eine Ausnahme und suchte Rat und Hilfe im Väteraufbruch, einem bundesweiten Verein, der sich unter anderem zum Ziel gesetzt hat, Kindern im Trennungs- und Scheidungsfall beide Eltern zu erhalten. Dort musste ich aber feststellen, dass ich der Einäugige unter den Blinden war. Denn im Gegensatz zu den vielen Tausend Kindern der anderen Väter durften meine Kinder - dank der Gnade meiner Ex-Frau - mich wenigstens "besuchen".

Als ich mich mit einigen Fallen der anderen Väter auseinander setzte, wurde mir klar, dass die in meinem Fall begangenen Rechtsbrüche (Verweigerung rechtlichen Gehörs, Missachtung des Rechts auf ein faires Verfahren, Missachtung auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Missachtung des Rechts auf Verbot der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts, etc.) nicht eine Ausnahme waren, sondern deutlich häufiger vorkommen - vielleicht sogar die Regel sind.

Unmöglich in Deutschland? Nein, leider trauriger Alltag, wie auch die vielen Verurteilungen Deutschlands, insbesondere im Familienrecht, durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beweisen. Von daher habe ich eine Hochachtung vor Personen wie Jürgen Fischer, die dem Unrecht die Stirn bieten, aber auch vor Medien, wie der RHEINPFALZ, die solche Themen aufgreifen...

Jürgen Griese, Villingen-Schwenningen


06.07.2006

FALL FISCHER

Väter mundtot machen mit Hilfe derJustiz

Wären alle Väter so couragiert, dann gäbe es in Deutschland keine Umgangsproblematik. Zudem ist es sehr schwer gegen die Deutsche pro Mutter Justiz anzugehen. Die meisten Väter müssen hart arbeiten, um die Unterhaltzahlungen aufbringen zu können. Da bleibt dann leider keine Zeit für die Erstreitung eines Rechtes, was einem sowieso zusteht. Und genau das hat System, damit wir Väter mundtot gemacht werden, und die Mütter machen können, was sie wollen. Und alles mit Hilfe der Deutschen Justiz und ihren Amtsinhabern.

Mark Klümper, Kirkel


06.07.2006

"Beleidigungen fehl am Platze"

ZWEIBRÜCKEN/HÖHEINÖD: Entscheidungen auf Grundlage der Gesetze

In vielen Teilen unrichtig sei die Darstellung von Jürgen Fischer im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht mit seiner Tochter und deren Unterhaltsansprüchen, so der stellvertretende Pressereferent des Pfälzischen Oberlandesgerichtes Zweibrücken, Richter Harald Jenet, zur Berichterstattung in der RHEINPFALZ vom I. Juli.

"Es soll nicht in Frage gestellt werden, dass es das gute Recht des von einer gerichtlichen Auseinandersetzung Betroffenen ist, seine mit der Justiz gemachten Erfahrungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Denn die Gerichte sind Teil unserer gesellschaftlichen Ordnung, müssen sich öffentlicher Kritik stellen und dabei hinnehmen, dass oftmals nur eine subjektive Sicht der Dinge wiedergegeben wird, Tatsachen verkürzt oder unzutreffend dargestellt werden und dies aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der Beteiligten seitens der Justiz nicht klargestellt werden darf."

Die Justizverwaltung müsse aber öffentlicher Kritik immer dann entgegentreten, wenn der Eindruck erweckt werde, die Gerichte betrieben ihre Verfahren nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und verkürzten so systematisch das Recht des Einzelnen. "Die öffentlich erhobenen Vorwürfe von Jürgen Fischer, der laut Berichterstattung Richter beleidigt hat und dafür rechtskräftig verurteilt worden ist, können deshalb nicht widerspruchslos hingenommen werden."

Richterinnen und Richter in Deutschland würden auf der Grundlage der Gesetze in einem rechtsstaatlichen Verfahren entscheiden. Wer dies für seinen Fall in Zweifel ziehe, für den halte der Rechtsstaat ein Instrumentarium der Rechts- und Fehlerkontrolle bis hin zu den Verfassungsgerichten bereit. Jenet: „Auch dies ist ein Beweis für Rechtsstaatlichkeit in Deutschland, für dessen Repräsentanten Beleidigungen und Verleumdungen ganz und gar fehl am Platze sind." (red)

Anmerkung von Jürgen Fischer:

Wenn man alle rechtsstaatlichen Grundsätze beachtet hätte, wären seitens der Staatsanwaltschaft längst einige offene Fragen geklärt worden.

  • Wie es z.B. sein kann, dass ein Jugendamtsmitarbeiter anregt einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts zu stellen, um diesen dann selbst, im Rahmen seiner Stellungnahme, auszuhebeln.
  • Oder wie es sein kann, dass ein Amtsrichter, um einem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof zu entgehen, anregt einen erneuten Antrag bei ihm zu stellen, diesen dann monatelang liegen lässt, um sich nach Ablauf der Beschwerdefrist als nicht zuständig zu erklären.

Über diese und weitere Ungereimtheiten hatte ich Sie bereits 2003 informiert. Aber leider sind diese und einige andere Fragen offen geblieben, meine verehrten Damen und Herren der Staatsanwaltschaft.


08.07.2006

STREIT UM GERICHTSURTEIL

"Hohes Maß an Zivilcourage"

Als Jürgen Fischer vor dem Amtsgericht Pirmasens letzten Jahres wegen Beleidigung verurteilt worden ist, war ich als Zuschauer anwesend. Dabei entstand bei mir der Eindruck, dass weder der Staatsanwalt noch der Richter sich jemals mit den Jugendamts- / Gerichtsvorgängen auseinandergesetzt haben, die zu Jürgen Fischers Meinung geführt haben und dieser in seinem Schreiben auch kundtat.

Mit Jürgen Fischer ist die Justiz aber auf einen kleinen „Mahatma Gandhi" gestoßen, der sich gegen Unrecht wehrt und trotz persönlicher Nachteile nicht nehmen lässt, seine, gegenüber der "mächtigen" Obrigkeit, unbequeme Meinung mit klaren und deutlichen Formulierungen zu äußern. Ich habe Jürgen Fischer als einen aufrichtigen Menschen mit einem hohen Maße an Zivilcourage kennen gelernt, der über Jahre hinweg vor Gerichten für einen geregelten Umgang mit seiner Tochter gekämpft hat. Dabei hat er sich stets an die richterlichen Weisungen gehalten, nichts zuschulden kommen lassen und trotzdem war er der Dumme, denn er durfte immer die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Während die Kosten der Gegenseite über Prozesskostenhilfe stets aus der Staatskasse finanziert wurden. Jürgen Fischer hat die 13 Gerichtsverfahren nicht verursacht (nicht zu verantworten) und trotzdem hat er für die Gerichtsverfahren bezahlt. Auch dieses ist meiner Meinung nach Unrecht. Wo bleibt hier das Verursacherprinzip???

Wir alle, und ganz besonders die Menschen, die keinen Kontakt zu ihrem Vater haben, sollten uns Gedanken machen, was in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten passiert ist. Nicht ohne Grund gibt es viele Väter, die nach Trennung / Scheidung oft so verzweifeln, dass sie sich ihr Leben nehmen.

Georg Dauer, Saarbrücken


14.07.2006

Hungerstreik

"Gehören an den Pranger gestellt"

Bravo für solch einen Artikel. Was hier in unserem angeblichen Rechtsstaat gang und gäbe ist, haben Sie deutlich dargestellt. Das, was Jürgen Fischer widerfahren ist und weiterhin widerfährt, das ist deutscher Justizalltag im Familienrecht.

Jürgen Fischer hat sich bei eigentlich zuständigen Stellen über seinen Fall beschwert. Hierbei hat er Äußerungen verwendet, die - leider - genau die Situation beschrieben haben und deshalb nichts als Fakten waren. Allerdings hat er damit unseren ach so feinen Juristen - die sich selber gerne als Heilige oder gar mehr sehen - auf die Füße getreten. Und so was lassen „die“ nicht zu. Anstatt ihrer staatlichen Dienstpflicht nachzukommen und die Täter zu enttarnen und zu bestrafen, haben sie sich erneut am Opfer vergangen.

„Wir haben persönlich nichts gegen Herrn Fischer, aber wir können gar nicht anders handeln.“ Natürlich „könnten“ sie anders handeln, nämlich, indem sie zum Beispiel gegen die beteiligten Richter wegen Rechtsbeugung, Misshandlung Schutzbefohlener (hierunter fällt auch psychischer Kindesmissbrauch) und Entziehung Minderjähriger ermitteln würden.

Aber leider kratzt in diesem unserem Justizsystem keine Krähe der anderen ein Auge aus. Deshalb muss ein über Deutschland geordnetes Gericht - der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - feststellen, dass Deutschland im Familienrecht regelmäßig und ständig gegen die (europäische) Menschenrechtskonvention verstößt, das heißt, dass Menschenrechte missachtet werden. Ein deutsches Gericht wird sich selber wohl kaum verurteilen.

Andere Staaten, in denen massiv Menschenrechte missachtet werden, werden „Schurkenstaaten“ genannt; auch führende deutsche Politiker greifen menschenrechtsverletzende Staaten regelmäßig verbal an und möchten „solche“ Staaten nicht in der EU haben. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Und weil diese „Krähen“ nun mal nicht gegen sich selber vorgehen, haben sie flugs die faktisch richtigen Feststellungen als „Beleidigung“ eingestuft und danach Jürgen Fischer - und andere in ähnlichen Fällen - „abgeurteilt“.

Bitte arbeiten Sie so weiter und nutzen Sie unsere (noch teilweise) freie Presse: recherchieren Sie die Hintergründe und klären Sie die Öffentlichkeit auf. Diese Menschenrechtsverletzer gehören zumindest geächtet und an den Pranger gestellt.

Peter Montag, Braunschweig


14.07.2006

"Mut bewiesen"

Ich kann zu Ihrem Bericht nur eines sagen: danke! Endlich schreibt auch die Presse über solche Dinge. Herrn Fischer wünsche ich Kraft und Gottes Beistand. Mut hat er bereits bewiesen.

Ernst May-Jung, Undenheim


14.07.2006

"Erinnert mich an Mahatma Ghandi"

Ihr aufschlussreicher Bericht und die Entschlossenheit von Herrn Fischer erinnern mich an das Prinzip des gewaltlosen, passiven Widerstandes von Mahatma Gandhi. Während der Widerstand des Inders der Willkür und Niedertracht der damals in Indien herrschenden Kolonialmacht galt, prangert Herr Fischer im aktuellen Fall wohl ähnliche Strukturen in der für ihn zuständigen Justiz an. Hierbei lässt sich entnehmen, dass er als engagierter Vater rechtzeitig den Erfahrungsaustausch beim „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ suchte. Dieser Kontakt konnte ihm jedenfalls viele zermarternde Selbstzweifel nehmen. Damit dürfte Herr Fischer einer der vielen tausend Betroffenen sein, die die unrühmliche Praxis vieler Richter in ihrer systematischen Ausgrenzung betroffener Väter durchschaut hat. Dass nun die Justizbehörden dafür plädieren, den Instanzenweg zu gehen, halte ich unter diesen Umständen für einen makaberen Scherz. Stellt sich nun die Frage, wie viele der heute zahlungsunfähigen Väter und verarmten Familien dem Gerechtigkeitssinn der zuständigen Richter vertrauten? Gerichtsverfahren als Schuldenfalle? Offensichtlich hat sich noch keiner gefragt, wie viele Armutsfälle, Suizidfälle und Familiendramen auf das Konto der deutschen Rechtsprechung gehen. Ebenso könnte die Frage, ob unsere Richter nur noch als verlängerter Arm der Kindesbesitzer und der Scheidungsindustrie dienen, sehr aufschlussreich sein. Jedenfalls hinterlässt das inszenierte Verleumdungsverfahren der Staatsanwaltschaft den Eindruck, dass das Kollegium den „Justizmurks“ in den vorangegangenen Verfahren vertuschen will. Statt aus den vorangegangenen Fehlern zu lernen, wird der Murks zum Justiz-Edel-Murks verteuert. Aus der anhaltenden Uneinsichtigkeit der Verantwortlichen finde ich daher den Vorschlag von Herrn Fischer sehr beachtenswert: „Sollte auch die erneute Beurteilung zu keinem anderen Ergebnis führen, beantrage ich vorsorglich eine amtsärztliche Untersuchung aller an der Entscheidungsfindung Beteiligten bezüglich ihres Geisteszustandes.“ Wie wäre es zu diesem Anlass mit einer Qualitätsoffensive in der deutschen Justiz? Sicherlich braucht man für Qualitätsstandards auch soziale Kompetenz, Mut und Durchsetzungsvermögen. Sollten den Verantwortlichen diese Eigenschaften fehlen, könnten sie bei Herrn Fischer anfragen oder sich unter „www.vafk.de“ erkundigen.

Egon Pohl, Völklingen


14.07.2006

"Väter dürfen nicht"

Endlich mal einer, der aufsteht und „nein“ sagt zu einer Justiz, die zwar auf dem Papier eine weiße Weste trägt, doch in der Praxis skrupellos die Kinder verheizt. Väterrechte werden hierzulande mit den Füßen getreten. Dass dies kein Einzelfall ist, beweist das Statistische Bundesamt: Im Jahre 2005 waren rund 168.000 Kinder von Scheidung bedroht. Fast jedes zweite verliert innerhalb von zwei Jahren jeglichen Kontakt zum Vater. Hinzu kommen noch einmal so viele von nicht verheirateten Eltern. Väter wollen nicht? Nein, sie dürfen nicht!

Michael Pfennig, Scheeßel


14.07.2006

"Miststände"

Jürgen Fischer geht mit seinem Weg den Weg aller geschiedener Väter, die in diesem Land auf das Bezahlen reduziert werden. Man kann ihm nur ein eisernes Durchhaltevermögen wünschen und eine große Aufmerksamkeit der Medien, um auf die „Miststände“ in Deutschland aufmerksam zu machen.

Sebastian Karkus, Konz


14.07.2006

"Hochachtung"

Tatsächlich gibt es in Deutschland noch mutige und aufrechte Menschen, die nicht in „Untertan-Manier“ alles hinnehmen, was ein „Halbgott in Schwarz“ entschieden hat. Wenn man genau hinsieht, hat Herr Fischer nie jemanden beleidigt, sondern nur eine Entscheidung eines Richters in Frage gestellt. Das durfte natürlich nicht ungestraft bleiben!

Wir brauchen mehr Menschen, die sich endlich - gewaltlos - gegen Ungerechtigkeit wehren. Meine Hochachtung gilt Herrn Fischer!

Christine Portz, Rascheid


14.07.2006

"Macht der Frauen"

Ich habe Ihren Artikel bezüglich des Hungerstreiks gelesen und auch den Link des Vaters. Es ist erschütternd, was in unserem Staat Frauen für Macht besitzen und auch gegen 13 Gerichtsbescheide sich und ihren egoistischen kinderverachtenden Hass ausleben können. Ich bitte Sie, mich und Ihre übrigen Leser weiterhin auf dem Laufenden zu halten.

Hans-Joachim Wyrwich, Berlin


22.07.2006

Ärger kein Grund für ehrverletzende Äußerungen

HÖHEINÖD/ZWEIBRÜCKEN: Landgerichtspräsidentin Wolf schildert Sicht der Justiz im Fall Fischer - „Politisches Problem“

Von unserer Mitarbeiterin Andrea Daum

„Die Justiz hat sich immer an die geltende Rechtslage gehalten“, sagt Irmgard Wolf, Präsidentin des Landgerichtes Zweibrücken, zum Fall des Höheinöders Jürgen Fischer, der derzeit eine Ersatzhaftstrafe von 15 Tagen im Gefängnis wegen Beleidigung eines Richters absitzt (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach).

Fischer hatte sich bewusst für die Gefängnisstrafe und gegen die verhängte Geldstrafe von 150 Euro entschieden, weil er damit auf die aus seiner Sicht ungerechten Gesetze für uneheliche Väter aufmerksam machen will. Und genau hier sieht Wolf das Problem, denn die Justiz, die Fischer mit seiner Aktion angreife, könne sich nur an bestehende Gesetze halten. Gesetze könne nur der Bundestag ändern. Wolf: „Es ist also ein politisches Problem.“

Dass Fischer in einem Schreiben an das Amtsgericht Pirmasens beleidigende Äußerungen gemacht hat, ist unstreitig. „Die Justiz hat natürlich einen Ermessensspielraum“, sagt Wolf, aber der sei bei Jürgen Fischer ausgereizt gewesen. Nicht zum ersten Mal sei er in Schreiben an Justizeinrichtungen beleidigend geworden. Aus dem Jahr 2001 stammen erste Schreiben mit beleidigendem Inhalt, die ihr vorliegen, gegen die nicht vorgegangen wurde.

Gerade Familienrichter seien einiges gewöhnt. Die Beleidigungen hätten sich aber fortgesetzt. „Bevor ich solche Strafanzeigen mache, fordere ich die Verfasser immer, meist mehrfach, zur Mäßigung auf“, erläutert Wolf ihr Vorgehen als Dienstvorgesetzte, als die sie eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter habe. Diese seien bemüht, ihre Arbeit im Rahmen der bestehenden Gesetze so gut wie möglich zu machen und dürften kein Freiwild für Beleidigungen sein. Fischer habe den beleidigenden Ton beibehalten und irgendwann sei der Ermessensspielraum ausgereizt gewesen, weshalb die Strafanzeige erfolgte. Zunächst war ein Strafbefehl ergangen, den er nicht akzeptiert habe.

Richter zu beleidigen und Unterhaltszahlungen zu verweigern, was Fischer mit dem Hinweis darauf, dass er so lange nicht zahle, bis er ein vernünftiges Umgangsrecht mit seinem Kind habe, getan habe und tue, seien nicht der richtige Weg, um im Sorgerechtsbeziehungsweise Umgangsrechtsstreit zum Ziel zu kommen. Wenn Fischer, wie getan, keinen Unterhalt zahle, dann zahle zunächst das zuständige Jugendamt den gesetzlich geregelten Unterhalt für das Kind, so Wolf, denn entscheidend sei in der Gesetzgebung, die das Familienrecht betrifft, dass immer alles vom Wohl des Kindes aus gesehen werde. Natürlich versuche dann das Jugendamt den Unterhalt vom Vater zurückzufordern, im Zweifelsfall führe das bis hin zu Zwangsvollstreckungen. Wenn Fischer diese Forderungen nicht begleiche, den vorgestreckten Unterhalt nicht zahle, „dann lässt er schlicht die Allgemeinheit für sein Kind bezahlen“.

Was den nach Empfinden von Fischer zu niedrigen Selbstbehalt von 600 Euro anbelange - der Teil seines Einkommens, der ihm bleiben darf -, sei auch das rechtlich korrekt. Das gehe auf eine Grundsatzentscheidung des OLG Zweibrücken zurück, das in der Westpfalz 600 Euro Selbstbehalt als geltenden Maßstab gesehen habe. In Ballungsräumen, in denen die Lebenshaltungskosten angesichts eines deutlich höheren Mietniveaus höher sind, gehe die Rechtsprechung möglicherweise von höheren Sätzen aus.

Das Familienrecht, vor allem wenn es um Sorgerechts- und Umgangsfragen gehe, sei mit das schwierigste Feld, räumt Wolf ein, denn gerade in diesen Bereich würden enorm viel Emotionen hineinspielen. Dazu komme, dass in diesem juristischen Bereich, anders als im Zivilrecht, wo der die Verfahrenskosten zu zahlen habe, der den Prozess verliert, im Familienrecht das Veranlasserprinzip bei der Kostenfrage gelte. Das heißt, wer Anträge stelle, müsse letzten Endes zahlen. Deshalb müsse Fischer beispielsweise auch 1500 Euro Kosten für die Arbeit einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes begleichen, die in einem von ihm veranlassten Verfahren vom Gericht beauftragt worden war, um - im Einverständnis mit Fischer - ein betreutes Umgangsrecht zwischen Fischer und seiner Tochter zu ermöglichen. Dieser empfinde das nun wohl so, dass er für zwei Stunden Umgang, den er dann mit seiner Tochter hatte, diese 1500 Euro zahlen müsse. Dem sei aber nicht so, sagt Wolf. Bis es überhaupt möglich gewesen sei, diese zwei Stunden zu erreichen, sei angesichts der damaligen Streitigkeiten zwischen Fischer und der Mutter seines Kindes von der Kinderschutzbund-Mitarbeiterin eine Menge Vorarbeit zu leisten gewesen. Für die gesamte Arbeit seien die Kosten entstanden. Die Arbeit sei vom Gericht, mit Einverständnis von Fischer, in Auftrag gegeben worden. Weil er Antragssteller sei, greife auch hier das Verursacherprinzip bei den Kosten.

Dass dies zu Frustration und Ärger führe, erlebten gerade Familienrichter immer wieder. „Aber all der Ärger ist kein Grund für ehrverletzende Äußerungen gegenüber Menschen, die sich an bestehende Gesetze halten“, so Wolf. Ändern könne diese Gesetze nur die Politik, nicht die Justiz.

- Hintergrund, Leserbriefe

Anmerkung von Jürgen Fischer:

Wenn sich die Justiz immer an die geltende Rechtslage gehalten hätte, wären keine 13 Gerichtsverfahren notwendig gewesen, nur um eine funktionierende Umgangsregelung herbeizuführen. Dass dies auch mit der bestehenden Rechtslage möglich ist, beweist seit vielen Jahren Richter Rudolph aus Cochem. Was, wenn nicht Unfähigkeit, war der Grund, wenn das gleiche Problem, bei gleicher Rechtslage, bei einem hiesigen Gericht offensichtlich nicht gelöst werden konnte? Wenn nun die alleinige Schuld der Politik zugeschoben wird, kann ich dies nur als weiteres Indiz eigener Unfähigkeit ansehen.

Eine Aufforderung zur „Mäßigung meiner Wortwahl“ habe ich nie erhalten. Vielmehr ist festzustellen, dass erst nachdem ich mich für die nun so umstrittene Wortwahl entschied, seitens der Justiz überhaupt etwas in Gange kam. Auf alle vorherigen freundlichen Schreiben erhielt ich nur nichts sagende Antworten in denen sich keiner für irgendwas zuständig fühlte.

Es ist richtig, dass ich ab Juni 2002, nach dem ich sechs Monate, trotz involvierten Jugendämtern und Gerichten, kein Lebenszeichen von meiner Tochter mehr erhalten hatte, meine Unterhaltszahlung eingestellt habe. Es ist auch richtig, dass in dem Fall, über das Jugendamt, zunächst die Allgemeinheit dafür aufkommt. Letztlich sind es aber die Organe dieser Allgemeinheit, im konkreten Fall Jugendämter und Gerichte, die jederzeit eine funktionierende Umgangsregelung hätten herbeiführen können. Ich war jederzeit bereicht, den zurückgehaltenen Unterhalt nachzuzahlen sobald die, zwar gerichtlich geregelten aber nie stattgefundenen, Umgangstermine nachgeholt worden wären. Darüber hatte ich die jeweils zuständigen Stellen stets informiert. Erst am Ende dieser Verfahrensodyssee sah ich keine andere Möglichkeit mehr, als zur Begleichung der Verfahrenskosten auf den einbehaltenen Unterhalt zurückzugreifen.

Zur Berechnung des Unterhalts gilt in den alten Bundesländern die Düsseldorfer Tabelle und in den neuen Bundesländern die Berliner Tabelle. Von einer separaten "Zweibrücker Tabelle" speziell für die Westpfalz lese ich in diesem Zeitungsartikel zum ersten Mal. Man möge mir doch bitte mitteilen seit wann diese existiert, in welcher Region sie gilt und wo man ihre Inhalte nachlesen kann. Zur Unterhaltsberechnung nach der Geburt meiner Tochter und auch später wurde in Kaiserslautern zumindest noch die Düsseldorfer Tabelle verwendet.

Auch von dem beschriebenen Veranlasserprinzip lese ich in diesem Artikel zum ersten Mal. Um so erstaunlicher ist dann, dass ich während dieser 13 Verfahren nur ein einziges Mal den Anwalt der Kindesmutter finanzieren sollte – was ich übrigens nicht getan habe – in allen anderen Verfahren wurden deren Kosten von der Staatskasse getragen.

Es ist richtig, dass ich einmal einem betreuten Umgang beim Kinderschutzbund zugestimmt habe. Ich tat dies um meine uneingeschränkte Kooperationsbereitschaft unter Beweis zu stellen. Von einer Kostenübernahme war jedoch nie die Rede. Im Gegenteil, als ich sie damals danach fragte, erklärte mir die Mitarbeiterin, dass sich der Kinderschutzbund aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Bußgelder und öffentlichen Zuschüssen finanziert. Dies deckt sich im Übrigen mit dessen eigenen Angaben unter www.kinderschutzbund.de.

So wie ich die Dinge sehe, sind hier einige Fragen offen geblieben verehrte Frau Wolf!


22.07.2006

"Realitätsferne Sicht eigener Unfehlbarkeit"

„Betroffene Hunde bellen“, so könnte man die Stellungnahme des Pfälzischen Oberlandesgerichts zum Fall Jürgen Fischer verstehen. Wobei damit all jene gemeint sein könnten, die auf Grund ihrer subjektiven Sicht Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit eines sie betreffenden Urteils hegen. Sicher trifft es zu, dass viele Betroffene zu einer objektiven Sichtweise nicht willens oder fähig sind, denn das setzt die Fähigkeit zur Supervision voraus, über die nicht jeder Mensch verfügt. Jedoch sind auch Richter nur Menschen. Der Anteil der Richter, die zur Supervision fähig sind, dürfte genauso groß wie bei den Nicht- Richtern sein. Es ist daher verständlich, dass unabhängig von der Rechtslage derjenige vor Gericht schon schlechtere Karten hat, der dem Richter unsympathisch ist. Diese Antipathie wird sich je nach Supervisionsfähigkeit des Richters auch mehr oder minder im Urteil wiederfinden, denn den Betroffenen entlastende Tatsachen wird ein solcher Richter weniger gewichten als belastende. Dies ist jedoch nicht eine typisch richterliche, sondern eine typisch menschliche Eigenschaft. So gesehen haben Gesetze faktisch nicht die ihnen angedachte Funktion, sondern dienen lediglich als Begründungsvorlage für subjektive richterliche Urteile. (...) Es gibt es ein anzustrebendes Optimum. Das kann man nur erreichen, wenn man Feedback über bereits gefällte Urteile erhält und über diese nachdenkt. Aber einerseits erhalten nur wenige Richter ein Feedback und andererseits besteht für sie keine Notwendigkeit oder gar Pflicht, darüber nachzudenken. Das wiederum kann einen Menschen in seinem Glauben stärken, alles richtig gemacht zu haben - im Extremfall führt dies zur realitätsfernen Sicht einer eigenen Unfehlbarkeit. Die Aussage „Richter in Deutschland würden auf Grundlage der Gesetze in einem rechtsstaatlichen Verfahren entscheiden“ kann nur bedingt zutreffen. Und die Aussage „Wer dies in seinem Fall in Zweifel ziehe, für den halte der Rechtsstaat ein Instrumentarium der Rechtsund Fehlerkontrolle bis hin zu den Verfassungsgerichten bereit“ wird zur Farce, wenn man bedenkt, wie viele Jahre man kämpfen muss, um überhaupt vors Verfassungsgericht zu gelangen. In Fällen, bei denen es um den Kontakt zu den eigenen Kinder geht, besteht die Gefahr, dass die Kinder bereits erwachsen sind, bevor man vor einem höheren Gericht - vielleicht - das verbuchte Menschenrecht erhält, mit ihnen eine normale Beziehung pflegen zu dürfen. (...)

Jürgen Griese, Villingen-Schwenningen


22.07.2006

"Dilemma der Justiz"

Die zweifelhafte Festnahme Jürgen Fischers zeigt deutlich das Dilemma der Justiz, die einerseits, mangels lange überfälliger Reformen, die unsäglichen Zustände im Familienrecht dogmatisch fortzusetzen hat und andererseits die Autorität der stattlichen Gewalt wahren muss. Jürgen Fischer ist kein Einzelfall. Wer sich auf den Internetseiten zum Beispiel des Vereins Väteraufbruch umschaut, merkt schnell, dass es sich hier um eine systematische Väterausgrenzung handelt, und zwar hunderttausendfach. Die Väter geraten oft nach einer Trennung etwa durch Kindesentzug und unsägliche Gerichtsverfahren ins Abseits. Landauf, landab sind beinah jedem solche Schicksale bekannt, aber nichts geschieht. Kinder werden per ehemaligem Trauschein in erste und zweite Klasse unterteilt. Uneheliche Väter und Kinder haben leider schlechtere Karten ein Umgangsrecht zu erhalten, aber auch geschiedenen Vätern geht’s nicht viel besser. (...) Ich habe allergrößten Respekt vor der konsequenten, selbstlosen Haltung von Jürgen Fischer, er gibt vielen Vätern ein kleines Stück ihrer Würde zurück, auch mir. Soviel gesunder Menschenverstand und Rückgrad stünde vielen an Familienprozessen beteiligten gut zu Gesicht. Kinder brauchen beide Eltern.

Karl Ahns, Aachen


22.07.2006

"Würde des Rechts"

Die Inhaftierung des Vaters Jürgen Fischer zeigt, dass die Würde des Rechts durch Strafmaßnahmen geschützt werden kann, wenn es um die Würde der Vertreter dieses Rechts geht. Wird hingegen die Würde des Rechts verletzt, weil ein Elternteil einen Gerichtsbeschluss über geregelte Umgangstermine des anderen Elternteils ignoriert, passiert nichts. Ist vielleicht die Würde der Rechtsvertreter würdiger als die Würde des Rechts, das sie vertreten?

Karin Jäckel, Oberkirch


22.07.2006

Gericht geht immer vom Wohl des Kindes aus

"ZWEIBRÜCKEN: Mutter kann Sorgerecht kaum entzogen werden - Sie bestimmt Wohnort - Bei Kosten zahlt Verursacher"

Familienrecht, sagt Irmgard Wolf, Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken, ist ein schwieriger Bereich, gerade auch bei unehelichen Kindern. Zumal die Gerichte immer in den Fällen eingeschaltet würden, in denen sich Eltern massiv streiten.

Grundsätzlich gehe das Gericht bei Entscheidungen immer vom Wohl des Kindes aus. Bei verheirateten Paaren gehe das Gesetz von einem gemeinsamen Sorgerecht aus, bei unverheirateten Paaren nicht. Hier hat Kraft Gesetzes die Mutter die elterliche Sorge, weil man davon ausgehe, dass in den überwiegenden Fällen die Frau, die das Kind zur Welt bringe, auch die Person ist, die sich um das Kind kümmert. Nach wie vor entspreche die gesellschaftliche Rollenverteilung dieser Annahme. Es bestehe noch die Möglichkeit in funktionierenden nichtehelichen Beziehungen, dass beide Eltern beim Jugendamt die gemeinsame elterliche Sorge erklären.

Einer Mutter das Sorgerecht zu entziehen, sei ein enormer Eingriff in Persönlichkeitsrechte und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Geregelt ist das in Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Entzogen werden kann das Sorgerecht, wenn „das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet wird.“ Das Familiengericht muss handeln, wenn die Eltern die Gefahr nicht abwenden können oder wollen. Selbst wenn, so Wolf, eine Mutter zum Beispiel Alkoholikerin ist, werde das Sorgerecht nicht sofort entzogen, sondern es würden zunächst alle Maßnahmen versucht, um der Mutter zu helfen. Möglich sind ärztliche Hilfe und eine regelmäßige Betreuung, die ihr zur Seite gestellt wird, um das Kindeswohl sicherzustellen. Erst wenn all das nicht funktioniere, komme es zum Sorgerechtsentzug.

Ein Kind, auch ein uneheliches, habe ein Recht auf beide Eltern, das berücksichtige auch das Gesetz, sagt Wolf. Das Kind habe ein Recht, seinen unehelichen Vater zu kennen und Umgang mit ihm zu haben. Auch hier gebe es klare Regelungen für die strittigen Fälle, die sich entsprechend dem Alter des Kindes ändern. So sehe das Umgangsrecht bei einem zweijährigen Kind nicht vor, dass es über Nacht von der Mutter getrennt werde.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei die so genannte elterliche Sorge, die der Paragraf 1626 BGB regelt, oder die finanzielle Unterhaltspflicht (Paragraf 1601 ff. BGB). Bei der elterlichen Sorge stehen die Pflichten und nicht etwa die Berechtigungen der Eltern im Vordergrund, da das Gesetz aus der Sicht des Kindes argumentiere. Aber es könne der Mutter eines unehelichen Kindes nicht verweigert werden, etwa aus Arbeitsplatzgründen oder weil sie eine neue Beziehung eingeht, umzuziehen. Habe sie die elterliche Sorge, dann habe sie auch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind und das bedeute, das Kind zieht mit um.

Dazu komme dann das Verursacherprinzip, was die Kosten von Sorgerechtsverfahren anbelangt. Wer die Anträge stelle, der bezahlt die Kosten, unabhängig davon, ob er juristisch gewinnt oder verliert. (add)

Anmerkung von Jürgen Fischer:

Es ist richtig, dass ich im Laufe der Umgangsverfahren auch einmal die teilweise Entziehung des Sorgerechts beantragte. Dies tat ich, weil man mir seitens des Jugendamts zu diesem Schritt geraten hatte. Dort sah man durch die fortwährende Umgangsverweigerung durch die Kindesmutter deren Erziehungsfähigkeit in Frage gestellt.

Von dem beschriebenen Veranlasserprinzip zur Verteilung der Verfahrenskosten lese ich in diesen Artikeln zum ersten Mal. Umso erstaunlicher ist dann, dass ich während dieser 13 Verfahren nur ein einziges Mal den Anwalt der Kindesmutter finanzieren sollte - was ich übrigens bis heute nicht getan habe. Vielmehr habe ich sowohl in meinem Fall, als auch in denen anderer Betroffener erlebt, dass in Kindschaftssachen die Gerichtskosten grundsätzlich, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, hälftig geteilt werden und jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten (Anwalt) selbst trägt. Falls eine Partei Prozesskostenhilfe erhält, werden deren Kosten von der Staatskasse getragen.

So wie ich die Dinge sehe, sind auch hier einige Fragen offen geblieben verehrte Frau Wolf!


28.07.2006

"Menschenrecht"

Die Beiträge, in denen die Meinung von Landgerichtspräsidentin Irmgard Wolf mitgeteilt werden, stimmen leider nicht mit den gesetzlichen Vorgaben überein. So ist das Umgangsrecht ein Pflichtrecht des Elternteils und ein Recht des Kindes, was vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mehrfach als Menschenrecht für die Länder der EU benannt wurde. Vielfach herrscht jedoch in bestimmten Kreisen die Meinung vor, dass die Mutter allein und in jeder Situation über das Schicksal des gemeinsamen Kindes bestimmen kann und hierbei sogar gegen die gesetzlichen Vorgaben und die richterlichen Anordnungen verstoßen darf. Diese Meinung vertritt offensichtlich auch Frau Wolf, so dass bei ihr das Antragsdelikt „Beleidigung“ größere Bedeutung hat als das Menschenrecht auf Umgang zwischen Eltern und Kindern. Dass dieses Recht von der staatlichen Gemeinschaft besonders zu schützen ist, (...) ist ihr offenbar unbekannt, obwohl es im Grundgesetz verankert ist. Statt dessen legt sie zusätzlich die gesetzliche Regelung des Paragrafen 13a FGG so aus, dass der Antragsteller, nämlich der, dem das Menschenrecht auf Umgang mit seinem Kind entzogen ist und der es einklagt, weil die Behörden ihn nicht bei der Gestaltung des Umgangs erfolgreich unterstützt haben, die Kosten dafür auch noch zu tragen hat. (...)

Horst Schmeil, Berlin


28.07.2006

"Bananenrepublik"

(...) Mathieu Carriére hat das schon am 12. Dezember 2004 vorgelebt und ging lieber für zehn Tage in Haft als in einer Sache, die ihn als nicht ehelichen Vater betraf, 5000 Euro zu zahlen. In Wahrheit geht es in keinem der Fälle um Geld. Es geht darum, dass betroffene Väter eine Chance erhalten, auf spektakuläre Weise auf einen Umstand hinzuweisen, der von nicht Betroffenen als in unserem „Rechtsstaat“ nicht möglich eingestuft wird. Es ist immer noch nicht im öffentlichen Bewusstsein, dass die BRD beim Familienrecht den Status einer menschenrechtsverletzenden Bananenrepublik hat. In vielen Fällen wurde dies offiziell vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Wenn Jürgen Fischer den Glauben an den Rechtsstaat verloren hat, ist er in der Gesellschaft von Millionen Vätern. Jedes Jahr kommen etwa 200.000 hinzu (der Anteil negativ Betroffener unter den 220.000 Scheidungen Verheirateter und 150.000 Trennungen nicht Verheirateter). Warum gibt es nicht viel mehr couragierte Väter? Weil sie es sich gesellschaftlich und psychisch nicht leisten können, sich der Belastung einer Festnahme auszusetzen. Weil sie in instabilen Arbeitsverhältnissen für eine Familie malochen, die sie nicht mehr sehen. Weil sie in einer kritischen „Es-geht-eben-noch-so“-Situation leben, in der sie von einer Kinderbesitzerin an der Nase herumgeführt werden und täglich befürchten müssen, dass ihr in gnädigen Raten rationierter „Umgang“ mit den Kindern von der Mutter einfach ganz ausgeknipst wird. (...) Und die Gerichte haben sich darin eingelebt, diesen Wahnsinn zu bedienen und zu zementieren. Selbst die Tatsache, dass dadurch immer mehr schwer geschädigte Kinder unsere Jugendpsychiatrien füllen, ändert nichts an dieser von einer mächtigen Frauenförderlobby stabilisierten Tragödie. Erst wenn akzeptiert ist, dass Umgangsboykott Gewalt gegen das Kind und den Vater darstellt, dass eine boykottierende Mutter eine Kindesmissbraucherin ist, die man wie einen Vater durch Inhaftierung sozialisieren kann (wie in Frankreich), wird sich Entscheidendes ändern. (...) Jürgen Fischer macht nichts weiter, als mit Zivilcourage, persönlichen Risiko und mutigem Engagement eben darauf aufmerksam zu machen.

Franzjörg Krieg, Walzbachtal


28.07.2006

"Konstruktive Kritik"

(...) Hätte die Justiz ihre Arbeit gemacht, gäbe es weder die unsäglichen Verfahren noch die kritischen Äußerungen von Herrn Fischer, weder das Strafverfahren noch die Inhaftierung. (...) Sicherlich hat Frau Wolf auch Fürsorgepflicht ihren Mitarbeitern gegenüber, dennoch darf dieses Argument keinesfalls zum Erzeugen von Justizmurks dienen. (...) Ein Kind braucht vor allem die Fürsorge und die Liebe beider Eltern über die Paartrennung hinaus. Dahingehend ist alles zu vermeiden, was die Situation für die Kinder verschärft. (...) Der Vater war kein Veranlasser, sondern der Richter. Dieser hätte die offensichtliche Verweigerungshaltung der Mutter, ohne zusätzliche Kosten, zunächst verwarnen, dann sanktionieren können. (...) In Sachen angebliche Beleidigung hätte ich Frau Wolf mehr Sachlichkeit gewünscht. Als Souverän des Amtsgerichts hätte sie den Dialog mit Herrn Fischer suchen können. Sie hätte den genauen Wortlaut der Kritik weniger emotional, sondern mehr als konstruktive Kritik an den Verfahren werten können. (...)

Egon Pohl, Völklingen


28.07.2006

"Unter Strafe stellen"

(...) Ich als Frau würde sagen: Männer, wenn Ihr nicht verheiratet seid, lasst Euch keine Kinder andrehen, denn sie werden Euch von den Frauen genommen. Recht hin oder her. Kinder brauchen Vater und Mutter, verheiratet oder nicht. Soll das Kind später verzweifelt nach seinen Wurzeln suchen? Daran gehen Kinder auch zu Grunde oder in Psychotherapie. Die Verweigerung der Mütter muss unter Strafe gestellt werden, sonst bleibt Deutschland weiterhin kinderlos.

Brigitte Meisters, Ratingen


Diese Seite drucken

Home

© 2002 - 2024, mit-den-augen-eines-vaters.de, update 06.06.2010, 11:15:47