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15.04.2010, 11:07:34
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1997 trat Jane in mein Leben. Kurz, nachdem sie schwanger wurde,
war sie auch schon wieder verschwunden.
1998 wurde Leanna geboren. Vom ersten Tag an versuchte Jane
meinen Kontakt zu ihr zu verhindern.
1999 nach dem guter Wille allein nichts nutzte, bat ich das
Jugendamt um Hilfe.
2000 nach dem dies auch nicht mehr half, klagte ich mein Umgangsrecht
bei Gericht ein.
2001 nach zwei weiteren Gerichtsverfahren klappte der Umgang
für eine kurze Zeit.
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15.04.2010, 11:07:40
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2002 nach dem ich - trotz eingeschalteten Jugendämtern
und Familiengerichten - über sechs Monate kein Lebenszeichen von
Leanna erhalten hatte, war mein Vertrauen in den Rechtsstaat auf einem
Tiefpunkt. Ich hinterfragte das System und verweigerte erstmals meine
Gefolgschaft. Der Beginn meines zivilen Ungehorsams.
Die Antwort erfolgte in Form einer Rechnung über 1500 € für
zwei Stunden betreuten Umgang, ausgestellt von der Landesjustizkasse.
Da die geforderte Erklärung ausblieb, lehnte ich eine Bezahlung
ab.
2003 nach inzwischen acht Gerichtsverfahren und über 13
Monaten ohne Kontakt zu Leanna begann zuerst zaghaft, später regelmäßig,
der Umgang. Unser erster gemeinsamer Urlaub führte zu einer Anzeige
wegen Kindesentführung. |
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15.04.2010, 11:07:46
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2004 Leanna war nun recht häufig bei mir. Sie begann zu
erkennen, wer während der ganzen Zeit welche Rolle spielte. Durch
Arbeitslosigkeit war mir die Unterhaltszahlung nicht mehr möglich.
Die Landesjustizkasse forderte noch immer 1500 € für
zwei Stunden betreuten Umgang. Vergebliche Pfändungsversuche mündeten
in meinen ersten Haftbefehl.
2005 entschied ich mich, als Antwort auf Hartz IV, zur Selbständigkeit.
Obwohl ich nach der allgemein anerkannten Düsseldorfer Tabelle nicht
zur Zahlung des Unterhalts in der Lage war, entschied man sich für
die Pfändung. Dagegen legte ich Rechtsmittel ein und erlaubte mir
die Rechtmäßigkeit einiger Vorgänge in Frage zu stellen. |
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17.07.2011, 17:28:15
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2006 kam es, wie es vorauszusehen war. Ein Schreiben, in dem
ich die Rechtmäßigkeit der Vorgänge in Frage stellte,
nahm man zum Anlass für eine Beleidigungsklage, offensichtlich
ein Versuch mich zum Schweigen zu bringen.
Ich hatte die Wahl zwischen 150 € Geldstrafe oder 15 Tagen
Haft. Ich entschied mich für die Haft, medienwirksame Verhaftung
mit zweiwöchigem Hungerstreik inklusive.
Am Ende hatte man anstatt Geld zu bekommen ein Mehrfaches dessen ausgegeben,
und anstatt zu schweigen, war ich so laut wie nie zuvor.
2007 nachdem der Umgang dreieinhalb Jahre problemlos geklappt
hatte, wurde er wieder verweigert. Erstmals erreichte ich ohne Anwalt
bei einem Gericht eine funktionierende Regelung. |
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17.07.2011, 17:28:16
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2008 wurde der Umgang erneut verweigert. Wieder erwirkte ich
ohne Anwalt eine gerichtliche Regelung. Danach ging es steil bergauf.
Ich fand einen guten Job, von dem ich leben und Unterhalt zahlen konnte,
aber es war ein teurer Job. Um ihn, ca. 125 km von zu Hause entfernt,
ausüben zu können, nahm ich mir vor Ort ein Zimmer. Trotz
zusätzlicher Miet- und Fahrtkosten zahlte ich den vollen Unterhalt,
aber das reichte nicht. Ich sollte auch für die Zeit nachzahlen,
in der ich nachweislich nicht leistungsfähig war.
2009 wurde der beste Job, den ich je hatte, im Namen des Volkes
vernichtet. Was mir verbleiben sollte, war weniger, als die Fixkosten
für Wohnung, Zimmer vor Ort und Heimfahrten. Meine Rechtsmittel
wurden zurückgewiesen.
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23.06.2012, 17:37:49
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2010 Leanna war nun 12 Jahre alt und entwickelte ihre eigenen
Vorstellungen. Dass diese nicht immer in meinem Sinne waren, lässt
sich nicht leugnen.
2011 Zeit des Loslassens. Leanna lehnte den Kontakt zu mir
ab. Ich ließ sie gewähren und wartete ab.
2012 Leanna kam gegen Janes Willen zu mir und wollte nicht mehr
zurück. Jane versuchte sie mit allen Mitteln zurück zu holen.
Ich beantragte das gemeinsame Sorgerecht. Als absehbar war, dass das
Gericht wahrscheinlich in meinem Sinne entscheiden wird, verzichtete
Jane auf alle Rechte. Ich erhielt das alleinige Sorgerecht. Wenige
Monate danach brach Jane den Kontakt zu Leanna ab.
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09.10.2018, 19:10:19
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2013 - 2016 Nach kurzer Pause ging der Behördenwahn weiter.
Obwohl Leanna während der ganzen Zeit bei mir lebte, sollte ich
immer noch Unterhalt für sie an Jane zahlen. Entschieden vom gleichen
Gericht, welches 10 Jahre zuvor den Anlass für meine Hungertreik-Knast-Aktion
lieferte. Jane „konnte“ drei Jahre überhaupt keinen
Unterhalt für Leanna zahlen, dafür aber zweimal im Jahr in Urlaub fliegen.
Danach zahlte sie bis zu Leannas Volljährigkeit ein Jahr lang
monatlich 24,30 EUR. Eine Unterstützung der volljährigen
Leanna verweigerte sie ebenfalls.
2016 - 2018 Leanna ist erwachsen, macht eine Ausbildung, hat
ein Auto und ihre erste Wohnung. Mein Leben normalisiert sich. Und
es ist wieder Zeit für eine Frau. . .
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Handle so, das die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip
einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.
Immanuel Kant, deutscher Philosoph
(1724 - 1804)
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